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   OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17   

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https://dejure.org/2022,23722
OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17 (https://dejure.org/2022,23722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.2022 - 20 Kap 2/17 (https://dejure.org/2022,23722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 20 Kap 2/17 (https://dejure.org/2022,23722)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Wolverhampton City Council ./. Porsche Automobil Holding SE: Weitere Feststellungsziele im Kapitalanleger-Musterverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Braunschweig, 23.09.2020 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Zusätzliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    Es ist deshalb zu prüfen, ob es nicht bereits - ggf. mit anderer Formulierung oder anders eingebettet - geltend gemacht worden ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.9.2020 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 12; Gängel/Huth/Gansel, in: Heidel, Aktien- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., § 15 KapMuG Rn. 7).

    c) Der maßgebliche Lebenssachverhalt im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KapMuG ist in natürlicher Weise nach dem Kernpunkt der zugrunde liegenden Rechtsstreitigkeiten zu erfassen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.10.2018 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 33; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 6 Rn. 8; vgl. auch Haufe, Das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz 2012, S. 85, wonach es einer natürlich-normativen Betrachtungsweise bedarf, die sich auf den Kern der betroffenen Rechtsstreitigkeiten bezieht).

    Er ist weit zu verstehen, da das KapMuG dem Musterverfahren einen möglichst weiten Anwendungsbereich verschaffen wollte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.10.2018 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 33; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 6 Rn. 8).

    Es muss sich mithin um gleichgerichtete Feststellungsziele im Sinne der §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 KapMuG handeln (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.10.2018 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 33; Kruis in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 15 KapMuG Rn. 14; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 13, 15).

    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KapMuG verlangt einen Gleichlauf zwischen dem Vorlagebeschluss und der Erweiterung des Musterverfahrens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.10.2018 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 33; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.7.2009 - 23 W 32/09 - juris Rn. 5; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 15).

    Die bloß abstrakte, nicht näher konkretisierte Möglichkeit, dass die begehrte Feststellung in einem Ausgangsverfahren zukünftig Relevanz entfalten könnte, genügt nicht, um eine Sachdienlichkeit der Erweiterung zu begründen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.9.2020 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 43 ff.; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 15.12.2014 - Kap 3/10 - LS 2 und juris Rn. 873).

  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    Ein Feststellungsziel darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 KapMuG) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Musterbeklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was mit Bindungswirkung für die Ausgangsverfahren feststeht (§ 22 Abs. 1 KapMuG), letztlich den Prozessgerichten der ausgesetzten Verfahren überlassen bleibt (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - II ZB 31/14 - juris Rn. 66 mwN).

    Für die Frage des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs gem. §§ 37b, c WpHG a.F. wegen der Veröffentlichung einer unwahren Insiderinformation oder wegen der Unterlassung der Veröffentlichung einer Insiderinformation ist entscheidend, welcher konkrete Umstand oder welches konkrete Ereignis Anknüpfungspunkt für eine Haftung sein soll (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - II ZB 31/14 - juris Rn. 71).

    So muss das Feststellungsziel die Insiderinformation, hinsichtlich der eine Pflicht zur Veröffentlichung bestanden haben soll, bestimmt bezeichnen (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - II ZB 31/14 - juris Rn. 243 mwN).

    Jedenfalls ist erforderlich, dass die unmittelbare Betroffenheit des Emittenten und die aus ihr abgeleiteten Folgen für die (veränderte) Bewertung der betroffenen Finanzinstrumente, d.h. das Kursbeeinflussungspotential, deutlich werden (BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - II ZB 31/14 - juris Rn. 245).

  • OLG Köln, 15.01.2019 - 24 Kap 1/18

    Lloyd Fonds: Erweiterungsbeschluss im Kapitalanleger Musterverfaren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    Sie ist bereits dann gegeben, wenn für das Oberlandesgericht zumindest plausibel ist, dass die Klärung des Feststellungsziels für den Ausgang des Verfahrens erheblich werden kann, auch wenn der Erfolg der Klage noch von weiteren Voraussetzungen abhängig ist (OLG Köln, Beschluss vom 15.1.2019 - 24 Kap 1/18 - juris Rn. 3; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 14).

    Hierfür ist als ausreichend anzusehen, wenn die Feststellung des weiteren Feststellungszieles potentiell über das Verfahren des Antragstellers hinaus Bedeutung hat (OLG Köln, Beschluss vom 15.1.2019 - 24 Kap 1/18 - juris Rn. 5; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 18; Kruis in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 15 KapMuG Rn. 17).

  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    Wäre das fragliche Feststellungsziel dem Vorlagegericht von Anfang an unterbreitet worden, wäre es im Vorlagebeschluss aufzunehmen gewesen, da insofern kein Anlass bestanden hätte, einem der kontradiktorisch formulierten Feststellungsziele den Vorzug zu geben (a.A. KG, Beschluss vom 3.3.2009 - 4 Sch 2/06 KapMuG - juris Rn. 196; anders auch die Musterbeklagte eA 1053 Rn. 285 f. und die Nebenintervenientin eA 1083).
  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 10/19

    BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren in Stuttgart gegen die Porsche SE zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich in einem gestreckten Sachverhalt unterschiedliche Anknüpfungspunkte für Ad-hoc-Mitteilungspflichten ergeben (Kruis in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 15 KapMuG Rn. 15; Riedel in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Aufl., § 4 Rn. 13; zweifelnd Schneider/Heppner, BB 2011, 2947, 2950; Söhner, ZIP 2013, 7, 10; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.6.2020 - II ZB 10/19 - juris Rn. 25).
  • LG Frankfurt/Main, 18.07.2008 - 21 OH 9/08

    Vorlage zum Kapitalmusterverfahren: Herbeiführung eines Musterbeschlusses zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    Insbesondere ist ein Erweiterungsantrag nicht sachdienlich, wenn - im Falle einer streitigen Tatsachengrundlage - die im Erweiterungsantrag angegebenen Beweismittel zum Beweis der geltend gemachten Feststellungsziele ungeeignet sind (Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 17; Kotschy in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 8; Gängel/Huth/Gansel, in: Heidel, Aktien- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., § 15 KapMuG Rn. 11; vgl. auch LG Frankfurt, Beschluss vom 18.7.2008 - 2/21 OH 9/08 - juris Rn. 31).
  • OLG München, 15.12.2014 - Kap 3/10

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Sachdienlichkeit eines Erweiterungsantrags zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    Die bloß abstrakte, nicht näher konkretisierte Möglichkeit, dass die begehrte Feststellung in einem Ausgangsverfahren zukünftig Relevanz entfalten könnte, genügt nicht, um eine Sachdienlichkeit der Erweiterung zu begründen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.9.2020 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 43 ff.; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 15.12.2014 - Kap 3/10 - LS 2 und juris Rn. 873).
  • FG Köln, 17.04.2013 - 7 K 244/12

    Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich in einem gestreckten Sachverhalt unterschiedliche Anknüpfungspunkte für Ad-hoc-Mitteilungspflichten ergeben (Kruis in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 15 KapMuG Rn. 15; Riedel in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Aufl., § 4 Rn. 13; zweifelnd Schneider/Heppner, BB 2011, 2947, 2950; Söhner, ZIP 2013, 7, 10; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.6.2020 - II ZB 10/19 - juris Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2009 - 23 W 32/09

    KapMuG: Keine Ergänzung bzw. Erweiterung des Feststellungsziels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KapMuG verlangt einen Gleichlauf zwischen dem Vorlagebeschluss und der Erweiterung des Musterverfahrens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.10.2018 - 3 Kap 1/16 - juris Rn. 33; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.7.2009 - 23 W 32/09 - juris Rn. 5; Vollkommer in KölnKomm/KapMuG, 2. Aufl., § 15 Rn. 15).
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