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   OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07   

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OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07 (https://dejure.org/2007,3333)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.2007 - 8 W 245/07 (https://dejure.org/2007,3333)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 8 W 245/07 (https://dejure.org/2007,3333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger von Amts wegen; Titelumschreibung auf die unbekannten Erben im Verfahren der weiteren Beschwerde; Rang von Rückforderungsansprüchen des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem Regressanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Regressanspruchs zum Ausgleich einer Aufwandsentschädigung eines Betreuers; Ausschlussgründe für eine Inanspruchnahme des Betreutens durch die Staatskasse; Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Betreuten; Annahme des Vorrangs eines ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 22

    § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB; §§ 56g Abs. 5 Satz 2, 69e Abs. 1 Satz 1, 29, 22 Abs. 1, 27 Abs. 1 FGG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Todes des Betreuten, Auswirkung auf Regressansprüche gemäß

  • Judicialis

    BGB § 1836e Abs. 1 S. 1; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; FGG § 56g Abs. 5 S. 2; ; FGG § 69e Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Folgen des Todes eines Betreuten im Regressverfahren der Staatskasse nach § 1836e BGB - beschränkte Erbenhaftung; Vorrang eines Rückforderungsanspruchs des Sozialhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1593
  • FGPrax 2007, 270
  • FamRZ 2007, 1912
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
    Da der Erbe für die Ansprüche aus § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB und § 92c Abs. 1, 2 BSHG (jetzt: § 102 Abs. 1, 2 SGB XII) kraft Gesetzes nur beschränkt haftet, bedarf es eines Vorbehalts im Vollstreckungstitel, wie in § 780 ZPO vorgesehen, nicht (BayObLG NJW-RR 2005, 1315).

    Beiden Ansprüchen kommt allenfalls der gleiche Rang zu, denn es handelt sich um eine Fürsorgeleistung des Staates, die gegenüber der Leistungsfähigkeit des Betroffenen subsidiär ist (vgl. insoweit BayObLG NJW-RR 2005, 1315 zur Frage des Vorrangs des Kostenersatzanspruchs des Sozialhilfeträgers nach § 92c BSHG bzw. § 102 SGB XII gegenüber dem Regressanspruch der Staatskasse: auch hier wird von einem gleichen Rang ausgegangen).

  • OLG Jena, 09.01.2006 - 9 W 664/05

    Zur Erstattung von Betreuungskosten aus dem Nachlass bei unbekannten Erben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
    Soweit die Erben nicht bekannt sind, werden sie durch die Nachlasspflegerin vertreten (§§ 1960, 1961 BGB; Thüringer OLG FamRZ 2006, 645), die nunmehr statt der Betreuten als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben für diese das Rechtsbeschwerdeverfahren durchführt.

    Soweit das Thüringer Oberlandesgericht (Rpfleger 2006, 323) von einer entsprechenden Anwendung des Rechtsgedankens der §§ 305, 780 ZPO ausgeht und deshalb zur Klarstellung die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung im Tenor des Festsetzungsbeschlusses für erforderlich erachtet, gibt diese Entscheidung keinen Anlass für eine Divergenzvorlage gem. § 28 Abs. 2 FGG.

  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
    Im Einzelnen wird verwiesen auf die Ausführungen in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 2003, auch soweit dieses die Erforderlichkeit einer Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (BtPrax 1999, 32) verneint, da diese noch zur Rechtslage vor dem 1. Januar 1999 ergangen ist.
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98

    Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
    Denn dem Aktivvermögen des Nachlasses (BGH NJW 1964, 1418) steht nicht nur der streitgegenständliche Regressanspruch der Staatskasse und der Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers entgegen, sondern ebenfalls die Beerdigungskosten für die Betreute als Nachlassverbindlichkeit (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488), auch wenn andererseits nach dem Tod der Betreuten das "Schonvermögen" nicht mehr berücksichtigt werden kann (OLG Köln FamRZ 1998, 1617).
  • BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03

    Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
    Zu Recht hat das Landgericht sich mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (FGPrax 2004, 25) auf den Standpunkt gestellt, dass bei der Prüfung, ob der Betroffene mittellos ist, hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens des Betroffenen nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen ist und Verbindlichkeiten selbst dann außer Betracht bleiben, wenn sie bereits tituliert sind.
  • BGH, 04.05.1964 - VII ZR 208/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
    Denn dem Aktivvermögen des Nachlasses (BGH NJW 1964, 1418) steht nicht nur der streitgegenständliche Regressanspruch der Staatskasse und der Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers entgegen, sondern ebenfalls die Beerdigungskosten für die Betreute als Nachlassverbindlichkeit (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488), auch wenn andererseits nach dem Tod der Betreuten das "Schonvermögen" nicht mehr berücksichtigt werden kann (OLG Köln FamRZ 1998, 1617).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
    Denn dem Aktivvermögen des Nachlasses (BGH NJW 1964, 1418) steht nicht nur der streitgegenständliche Regressanspruch der Staatskasse und der Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers entgegen, sondern ebenfalls die Beerdigungskosten für die Betreute als Nachlassverbindlichkeit (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488), auch wenn andererseits nach dem Tod der Betreuten das "Schonvermögen" nicht mehr berücksichtigt werden kann (OLG Köln FamRZ 1998, 1617).
  • SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder

    Ergänzend verweise sie auf den Beschluss des OLG Stuttgart vom 29.06.2007 - 8 W 245/07 - (= NJW-RR 2007, 1593).

    Ein gleichgelagerter Sachverhalt war auch Gegenstand des Beschlusses des OLG Stuttgart vom 29.06.2007 - 8 W 245/07 - (= NJW-RR 2007, 1593), auf den die Kläger in der Klagebegründung abgestellt haben.

  • OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Betreuung: Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer

    Insoweit weicht der Sachverhalt hier von dem durch das Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall ab, in dem die Betroffene erst während des Rechtsbeschwerdeverfahrens starb und der Senat eine Haftungsbeschränkung der Erben lediglich im Wege der Vollstreckungsabwehrklage für möglich ansah (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1912 f).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung;

    Vielmehr ist ein erklärender Zusatz zulässig, soweit dieser zum Verständnis der Erwiderung notwendig ist (Bestätigung Senat AfP 2007, S. 494 f. = OLGR Karlsruhe 2007, S. 949 f. = Justiz 2008, S. 19 [LS] = NJW 2008, S. 775 [LS]).
  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Vergütung des Gegenbetreuers: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs

    Insoweit weicht der Sachverhalt hier von dem durch das Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall ab, in dem die Betroffene erst während des Rechtsbeschwerdeverfahrens starb und der Senat eine Haftungsbeschränkung der Erben lediglich im Wege der Vollstreckungsabwehrklage für möglich ansah (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1912 f.).
  • LG Siegen, 25.02.2014 - 4 T 13/14

    Betreuervergütung, Vermögenslosigkeit

    Solange ein dem Betroffenen zustehender Gegenstand nicht aus seinem Vermögen abgeflossen ist, muss er dem Aktivvermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen könnten (BayOLG NJW-RR 2005, 1513; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1593).
  • LG Detmold, 23.07.2008 - 3 T 126/08

    Rückforderung Betreuervergütung einzusetzendes Vemögen

    Solange ein dem Betroffenen zustehender Gegenstand nicht aus seinem Vermögen abgeflossen ist, muss er dem Aktivvermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen könnten (vgl. BayObLG, FGPrax. 2004, S. 25 (S. 26); OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, S. 1593 ff.).
  • LG Koblenz, 24.01.2011 - 2 T 745/10

    Verhältnis von Rückforderungsansprüchen des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem

    Das haftende Aktivvermögen der Betroffenen wird nicht bereits durch das Bestehen und die Titulierung eines Anspruchs geschmälert, sondern erst mit dessen Durchsetzung (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1912 = NJW-RR 2007, 1593 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 8 SO 402/09
    Vielmehr sei im Einklang mit dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 29. Juni 2007 (8 W 245/07, Juris) die Forderung zu befriedigen, die als erste durchgesetzt werde.
  • LG Koblenz, 02.03.2009 - 2 T 72/09

    Zur Mittellosigkeit

    Solange ein dem Betroffenen zustehender Gegenstand nicht aus seinem Vermögen abgeflossen ist, muss er dem Aktivvermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen könnten (vgl. BayObLG, FGPrax. 2004, S. 25 (S. 26); OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, S. 1593 ff.).
  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119.1/07
    Insoweit weicht der Sachverhalt hier von dem durch das Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall ab, in dem die Betroffene erst während des Rechtsbeschwerdeverfahrens starb und der Senat eine Haftungsbeschränkung der Erben lediglich im Wege der Vollstreckungsabwehrklage für möglich ansah (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1912 f.).
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