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   OLG Stuttgart, 28.09.2006 - 7 U 111/06   

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https://dejure.org/2006,6053
OLG Stuttgart, 28.09.2006 - 7 U 111/06 (https://dejure.org/2006,6053)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.2006 - 7 U 111/06 (https://dejure.org/2006,6053)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 2006 - 7 U 111/06 (https://dejure.org/2006,6053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rücktritt des Lebensversicherers: Kenntnis von einer Anzeigepflichtverletzung; sekundäre Darlegungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast für die Kenntnis des Versicherers von der Verletzung der Anzeigepflicht nach § 20 Absatz 1 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG); Voraussetzungen für einen Anspruch auf der im Versicherungsvertrag vereinbarten Todesfallleistung; Unwirksamkeit des Rücktritts ...

  • Judicialis

    VVG § 20 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 20 Abs. 1; BGB § 187 Abs. 1; BGB § 188 Abs. 2
    Maßgebender Zeitpunkt für die Kenntnis des Versicherers von einer Anzeigepflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 20 Abs. 1
    Kenntnis des Versicherers von Anzeigepflichtverletzung; Darlegungslast?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 178
  • MDR 2007, 657
  • VersR 2007, 340
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 31.01.1974 - 10 U 96/73
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2006 - 7 U 111/06
    Maßgeblich ist insoweit die Kenntnis desjenigen Mitarbeiters der Versicherung, der mit der Bearbeitung des Falles befasst ist, regelmäßig der zuständige Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung, zu dessen Aufgaben die Überprüfung der Antragsangaben gehört (OLG Stuttgart VersR 1990, 76; OLG Köln VersR 1974, 849; Römer/Langheid a.a.O. Rn. 2).

    Dabei ist nicht auf den Zugang einer die Kenntnisnahme ermöglichenden Urkunde abzustellen, sondern auf die positive Kenntnis (ebenso OLG Köln VersR 1974, 849).

  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89

    Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2006 - 7 U 111/06
    a) Beweisbelastet für die Kenntnis des Versicherers von der Anzeigepflichtverletzung und damit auch für den Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist der Versicherungsnehmer (BGH VersR 1991, 179; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 20 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 30.11.1988 - 9 W 56/88

    Anzeigepflichtverletzung; Zeitpunkt für Kenntniserlangung; Person des zuständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2006 - 7 U 111/06
    Maßgeblich ist insoweit die Kenntnis desjenigen Mitarbeiters der Versicherung, der mit der Bearbeitung des Falles befasst ist, regelmäßig der zuständige Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung, zu dessen Aufgaben die Überprüfung der Antragsangaben gehört (OLG Stuttgart VersR 1990, 76; OLG Köln VersR 1974, 849; Römer/Langheid a.a.O. Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 15.03.1990 - 8 U 4288/89

    Verletzung der Anzeigepflicht; Kenntniserlangung des Versicherers; Eingang einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2006 - 7 U 111/06
    aa) Der weitergehenden Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg (VersR 1990, 1337), wonach für die Kenntniserlangung des Versicherers von der Verletzung der Anzeigepflicht bereits ausreichend sein soll, dass die entsprechende schriftliche Mitteilung in den zentralen Posteinlauf eines Versicherungskonzerns gelange, weil das Risiko und die Laufzeit der Verteilung der eingehenden Post an einzelne Fachabteilungen und Sachbearbeiter der Versicherer zu tragen habe, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LG Potsdam, 21.12.2010 - 12 O 172/10

    Kraftfahrtversicherung: Eintritt eines Versicherungsfalls vor Abgabe der

    Eine Leistungsbefreiung nach § 2 Abs. 2 S. 2 VVG liegt hingegen nicht vor, wenn der Versicherer bei der Abgabe seiner Vertragserklärung ebenfalls davon Kenntnis hat, dass ein Versicherungsfall schon eingetreten ist (vgl. Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG, 2008, § 2 Rdnr. 15; BGH, VersR 1963, 523; BGH, VersR 1996, 742; OLG Stuttgart, VersR 2007, 340).
  • LG Stuttgart, 14.06.2016 - 26 O 23/16

    Unfall: Kfz-Haftpflichtversicherung Verzugsschaden verspätete Zahlung

    Insoweit geht es nicht um die reine Erlangung einer positiven Kenntnis, so dass es nicht ausschließlich darauf ankommt, wann der zuständigen Sachbearbeiterin der Beklagten Ziffer 2 die Tatsachen bekannt wurden (vgl. aber zu § 20 VVG: OLG Stuttgart, Urteil vom 28.09.2006, 7 U 111/06).
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