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   OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14   

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https://dejure.org/2014,50115
OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14 (https://dejure.org/2014,50115)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2014 - 12 U 28/14 (https://dejure.org/2014,50115)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 12 U 28/14 (https://dejure.org/2014,50115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumsverhältnisse an gesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 929 BGB, §§ 929 ff BGB, § 946 BGB
    Eigentumserwerb eines Betreibers eines dualen Entsorgungssystems an gebrauchten Verkaufsverpackungen nach Sammlung und Erfassung des Papierabfalls durch einen Verein

  • rechtsportal.de

    BGB § 929 ; BGB § 958 ; BGB § 959
    Eigentumsverhältnisse an gesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Eigentum an Einweg-Verpackungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Eigentumsverhältnisse an gesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage

Sonstiges

  • ggsc.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kein Eigentum der Systembetreiber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14
    Die entsprechende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts ist für das Berufungsgericht gemäß § 17 a Abs. 5 GVG bindend (s. auch OLG Köln v. 12.06.2007, 24 U 4/06, JURIS Rz. 25 m.w.N.).

    Daraus wird geschlossen, dass der öffentlich-rechtliche Entsorger gegen die Verpackungsverordnung verstößt, wenn er seine Entsorgungstätigkeit eigenmächtig auf den PPK-Verpackungsabfall ausdehnen will und restentleerte Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gezielt und unter Verdrängung der Privatwirtschaft erfasst (OLG Köln v. 12.06.2007, 24 U 4/06, JURIS Rz. 56).

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14
    Die Eigentumsverhältnisse am PPK-Material ergeben sich - hierüber sind sich die Parteien einig - grundsätzlich aus den allgemeinen sachenrechtlichen Vorschriften, also insbesondere aus §§ 929 ff. BGB, aber auch aus z.B. §§ 958 f. BGB und §§ 946 ff. BGB (OLG Düsseldorf v. 29.12.2004, VI-Kart 17/04, JURIS Rz. 58; Schomerus , in: Verstyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 17 Rn. 12).

    Mit dieser Rechtsfigur hat auch das OLG Düsseldorf in der einschlägigen Entscheidung aus dem Jahre 2004 den Eigentumserwerb des Systembetreibers bejaht (OLG Düsseldorf v. 29.12.2004, VI-Kart 17/04 (V), JURIS Rz. 58 f.; dem folgend Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschl. vom 22.9.2009, V K 16/09, JURIS Rz. 105 ff.; ausdrücklich a.A. aber VG Köln v. 02.08.2012, 13 K 3234/11, JURIS Rz. 58 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 10 S 2554/10

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14
    Spezielle abfallrechtliche Regelungen, die die Frage des Eigentums am Abfall allgemein oder am PPK-Material, das von der öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht seit dem Erlass der Verpackungsverordnung im Jahre 1991 ausgenommen und - jedenfalls vorrangig - einem privaten "Sonderregime" unterstellt wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 24.07.2012, 10 S 2554/10, JURIS Rz. 85), im Besonderen regeln, gibt es nicht.

    Insbesondere treffen weder das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) noch die Verpackungsverordnung Regelungen, die das Eigentum am Verpackungsmaterial oder die Aufteilung dieses Materials zwischen dem privaten Systembetreiber, dem tatsächlichen Entsorger und dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regeln (VGH Baden-Württemberg v. 24.07.2012, 10 S 2554/10, JURIS Rz. 108).

  • LG Ravensburg, 30.01.2014 - 4 O 260/12

    Eigentum an Verkaufsverpackungen aus Papier bei von Landkreis organisierter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14
    unter Abänderung des angefochtenen Teilurteils des LG Ravensburg vom 30.01.2014 - 4 O 260/12 - festzustellen, dass die Klägerin ab dem 01.01.2002 Miteigentümerin des vom Beklagten im Rahmen seiner sog. Vereinssammlung erfassten Altpapiers ist, und zwar in Höhe des bei der Klägerin lizensierten Verkaufsverpackungsanteils, der sich ergibt aus der monatlich vom Beklagten insgesamt erfassten Altpapiermenge, einem Verkaufsverpackungsmasseanteil von insgesamt 11% und dem auf die Klägerin entfallenden prozentualen Planmengenanteil an Verkaufsverpackungen, der quartalsweise durch die Gemeinsame Stelle gemäß § 6 Abs. 7 VerpackV ("Clearingstelle") berechnet wird.

    die Berufung der Klägerin unter Aufrechterhaltung des Teilurteils des Landgerichts Ravensburg vom 30.01.2014 (Az. 4 O 260/12) zurückzuweisen.

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzlich Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, NJW 2002, 3029; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 543 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14
    Die konkludente Willenserklärung des Endverbrauchers, bei der es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, ist nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie ein Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH v. 05.10.1061, VII ZR 207/60, JURIS Rz. 27; Palandt/ Ellenberger , BGB, 73. Aufl. 2014, § 133 Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14
    Mit dieser Rechtsfigur hat auch das OLG Düsseldorf in der einschlägigen Entscheidung aus dem Jahre 2004 den Eigentumserwerb des Systembetreibers bejaht (OLG Düsseldorf v. 29.12.2004, VI-Kart 17/04 (V), JURIS Rz. 58 f.; dem folgend Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschl. vom 22.9.2009, V K 16/09, JURIS Rz. 105 ff.; ausdrücklich a.A. aber VG Köln v. 02.08.2012, 13 K 3234/11, JURIS Rz. 58 f.).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14
    Unabhängig davon, ob vorliegend eine Klage auf Leistung möglich ist oder nicht, greift der von Beklagtenseite angeführte Vorrang der Leistungsklage deshalb nicht, weil angesichts dessen, dass es sich bei der Beklagten um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt, von der zu erwarten ist, dass sie auch einem Feststellungsurteil Folge leistet, davon ausgegangen werden kann, dass schon ein Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führen wird (BGH, NJW 1984, 1118, 1119; Zöller/ Greger , ZPO, 30. Aufl. 2014, § 256 Rn. 8).
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