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   OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 4/17   

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https://dejure.org/2019,7517
OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 4/17 (https://dejure.org/2019,7517)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.2019 - 20 Kap 4/17 (https://dejure.org/2019,7517)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 2019 - 20 Kap 4/17 (https://dejure.org/2019,7517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • diebewertung.de

    Volkswagen AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Musterverfahren; Sperrwirkung; Sperrwirkung für zweites Musterverfahren

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines weiteren Musterverfahrens zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit nach § 32b ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Porsche Holding SE (PSE) und die Volkswagen AG derzeit abgelehnt

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Verfahrensrechtliche Frage als Gegenstand eines Kapitalanleger-Musterverfahrens, Sperrwirkung

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung im Kapitalanleger-Muster(KapMuG)-Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE (PSE)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 12.08.2019 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Teil-Musterentscheid zu

    Die "Klärung einer Rechtsfrage" ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 1 KapMuG ("oder") gerade kein Unterfall der Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzung (so auch OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 20 Kap 3/17 und 20 Kap 4/17 -, jeweils unter II. A.; LG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 6. Dezember 2017 - 22 AR 2/17 Kap -, Rn. 54, veröffentlicht im Klageregister; Kruis, a.a.O.; Großerichter , in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 2 KapMuG Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 3/17

    Porsche/VW: Weiterer Vorlagebeschluss zu neuem KapMuG-Verfahren abgelehnt

    Entgegen der mit dem zum Verfahren 20 Kap 4/17 eingereichten Schriftsatz vom 3.12.2018 unter IX. zum Ausdruck gebrachten Auffassung der Verfahrensbevollmächtigten der Kläger der ausgesetzten Verfahren (hier in Bezug genommen in ihrem Schriftsatz vom 3.12.2018, S. 2 Bl. I 45) ist vorliegend nicht die Frage der Betroffenheit im Rahmen des § 32b ZPO als zentraler Lebenssachverhalt zu werten.
  • OLG Braunschweig, 02.05.2019 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka vs. VW/Porsche: Erweiterung um zusätzliche

    Die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsvorschrift des § 32b ZPO - die Gegenstand eines Musterverfahrens sein können (vgl. OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 27.03.2019 - 20 Kap 3/17 und 20 Kap 4/17 -, jeweils unter II. A.) - sind zwischen den Beteiligten des Verfahrens, in der Literatur und auch in der Instanzrechtsprechung hochstreitig.

    Davon abgesehen, hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit (noch nicht rechtskräftigen) Beschlüssen vom 27.03.2019 - 20 Kap 3/17 und 20 Kap 4/17 - festgestellt, dass die mit dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 06.12.2017 (22 AR 2/17) vorgelegten beiden Musterverfahren (22 AR 2/17 Kap (a) und 22 AR 2/17 Kap (b)) unzulässig sind.

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