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   OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2824
OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.08.1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. August 1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 § 823 Abs. 2; RBerG § 12; UWG § 1 § 13
    Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform ausgerichteten Unterlassungsversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Ravensburg - O 2032/96
  • OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2450
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02

    Einstweilige Verfügung: Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter

    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02

    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungserklärung und

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart, WRP 1997, 1219, 1221; Teplitzky, a.a.O., Kap. 7 Rdnr. 10, Kap. 8 Rdnr. 2 und Kap. 11 Rdnr. 5; Köhler / Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207 und 217).
  • OLG Jena, 10.12.2003 - 2 W 658/03

    Störerhaftung bei der Veröffentlichung fremder Lichtbilder im Internet

    Dass die für einen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr besteht, obwohl zuvor von der Beklagten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, weil infolge des erneuten Verstoßes die Wiederholungsgefahr erneut entstanden ist, hat bereits das Landgericht zutreffend (vgl. dazu auch OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1223) ausgeführt.
  • OLG Hamburg, 14.01.2004 - 5 U 68/03

    "30 Jahre Apollo"

    Die Wiederholungsgefahr lebt jedoch wieder auf, wenn der Verletzer denselben Wettbewerbsverstoß erneut begeht ( OLG Stuttgart WRP 97, 1219, 1223).
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