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   OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13   

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https://dejure.org/2013,19328
OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13 (https://dejure.org/2013,19328)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2013 - 1 Ws 121/13 (https://dejure.org/2013,19328)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 1 Ws 121/13 (https://dejure.org/2013,19328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs zur verletzten Strafnorm; durch Markmanipulation verletzter Kapitalanleger als Verletzter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des Verletztenbegriffs i.R.d. Akteneinsicht nach § 406e StPO

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 403 StPO, § 406e StPO, § 475 StPO, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB
    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs zur verletzten Strafnorm; durch Markmanipulation verletzter Kapitalanleger als Verletzter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Definition des Verletzten im Rahmen der Akteneinsicht nach § 406e StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kapitalmarktmanipulationen - und das Akteneinsichtsrecht des verletzten Kapitalanlegers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Akteneinsicht für mutmaßlich durch Marktmanipulation geschädigte Kapitalanleger

Besprechungen u.ä.

  • wistev.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Porsche-Beschluss: Keine Akteneinsicht trotz mutmaßlicher Marktmanipulation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 21.03.2012 - 2 Ws 11/12

    Akteneinsichtsrecht in Strafsachen: Verletztenbegriff; Einsicht in die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Dies gelte ebenso für Geschädigte, die Ansprüche aus auch strafrechtlich relevantem Verhalten im Zivilverfahren statt im Adhäsionsverfahren verfolgten (OLG Hamburg wistra 2012, 397).Verletzter iSd § 406e StPO soll hiernach auch der durch eine Straftat nur mittelbar Geschädigte sein.

    Die Verletzteneigenschaft und damit der Anspruch auf Akteneinsicht sollen, bei im Übrigen weiter Auslegung, danach etwa nur dem zustehen, der durch die Tat - bei Unterstellung ihrer Begehung - unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt ist (Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., vor § 406d RN 2 mwN; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2010 - 3 Wi Js 1665/07 KLs, zitiert nach ; Stephan StRR 2012, 383).

  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Nach herrschender Meinung ist Verletzter einer Straftat und damit Antragsberechtigter iSd § 172 StPO, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; NJW 2001, 840; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Aufl., § 172 RN 19, jeweils mwN).

    Denn die Berufung auf deliktische Anspruchsgrundlagen, die lediglich an das Strafrecht anknüpfen, würde die Gefahr eines Zirkelschlusses heraufbeschwören, da dieser Personenkreis eine Verletzung der Strafrechtsnorm zu seinem Nachteil gerade nicht behaupten kann (Entscheidung des Senats in NJW 2001, 840).

  • OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 1 Ws 9/02

    Klageerzwingungsverfahren wegen Volksverhetzung: Antragsbefugnis einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Nach herrschender Meinung ist Verletzter einer Straftat und damit Antragsberechtigter iSd § 172 StPO, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; NJW 2001, 840; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Aufl., § 172 RN 19, jeweils mwN).

    Danach kann jemand durch eine Tat nur dann verletzt sein, wenn seine Rechte durch die (angeblich) übertretene Norm - jedenfalls auch - geschützt werden sollen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; KK-Schmid, aaO mwN).

  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Soweit sich das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen mit Verfassungsbeschwerden Betroffener gegen die Gewährung von Akteneinsicht an Dritte, die Vermögensschäden behaupteten, befasst hat (BVerfG, NJW 2007, 1052; Beschluss vom 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08, zitiert nach ), hat es jeweils klargestellt, dass es über die fachgerichtliche Auslegung des Rechtsbegriffs des Verletzten iSd § 406e StPO nicht zu befinden habe.

    Folgerichtig hat es in der letztgenannten Entscheidung auch nur festgestellt, dass der Umstand, dass der Antragsteller seine Ansprüche alleine auf § 826 BGB stützen könne, nicht von Verfassungs wegen zu einer Ablehnung der Verletzteneigenschaft zwinge (Beschluss vom 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08, Rdnr. 18 bei ).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Nach herrschender Meinung ist Verletzter einer Straftat und damit Antragsberechtigter iSd § 172 StPO, wer durch die behauptete Straftat - ihre Begehung unterstellt - in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen unmittelbar beeinträchtigt worden ist (OLG Stuttgart, NJW 2002, 2893; NJW 2001, 840; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 112; KK-Schmid, StPO, 6. Aufl., § 172 RN 19, jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12

    Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Soweit sich die Rechtsprechung hierbei auch an dem Kreis der nebenklagebefugten Geschädigten im Sinne des § 395 StPO orientiert, zeigt auch dessen Abs. 2 Nr. 1, dass grundsätzlich mittelbar Geschädigte nicht als Verletzte betrachtet werden, da Hinterbliebene von Getöteten nur so weit nebenklageberechtigt sind, als rechtswidrige Taten iSd § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO, also vollendete Straftaten gegen das Leben und solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind, betroffen sind (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 107).
  • LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Falle einer Manipulation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren komme danach auch in Betracht, wenn die - bei Unterstellung der Tatbegehung - verletzte Strafnorm nicht den Antragsteller schützt, dieser aber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche hätte (KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., § 403 RN 5; OLG Hamburg, aaO; LG Berlin, Beschluss vom 20.05.2008 - 514 AR 1/07, zitiert nach ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Soweit den Angeschuldigten in der Anklageschrift (ausschließlich) Marktmanipulation nach §§ 20a Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 Alt. 1, 39 Abs. 2 Ziff. 11, 38 Abs. 2 Ziff. 1 WpHG i. V. m. §§ 25 Abs. 2, 53 StGB vorgeworfen wird, handelt es sich bei der Norm des § 20a WpHG gerade nicht um eine drittschützende Norm, vielmehr wird alleine die im öffentlichen Interesse liegende Wahrung der Zuverlässigkeit und Wahrheit bei der Preisbildung an Börsen und Märkten als Normzweck angesehen (Münchener Kommentar zum StGB, Bd. 6/1, § 38 WpHG RN 142; vgl. zur Vorläufernorm des § 88 BörsG: BVerfG, NJW 2003, 501, zitiert nach ).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-205/09

    Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13
    Der Europäische Gerichtshof hat insoweit entscheiden, dass die genannten Regelungen dahingehend auszulegen sind, dass juristische Personen nicht vom Opferbegriff des Rahmenbeschlusses umfasst sein sollen und auch nicht zu sein brauchen, da sich natürliche Personen wegen ihrer größeren Gefährdetheit und der Natur der Interessen, die durch Straftaten allein gegen natürliche Personen beeinträchtigt werden können, wie das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Opfers, in einer objektiv anderen Lage befinden als juristische Personen (Urteil vom 21.10.2010 - C-205/09, zitiert nach ).
  • KG, 14.08.2015 - 3 Ws 397/15

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des als Zeugenbeistand beigeordneten

    Der Beschluss des Vorsitzenden über die Versagung der Akteneinsicht ist nach der Streichung von § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO aF (Ausschluss der Anfechtung) durch das 2. Opferrechtsreformgesetz nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 304 Abs. 1 ff. StPO anfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 3 Ws 264/14 - Meyer-Goßner/ Schmitt, aaO, § 478 Rn. 4; aA KG [4. Strafsenat] StV 2014, 279).
  • OLG Stuttgart, 16.05.2014 - 1 Ws 74/14

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug

    Die zulässige Beschwerde ist aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 28. Juni 2013 unbegründet, der in demselben Verfahren bei gleicher Sachlage erging und in welchem sich der Senat ausführlich dazu verhalten hat, dass mutmaßlich durch Marktmanipulation geschädigte Kapitalanleger nicht als Verletzte iSd § 406e StPO zu betrachten sind, da § 20a WpHG nicht deren unmittelbaren Schutz bezweckt (1 Ws 121/13, ZWH 2014, 40; auch bei juris und unter BeckRS 2013, 13426).

    Im Hinblick auf das dem Grunde nach gegebene Auskunftsrecht nach § 475 StPO weist der Senat abschließend darauf hin, dass dieses derzeit aufgrund fehlender Spezifizierung nicht zu einem gegenüber der Beantwortung von Auskünften ressourcensparenderen Aktenübersendungsrecht erstarken kann, da konkrete Auskünfte, die die Kammer ohne Weiteres erfüllen könnte, nicht begehrt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Juni 2013 - 1 Ws 121/13).

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