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OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 146/11 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Verjährung eines Anspruchs der Bank auf Rückzahlung von Darlehensvaluten im Zusammenhang mit der Finanzierung des Fondsbeitritts eines Streithelfers: Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung von Darlehensvaluten i.R.d. Finanzierung des Fondsbeitritts eines Streithelfers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.08.2011 - 12 O 194/11
- OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 146/11
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12
- BGH, 10.03.2015 - XI ZR 303/12
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 08.05.2013 - 9 U 166/12
Verjährung: Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen
Die Anzahl der betroffenen Anleger erscheint darüber hinaus begrenzt zu sein, nachdem die Klägerin mit der Klage und in den Parallelverfahren vor dem Senat, Az. 9 U 88/11 und 9 U 146/11, auf welche die Klägerin bei ihrem Antrag auf Ruhen des Verfahrens Bezug genommen hatte, keine Bereicherungsansprüche aufgrund einer Vielzahl von abgeschlossenen Darlehensverträgen geltend macht, sondern nur aufgrund einzelner Darlehensverträge.Eine mögliche unsichere Rechtslage hinsichtlich der Inanspruchnahme der Gesellschafter persönlich führt nicht zu einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinsichtlich der Beklagten (Senat, Urteil vom 27. Juni 2012, Az. 9 U 146/11, unter II.2.c).