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   OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10   

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https://dejure.org/2011,3363
OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10 (https://dejure.org/2011,3363)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.2011 - 7 U 169/10 (https://dejure.org/2011,3363)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 7 U 169/10 (https://dejure.org/2011,3363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten des Versicherers bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages nach den Policebedingungen Wealthmaster Noble

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Beratungspflichten des Versicherers bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages nach den Policebedingungen Wealthmaster Noble

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).

    Vor allem hätte die Beklagte beispielsweise mit Hilfe von Schaubildern das Zusammenspiel und die Grenzen der einzelnen Mechanismen ohne große Mühe einfach erläutern können, (vgl. BGHZ 147, 373 ff.).

  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Die sich aus § 5 Abs. 2 und 3 VVG a. F. ergebenden Einschränkungen dieser Genehmigungsfiktion gelten nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht bei Abweichungen des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag bzw. zuvor einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen zugunsten eines Versicherungsnehmers (BGH VersR 1976, 477 ff.; BGH VersR 1990, 887 ff.; BGH VersR 1995, 648 ff.).

    Es liegt kein Fall einer sog. falsa demonstratio vor, wie sie der Bundesgerichtshof im Falle VersR 1995, 648 ff. angenommen hat.

  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268; BGHZ 123, 83; BGH VersR 2009, 623; BGH VersR 2010, 489).
  • BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89

    Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Die sich aus § 5 Abs. 2 und 3 VVG a. F. ergebenden Einschränkungen dieser Genehmigungsfiktion gelten nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht bei Abweichungen des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag bzw. zuvor einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen zugunsten eines Versicherungsnehmers (BGH VersR 1976, 477 ff.; BGH VersR 1990, 887 ff.; BGH VersR 1995, 648 ff.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268; BGHZ 123, 83; BGH VersR 2009, 623; BGH VersR 2010, 489).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Die sich aus § 5 Abs. 2 und 3 VVG a. F. ergebenden Einschränkungen dieser Genehmigungsfiktion gelten nach ständiger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht bei Abweichungen des Versicherungsscheins vom Versicherungsantrag bzw. zuvor einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen zugunsten eines Versicherungsnehmers (BGH VersR 1976, 477 ff.; BGH VersR 1990, 887 ff.; BGH VersR 1995, 648 ff.).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Bedingung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH VersR 2001, 839; BGH, VersR 2008, 816; BGH VersR 2009, 1622).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268; BGHZ 123, 83; BGH VersR 2009, 623; BGH VersR 2010, 489).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.10.2011 - 7 U 169/10
    Solche einseitigen Bestimmungsvorbehalte sind nach § 315 BGB mit dem AGB-rechtlichen Transparenzgebot nur vereinbar, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sowie Anlass, Richtlinien und Grenzen der Ausübung möglichst konkret angeben sind (vgl. BGH NJW 2000, 651 [juris Rn. 18]).
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