Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.07.2015 - 6-2 StE 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19574
OLG Stuttgart, 28.07.2015 - 6-2 StE 1/14 (https://dejure.org/2015,19574)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.2015 - 6-2 StE 1/14 (https://dejure.org/2015,19574)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 6-2 StE 1/14 (https://dejure.org/2015,19574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen vier Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (DHKP-C)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen vier Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (DHKP-C)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen vier Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (DHKP-C)

Sonstiges

  • olg-stuttgart.de (Terminmitteilung)

    OLG Stuttgart verhandelt ab 2. September 2014 ein Strafverfahren gegen vier Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bf 303/20

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband;

    Entsprechend ihrer Zielsetzung(en) haben nach der Parteiprogrammatik der DHKP-C Aktivitäten und "bewaffneter Kampf" nicht nur in der Türkei, sondern auch in anderen Staaten zu erfolgen (vgl. hierzu und zu Nachstehendem: OLG Stuttgart, Urt. v. 28. Juli 2015, 6 - 2 StE 1/14, n.v., S. 35 f.).

    Dies stimmt mit den Feststellungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 15.7.2010, 6 - 2 StE 8/07 - a, juris Rn. 152 ff.; Urt. v. 28.7.2015, 6 - 2 StE 1/14, n.v., S. 40 ff.) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urt. v. 6.2.2019, 4 St 4/17, n.v., S. 27 f. UA) überein, wonach über die Anatolische Föderation insbesondere Anhänger und Sympathisanten in die Organisation eingebunden und indoktriniert werden und sie ferner der Umsetzung von Vorgaben der Führungskader, dem Nachrichtenaustausch, als örtliche Treffpunkte für Funktionäre und Aktivisten der Organisation sowie der Verteilung von Publikationen und Propagandamaterial der DHKP-C dienen.

    Im Jahr 2015 fungierte sie in Form eines Dachverbandes als Leitungs- bzw. Kontrollorgan für die in ihr zusammengeschlossenen Ortsvereine (vgl. hierzu und zu Nachstehendem: OLG Stuttgart, 28.7.2015, a.a.O., S. 40) und war organisationsintern unmittelbar unterhalb der Europaführung der DHKP-C angesiedelt.

    Auch der - aus dem Komitee gegen Isolationshaft (Izolasyon Iskencesine Karsi Mücadele Kimitese, kurz: IKM) als Solidaritätsverein mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der Türkei hervorgegangene - TAYAD-Komitee e.V. (Tutuklu Aileleri ile Yardimlasma Dernegi) in Hamburg und Berlin wird durch das Oberlandesgericht Stuttgart als eine der von der DHKP-C im Bundesgebiet kontrollierte Tarneinrichtung bzw. als überregional agierende Einrichtung der DHKP-C beschrieben, über die insbesondere Anhänger und Sympathisanten in die Organisation eingebunden und indoktriniert werden (OLG Stuttgart, Urt. v 15.7.2010, 6 - 2 StE 8/07 - a, juris Rn. 152 ff.; Urt. v. 28.7.2015, a.a.O., S. 38 f., 42).

    Gleichwohl solidarisiert sich die Gruppe in einer Reihe von Liedtexten in der Vergangenheit und Gegenwart sehr deutlich mit Angehörigen der DHKP-C und deren Politik (vgl. die auf Deutsch übersetzten Zitate aus einzelnen Liedtexten in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten U. J., C. B., Dr. D. D., weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE "Sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur türkischen Band G. Y." vom 12.7.2017, BT-Drs. 18/13098, S. 5 f.) und ist die Einbindung der Musikgruppe nach den Feststellungen sowohl des Oberlandesgericht Stuttgart (Urt. v. 28.7.2015, 6 - 2 StE 1/14, n.v., S. 52 ff.; vgl. auch BT-Drs.

    Nach ihrer Programmatik ist die DHKP-C davon überzeugt, dass der in der Türkei geführte "Krieg ... nicht an der Front, sondern an der Rückfront gewonnen" wird (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 28. Juli 2015, 6 - 2 StE 1/14, n.v., S. 35 f.).

  • VGH Hessen, 28.09.2018 - 2 B 2015/18

    Versammlungsrechtliche Auflage: Auftrittsverbot für linksgerichtete türkische

    Dies gilt auch ungeachtet der tatrichterlichen Würdigung der Tätigkeit von "X..." in den Urteilen der Oberlandesgerichte Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2015 - 6-2 StE 1/14) und Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2017 - III-5 StS 1/15 -, Urteil vom 29. August 2014 - III-4 StS 1/14 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

    Diese gingen insbesondere aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.06.2013 (6 OJs 1/11) betreffend den DHKP-C-Aktivisten und -Funktionär E... D... und aus der auszugsweise beigefügten Anklageschrift des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 28.01.2014 - 2 BJs 37/11.7, 2 StE 1/14-7 - hervor und seien durch die dort erlangten Beweismittel belegt.
  • VG Meiningen, 03.08.2021 - 2 K 863/18

    Qualifikation eines Gefährderanschreibens

    In seinem Urteil vom 28. Juli 2015, 6 - 2 StE 1/14 stellte das OLG Stuttgart dar, warum es sich bei "Grup Yorum" um einen integralen Bestandteil der "DHKP-C" handelt.
  • VG Köln, 19.07.2022 - 5 K 4089/20
    Auch in der neueren strafgerichtlichen Rechtsprechung wird die DHKP-C unverändert als terroristische Organisation eingestuft, vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2021 - StB 28/21 - OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2015 - 6-2 StE 1/14 -, beide zitiert nach juris.
  • VG Köln, 22.11.2016 - 12 K 4682/15
    Auch in der neueren strafgerichtlichen Rechtsprechung wird die DHKP-C unverändert als terroristische Organisation eingestuft, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2015 - 6- 2 StE 1/14 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht