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OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 1 Ss 776/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Strafzumessung, Besitz von Betäubungsmitteln, Kleinstmenge
- openjur.de
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafzumessung bei Besitz einer Kleinstmenge
- Justiz Baden-Württemberg
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafzumessung bei Besitz einer Kleinstmenge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besitz einer Kleinstmenge Amphetamingemisch (hier 0,3 Gramm mit einem Wirkstoffgehalt von 0,03 Gramm); Bemessung einer schuldangemessenen Strafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besitz einer Kleinstmenge Amphetamingemisch (hier 0,3 Gramm mit einem Wirkstoffgehalt von 0,03 Gramm)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"…. für 0,3 g Amphetamingemisch …. 2 Monate ohne"? Nein, nicht schuldangemessen…
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Eigenbedarf und die versuchte Freiheitsentziehung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Gefängnis bei Kleinstmenge Amphetamin
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18
Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit …
Dies gilt nach der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2017 (StV 2018, 265 ff.) jedoch regelmäßig nicht für Feststellungen zur gewerbsmäßigen Handlungsweise des Täters, wenn die Gewerbsmäßigkeit der Tat - wie hier im Falle des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB - als Regelbeispiel für einen Straferschwerungsgrund ausgestaltet ist (vgl. auch OLG Köln, StraFo 2016, 162; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2017 - 1 Ss 109/17 -, juris; KG, Beschluss vom 11.12.2017 - (5) 161 Ss 161/17 (77/17) -, juris; OLG Bamberg, StraFo 2018, 159).