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   OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96   

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https://dejure.org/1997,2279
OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96 (https://dejure.org/1997,2279)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.04.1997 - 2 U 215/96 (https://dejure.org/1997,2279)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. April 1997 - 2 U 215/96 (https://dejure.org/1997,2279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929 Abs. 2; UWG § 3 § 13 Abs. 2 Nr. 1
    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der Gegenüberstellung eines höheren Neupreises für einen Gebrauchtwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Werbung mit "Neupreis"-Zusatz zulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Preisgegenüberstellung eines Autohändlers

Verfahrensgang

  • LG Ellwangen/Jagst - O 96/96
  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 622
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 13/08

    Einstweilige Verfügung: Fristgerechte Vollziehung einer mit

    Seine frühere abweichende, noch vielfach in UWG- und ZPO-Kommentaren zitierte Ansicht, dass die Amtszustellung eines solchen Urteils genüge (vgl. z.B. Senat NJW-RR 1998, 622, WRP 1981, 291), hat der Senat bereits vor geraumer Zeit aufgegeben.

    Allerdings hat der Senat, obgleich er mit der in NJW-RR 1998, 622, 623 veröffentlichten Entscheidung noch verbreitet zitiert wird (vgl. etwa Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. [2007], Kap. 55, 38 FN 128; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. [2007], § 929, 12; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. [2008], § 12, 3.62; Berneke in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. [2005], Kap. 57, 11 [FN 16]; Retzer in Harte/Henning, UWG [2004], § 12, 521), wofür der Senat zum Teil auch sehr heftige Kritik erfahren hat (Teplitzky WRP 1998, 935, 936) und in der er zur Vollziehung einer mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Urteilsverfügung die Amtszustellung hat genügen lassen, nicht zuletzt aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit diese Rechtsmeinung schon seit geraumer Zeit aufgegeben.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Eine Vollziehung ist bei einer Urteilsverfügung nicht deswegen entbehrlich, weil ihre Zustellung von Amts wegen erfolgt (so OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 622, 623, OLG Oldenburg WRP 1992, 412, OLG Celle, NJW-RR 1990, 1088) oder der Wille des Gläubigers, von dem Titel Gebrauch zu machen, schon durch das Erstreiten des Unterlassungsurteils zum Ausdruck kommt (vgl. OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 43).
  • KG, 17.10.2014 - 5 U 63/14

    Aufhebung der Einstweiligen Verfügung gegen Uber

    a) Das OLG Stuttgart hat seine vom Antragsteller angeführte, etwa in dem Urteil vom 28. April 1997, 2 U 215/96, vertretene Auffassung, ein Verfügungsurteil, das ein Unterlassungsgebot mit Ordnungsmittelandrohung enthalte, müsse nicht durch Zustellung im Parteibetrieb vollzogen werden, um die Frist des § 929 Abs. 2 ZPO zu wahren, seit langem aufgegeben (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 194).
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    Dies setzt nicht nur voraus, dass die Werbung mit einer Preisherabsetzung eindeutig erkennen lässt, ob sich der reduzierte Preis auf einen früheren Eigenpreis des Werbenden, auf den vom Hersteller empfohlenen Preis oder auf einen allgemein am Markt verlangten Preis bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, Rn. 12, juris - Preisgegenüberstellung 111, 0LG Stuttgart, Urteil vom 28. April 1997 - 2 U 215/96, Rn. 51, juris), sondern auch, dass der Preis auf den sich die Herabsetzung beziehen soll, klar definiert und eindeutig ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, Rn. 23, juris - Testpreiswerbung).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Es kommt daher nicht einmal darauf an, ob es sich um Gebraucht- oder Neuwagen handelt (Senat, NJW-RR 1998, 622, 623 f.).
  • OLG Schleswig, 05.02.2002 - 6 U 78/01

    Kfz-Werbung mit durchgestrichenem "Neupreis"

    Den Hilfsantrag stützt die Berufung auf die Entscheidung des OLG Stuttgart, die auch vom Landgericht genannt worden ist (Urteil v. 28.04.1997 - 2 U 215/96, WRP 1997, 873 = NJW-RR 1998, 622 = NJWE-WettbR, 153 L).

    Der Begriff "Neupreis" ist jedoch nicht eindeutig, worauf das OLG Stuttgart grundsätzlich zutreffend hinweist (Urteil v. 28.04.1997 - 2 U 215/96, WRP 1997, 873 = NJW-RR 1998, 622 = NJWE-WettbR, 153 L).

  • OLG Oldenburg, 14.09.2010 - 1 W 40/10

    Unterlassungsverfügung: Fristgerechte Vollziehung einer mit

    Nach einer abweichenden Meinung, die auch früher vom Senat vertreten worden ist, soll es auf den formalen Akt der Parteizustellung nicht ankommen (vgl. OLG Oldenburg WRP 1992, 412; vgl. ferner OLG Hamburg WRP 1980, 341; OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 622, 623; OLG Koblenz FamRZ 1991, 589).
  • AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01

    Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht des Käufers bei Erwerb anlässlich einer

    Irreführend im Sinne von § 3 UWG ist die Angabe des Klägers "V.-Preis" in jedem Fall, weil ihre Bedeutung unklar und mehrdeutig ist (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Stuttgart, WRP 1997, 873, 877).
  • OLG Köln, 31.07.1998 - 6 U 205/97

    Anspruch auf einstweilige Verfügung eines Unterlassungsgebots bei Überschreiten

    Soweit eine in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung demgegenüber die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform für entbehrlich hält ( vgl. OLG Stuttgart WRP 1997, 873/875; OLG Hamburg, WRP 1987, 324; OLG Oldenburg WRP 1992, 412; Knieper, WRP 1997, 815 ff ), ist diese mit Recht eine Mindermeinung geblieben.
  • LG Hechingen, 08.08.2008 - 1 Qs 84/08

    Zustellung in Gewaltschutzverfahren: Voraussetzung der Strafbarkeit von

    Dies gilt im Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes in besonderem Maße, da im Hinblick auf die regelmäßig psychisch angespannte Situation der Beteiligten es auch immer wieder zu spontanen Sinneswandlungen der Beteiligten kommen kann - im Gegensatz etwa zu Unterlassungsverfügungen z.B. im wettbewerbsrechtlichen Bereich, wo teilweise die Rechtsprechung bereits aus dem Antrag auf einstweilige Verfügung mit Strafandrohung auf einen Betätigungswillen schließt (vgl. hierzu OLG Stuttgart, 2 U 215/96, Urteil vom 28. April 1997, Zöller aaO, § 929 Rn. 18).
  • KG, 22.02.2000 - 5 U 7664/98

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Bewerbung eines Sparkonzeptes für Inserate im

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