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   OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6993
OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07 (https://dejure.org/2008,6993)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2008 - 10 U 233/07 (https://dejure.org/2008,6993)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2008 - 10 U 233/07 (https://dejure.org/2008,6993)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Beleidigung eines Handelsvertreters durch einen Mitarbeiter; Bewertung von Beleidigungen in Erregungszuständen gegenüber vorbedachten Ehrenkränkungen

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Beleidigung und Drohung als Kündigungsgrund

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Beleidigung eines Handelsvertreters

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Beleidigung eines Handelsvertreters

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 2; ; HGB § 89a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 314 Abs. 2; HGB § 89 a
    Erfordernis einer erfolglosen Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Beleidigungen in Erregungszustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2; HGB § 89a
    Erfordernis einer Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Beleidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99

    Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinn des § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (BGH VersR 2001, 370, Juris, RN 13).

    Zum Zulassungsantrag des Beklagten wird auf die bereits zitierte Entscheidung des BGH, VersR 2001, 370, Juris RN 22 verwiesen.

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07

    Handelsvertreter - fristlose Kündigung - Internet-Forum - Ehrverletzung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07
    Im Handelsvertreterrecht gelten diese Grundsätze entsprechend (BGH, a.a.O., Juris RN 22; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.05.2007, Az. 4 Sa 1/07, Juris RN 33; vgl. auch Küstner / Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts Band 1, 3. Aufl., RN 1750).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 16 U 124/11

    Außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages

    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Vertrauensgrundlage auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urt. vom 29.04.2008 - 10 U 233/07, VersR 2009, 218; OLG Saarbrücken, Urt. vom. 25.01.2006, juris Rn. 36; OLG Celle, Urt. vom 02.10.2008 - 11 U 82/08, zit. nach Evers/Oberst, aaO; Senat, Urt. vom 16.03.2001 - 16 U 168/99, HVR Nr. 952; LAG Baden-Württemberg, Urt. vom 07.05.2007 - 4 Sa 1/07, juris Rn. 33; Löwisch, aaO; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl., § 89 a Rz. 10; Evers/Oberst, aaO), was hier nicht der Fall ist, zumal die Abgrenzung zwischen Störung im Vertrauens- und Leistungsbereich ohnehin unscharf ist (Löwisch sowie Evers/Oberst, aaO).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 19 W 1/13

    Wichtiger Grund, Beleidung, Drohung, Ankündigung von Pflichtverletzungen,

    Dabei ist allerdings der allgemeine Kontext zu berücksichtigen, in dem derartige Äußerungen und Erklärungen (wie beispielsweise in einem Erregungszustand) abgegeben worden sind (OLG Stuttgart, Urt. v. 29.04.2008 - 10 U 233/07 BeckRS 2008, 17318).
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