Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und Glaubhaftmachung bei Auskunftsansprüchen und Annahme der Eilbedürftigkeit wegen Verdunkelungsmöglichkeiten hinsichtlich der Lieferkette
- Justiz Baden-Württemberg
Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und Glaubhaftmachung bei Auskunftsansprüchen und Annahme der Eilbedürftigkeit wegen Verdunkelungsmöglichkeiten hinsichtlich der Lieferkette
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eilbedürfnis für markenrechtliche Unterlassungs- und Auskunftsansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eilbedürfnis für markenrechtliche Unterlassungs- und Auskunftsansprüche
- rechtsportal.de
Eilbedürfnis für markenrechtliche Unterlassungs- und Auskunftsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 31.08.2011 - 17 O 701/10
- OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11
Keine Abweichung von Sitz und inländischer Geschäftsanschriftbei …
Die Betroffene und ihre Komplementärin werden vorsorglich - ohne dass dies hier Beschwerdegegenstand ist - darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren ebenso wie im Parallelverfahren 2 W 49/11 (HRA 6010 Pl) die Anmeldung durch alle Gesellschafter und nicht nur durch die Komplementärin zu bewirken ist ( §§ 108, 161 Abs. 2 HGB ). - OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12
Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren und …
Mit der wohl noch herrschenden Meinung (…vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. [2013], § 12, 3.14) hat der Senat im Übrigen dafür gehalten, dass eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auch auf Ansprüche aus dem Markenrecht geboten ist (Senat GRUR-RR 2002, 381 [juris Tz. 31]; B. v. 28.10.2011 - 2 W 49/11;… Köhler a.a.O. 3.14 m.umfängl.N.). - OLG Hamburg, 05.02.2013 - 3 W 10/13
Einstweiliger Rechtsschutz bei Markenrechtsverletzung durch Anbieten gefälschter …
In der genannten Entscheidung vom 4.2.2009 (3 W 22/09) hat der Senat die Auffassung vertreten, dass auch in den Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen nach §§ 935, 940 ZPO eine umfassende Interessenabwägung der sich gegenübersehenden Interessen vorzunehmen ist und nur dann, wenn die Interessen der Antragstellerin an der sofortigen Durchsetzung des Auskunftsanspruches überwiegen, im Verfügungswege die Auskunftsverpflichtung angeordnet werden kann (ebenso OLG Köln GRUR-RR 2003, 296; OLG Stuttgart vom 28.10.2011, 2 W 49/11 - zitiert nach juris).