Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Rechtsmittelrücknahme, Teilrücknahme, Wirksamkeit
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei nachträglicher Berufungsbeschränkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Spätere Beschränkung einer zunächst unbeschränkt eingelegten Berufung als Teilrücknahme i.S.d. § 302 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) und Notwendigkeit einer ausdrücklichen Verteidigungsbevollmächtigung i.S.d. § 302 Abs. 2 StPO auch während einer laufenden ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1; StPO § 302 Abs. 2; StPO § 318
Beschränkung einer zunächst unbeschränkt eingelegten Berufung als Teilrücknahme; Ermächtigung nach § 302 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Vollmacht: Wirksamkeit der nachträglichen Berufungsbeschränkung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschränkung der Berufung
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 25.01.2010 - 42 Ds 14 Js 24617/08
- LG Heilbronn, 28.04.2010 - 4 Ns 14 Js 24617/08
- OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18
Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in …
bedarf (Anschluss an KG, Beschl. v. 19.02.1999 - 2 Ss 419/98 - 5 Ws (B) 717/98 [bei juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.10.2010 - 2 Ss 618/10 = Justiz 2011, 104 = OLGSt StPO § 302 Nr. 10 und [für den Einspruch gegen den Strafbefehl] OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.06.2010 -1 RVs 71/10 = NStZ 2010, 655).Dagegen wird durch den Einspruch, der nach der gesetzlichen Regelung gerade keiner Begründung bedarf, der Bußgeldbescheid in vollem Umfang angefochten, sofern er nicht bereits mit der Einlegung nach § 67 II OWiG auf einen bestimmten Beschwerdepunkt beschränkt ist (…KG a.a.O.; i.E. ebenso für die Berufung OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2010 - 2 Ss 618/10 = Justiz 2011, 104 = OLGSt StPO § 302 Nr. 10 und für den Einspruch gegen den Strafbefehl OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 15.06.2010 - 1 RVs 71/10 = NStZ 2010, 655 sowie LR/Jesse § 302 Rn. 44).
- BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21
Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch …
cc) Der Senat teilt die genannte Rechtsauffassung nicht (ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss v. 26. Oktober 2010, 2 Ss 618/10, juris Rn. 10 ff., nicht entscheidungserheblich;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 302 Rn. 29;… die Entscheidung offenlassend, aber der Auffassung des OLG Stuttgart zuneigend: OLG München, Beschluss v. 14. Juli 2016, 5 OLG 13 Ss 230/16, juris Rn. 5).Er hat eine Rechtsposition erlangt, die nur durch eine Rücknahme bzw. Teilrücknahme des Rechtsmittels wieder preisgegeben werden kann (vgl. dazu auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 26. Oktober 2010, 2 Ss 618/10, juris Rn. 15).
Nach vorstehenden Ausführungen trifft dies für die (teilweise) Rücknahme einer unbeschränkt eingelegten Berufung, die anders als eine Revisionsbegründung eine bereits errungene Rechtsposition des Angeklagten beeinträchtigt, unabhängig vom Zeitpunkt der Erklärung zu (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 26. Oktober 2010, 2 Ss 618/10, juris Rn. 15).
- OLG Saarbrücken, 21.07.2016 - 1 Ws 51/16
Strafvollstreckungsverfahren: Rechtliche Bewertung der späteren Beschränkung …
Darüber hinaus wird auch bei dem Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung, dass der Berufungsführer nach § 318 S. 1 StPO die Möglichkeit habe, in der Berufungsrechtfertigung nach § 317 StPO das Rechtsmittel auf bestimmte Beschwerdepunkte zu beschränken, und dass dann, wenn dies nicht geschehe oder eine Rechtfertigung überhaupt nicht abgegeben werde, gemäß § 318 S. 2 StPO der ganze Inhalt des Urteils als angefochten gelte, die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer Beschränkung des Rechtsmittels innerhalb der Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO lediglich um eine Konkretisierung des Rechtsmittels handele und nicht um eine Teilrücknahme (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 247; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2004 - 21 Ss 68/04 -, OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 - und 12. Februar 2008 - 3 Ss 514/07 -, jeweils zitiert nach juris;… Graf-Eschelbach, StPO, 2. Aufl., § 318 Rn. 6; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ss 618/10 -, juris;… LR-Jesse, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 44;… Meyer-Goßner /Schmitt, a.a.O., § 302 Rn. 29).
- OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
Kostenentscheidung bei Erreichen eines Rechtsmittelerfolgs trotz Unwirksamkeit …
Insoweit führt die Generalstaatsanwaltschaft im Ansatz zwar zutreffend aus, es handele sich, da die Beschränkung außerhalb der Berufungsbegründungsfrist erfolgte, um eine Teil-Rücknahme der Berufung, für deren Vornahme ein Verteidiger gem. § 302 Abs. 2 StPO eine ausdrückliche Ermächtigung benötige (vgl. hierzu: OLG Bamberg, Beschluss vom 03. April 2018 - 3 Ss OWi 330/18 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ss 618/10 -, juris). - OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 1 Ws 126/21 Soweit der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 13.06.1991, 4 StR 105/91, NJW 1991, 3162 ; Beschluss vom 06.02.2002, 1 StR 506/01, BeckRS 2002, 2132) die Auffassung vertritt, erst durch die Begründung des Rechtsmittels werde dessen Umfang bindend und abschließend festgelegt, lässt sich diese Rechtsprechung aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung und Zielrichtung der beiden Rechtsmittel Berufung und Revision nicht auf die Beschränkung der Berufung übertragen (so mit ausführlicher Begründung OLG Stuttgart Beschl. v. 26.10.2010 - 2 Ss 618/10, BeckRS 2010, 28143; entsprechend OLG Bamberg, Beschl. v. 3.4.2018 - 3 Ss OWi 330/18, BeckRS 2018, 7635 für die nachträgliche Beschränkung des Einspruchs nach § 67 Abs. 2 OWiG ; a.A. OLG Hamm, Beschl. vom 12.02.2008, 3 Ss 514/07, BeckRS 2008, 4288 und OLG Koblenz, Beschl. vom 08.02.2000, 1 Ss 5/00, NStZ-RR 2001, 247 , die jeweils ohne nähere Begründung annehmen, die vom BGH für die Revision aufgestellten Grundsätze gälten auch für die Berufung).
- OLG Zweibrücken, 04.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 70/19
Rücknahme der Berufung durch Verteidiger nur mit Ermächtigung des Angeklagten
Dies gilt im Berufungsrechtszug (jedenfalls) dann, wenn - wie hier - die Erklärung nach Ablauf der Frist des § 317 StPO abgegeben wird (OLG Hamm…, Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ss 514/07, juris Rn. 7;… OLG Koblenz aaO. Rn. 7; demgegenüber generell eine Anwendung von § 302 Abs. 2 StPO bei Teilrücknahme bejahend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2010 - 2 Ss 618/10, juris Rn. 10).