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   OLG Stuttgart, 28.10.1986 - 3 Ss 652/86   

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https://dejure.org/1986,3626
OLG Stuttgart, 28.10.1986 - 3 Ss 652/86 (https://dejure.org/1986,3626)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.1986 - 3 Ss 652/86 (https://dejure.org/1986,3626)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 3 Ss 652/86 (https://dejure.org/1986,3626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jugendstrafrecht: Nichtanrechnung von Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 308
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70

    Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.1986 - 3 Ss 652/86
    Somit kommt unter Berücksichtigung der für § 51 Abs. 1 StGB geltenden Grundsätze eine Versagung wegen eines Nachtatverhaltens nur dann in Betracht, wenn vom Täter mit der beabsichtigten Verlängerung der U-Haft durch deren spätere Anrechnung ungerechtfertigte Vorteile bei der Strafvollstreckung angestrebt werden, oder eine böswillige oder absichtliche Verfahrensverschleppung bezweckt wird (BGHSt 23, 307 = MDR 1970, 938 ; BGH bei Holtz, MDR 1979, 454; Dreher/Tröndle, StGB , 42. A., Rdnr. 12 zu § 51; Tröndle in LK, 10. A., Rdnr. 48 zu § 51 ; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 22. A., Rdnrn. 18, 19 zu § 51, jew. m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BGH, 02.02.1979 - 2 StR 654/78

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.1986 - 3 Ss 652/86
    Somit kommt unter Berücksichtigung der für § 51 Abs. 1 StGB geltenden Grundsätze eine Versagung wegen eines Nachtatverhaltens nur dann in Betracht, wenn vom Täter mit der beabsichtigten Verlängerung der U-Haft durch deren spätere Anrechnung ungerechtfertigte Vorteile bei der Strafvollstreckung angestrebt werden, oder eine böswillige oder absichtliche Verfahrensverschleppung bezweckt wird (BGHSt 23, 307 = MDR 1970, 938 ; BGH bei Holtz, MDR 1979, 454; Dreher/Tröndle, StGB , 42. A., Rdnr. 12 zu § 51; Tröndle in LK, 10. A., Rdnr. 48 zu § 51 ; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 22. A., Rdnrn. 18, 19 zu § 51, jew. m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
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