Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Ausschlusses der Minderung durch Einbehalt eines Teils einer Miete bei Vermögensverfall eines Vermieters; Durchsetzbarkeit bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche eines Mieters für den Fall der isolierten Geltendmachung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietminderungsausschluss und Vermögensverfall des Vermieters
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 536; BGB § 536d; BGB § 242; BGB § 812
Zulässigkeit des vertraglich vereinbarten Ausschlusses der Mietminderung im Wege des Einbehalts eines Teils der Miete - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertraglicher Ausschluss der Minderung durch Mieteinbehalt wirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermögensverfall des Vermieters: Zurückbehaltungsrecht des Mieters trotz Minderungsausschlusses! (IMR 2009, 11)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.03.2008 - 14 O 424/07
- OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
- BGH - XII ZR 165/08 (anhängig)
Papierfundstellen
- MDR 2009, 21
- NZM 2009, 32
- ZMR 2009, 204
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- OLG Brandenburg, 11.06.2009 - 5 U 155/07
Grundstückskaufvertrag: Voraussetzung der Wirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
Vor Abschluss des Mietvertrages am 12. August 2006 entfaltete der Geschäftsführer der Klägerin u.a. folgende Tätigkeiten: Er verhandelte mit dem seit Anfang Mai 2006 eingesetzten Insolvenzverwalter (Anl. K 30 der beigezogenen Akte des Landgerichts Stuttgart 14 O 249/07 und des Oberlandesgerichts Stuttgart 5 U 155/07; im folgenden: "der beigezogenen Akten") über den Verkauf des Inventars und die Übernahme von Leasingverträgen im Hinblick auf die Fitnessgeräte.Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde durch Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Mai 2008 zurückgewiesen (5 U 155/07).
Die Akten des Landgerichts Stuttgart (14 O 249/07), des Oberlandesgerichts Stuttgart (5 U 155/07), des Amtsgerichts Sch .
Zu sehen ist auch, dass die Beklagten in dem früher geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart und in der Berufung vor dem hier erkennenden Senat (Landgericht Stuttgart 14 O 249/07; OLG Stuttgart 5 U 155/07) ihren Vortrag insoweit änderten, nachdem die Beklagten zuvor angegeben hatten, vor Abschluss des Mietvertrages keinerlei Kenntnis über die Sanierungskosten gehabt zu haben.
Soweit sich die Beklagten auf einen Schadensersatzanspruch gegen die Klägerin berufen, da der Geschäftsführer der Klägerin die Beklagten vor Abschluss des Mietvertrages falsch beraten habe, wurde bereits durch Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Mai 2008 in dem beigezogenen Verfahren 5 U 155/07 in einem zwischen den Beklagten und dem Geschäftsführer der Klägerin geführten Rechtsstreit zutreffend - wenn auch gegenüber der Klägerin nicht rechtskräftig - entschieden, dass Beratungspflichten nicht verletzt wurden und somit ein Schadensersatzanspruch nicht besteht.
- AG Mühlhausen, 16.12.2010 - 2 C 457/07
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
verurteilte durch Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 C 457/07 - die Beklagten als Gesamtschuldner, 8.330,00 EUR nebst Verzugszinsen an die Kreissparkasse W .geführten Verfahren der Parteien (2 C 457/07) erklärte der Beklagtenvertreter mit Schriftsatz vom 7. August 2007 die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung (Aktenseite 334 des beim Amtsgericht Sch ........... geführten Verfahrens 2 C 457/07).
geführten Verfahren (2 C 457/07) erklärte Anfechtung stützen, haben sie nicht ausdrücklich erklärt.
(2 C 457/07), des Landgerichts Stuttgart (5 S 56/08) sowie die Akte des Amtsgerichts Stuttgart (7 IN 294/08) wurden zu Informationszwecken beigezogen.
geführten Verfahren (2 C 457/07) erklärt, was allerdings im hier anhängigen Verfahren nicht vorgetragen wurde und sich lediglich aus den beigezogenen Akten ergibt.
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
a) Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGHZ 146, 298, 301).Als wucherähnliches Rechtsgeschäft ist ein Vertrag nichtig, wenn ein objektiv auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht und außerdem weitere Umstände hinzutreten, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung oder die Ausbeutung der schwierigen Lage des Vertragspartners für das eigene unangemessene Gewinnstreben (BGH NJW 2001, 1127).
- BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87
Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
Nur besondere Umstände könnten ausnahmsweise ein fortgeltendes Aufrechnungsverbot auch für den Fall der Insolvenz des Aufrechnungsgegners rechtfertigen (BGH WM 1988, 1592).Ohnehin könnten nur besondere Umstände ausnahmsweise ein Fortgelten der vertraglichen Vereinbarung im Falle des Vermögensverfalls der Klägerin unter den hier gegebenen Umständen rechtfertigen (vgl. BGH WM 1988, 1592 für den Fall eines vereinbarten Aufrechnungsverbots).
- BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97
Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
Eine Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse ist der Klägerin im Rahmen ihrer Erklärungslast nach § 138 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise zuzumuten, um den beweispflichtigen Beklagten eine prozessordnungsgemäße Darlegung ihrer Angaben über die bestrittenen, zu dem Wahrnehmungsbereich der Klägerin gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil sie im Gegensatz zu den außerhalb des maßgeblichen Geschehensablauf stehenden Beklagten die wesentlichen Tatsachen kennt (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1152; BGHZ 140, 156;… Zöller/Greger, ZPO, Vorbem. zu § 284 Rn. 34). - BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
b) Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB kann auch vorliegen, wenn der Vermieter in verwerflicher Weise seine persönliche oder geschäftliche Überlegenheit ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2003, 2230;… Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, Kap. 5 Rdnr. 58;… Palandt/Heinrichs, BGB, § 138 Rdnr. 35). - BGH, 22.02.2002 - V ZR 113/01
Anfechtungsrecht des Vertreters ohne Vertretungsmacht
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
Eine solche Offenbarungspflicht ist gegeben, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben und den im Verkehr herrschenden Anschauungen im Einzelfall mit einer Aufklärung rechnen durfte (BGH NJW 2002, 1867; NJW 2001, 64). - BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 355/89
Aufrechnung - Aufrechnungsverbot - Materielle Rechtskraft - Treu und Glaube
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
In einem solchen Fall verstoße es grundsätzlich gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich der Aufrechnungsgegner trotz eigener Zahlungsunfähigkeit auf ein Aufrechnungsverbot berufe (BGH NJW-RR 1991, 971 m.w.N.). - BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97
Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
Eine Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse ist der Klägerin im Rahmen ihrer Erklärungslast nach § 138 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise zuzumuten, um den beweispflichtigen Beklagten eine prozessordnungsgemäße Darlegung ihrer Angaben über die bestrittenen, zu dem Wahrnehmungsbereich der Klägerin gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil sie im Gegensatz zu den außerhalb des maßgeblichen Geschehensablauf stehenden Beklagten die wesentlichen Tatsachen kennt (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1152; BGHZ 140, 156;… Zöller/Greger, ZPO, Vorbem. zu § 284 Rn. 34). - BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08
Eine Umdeutung (§ 140 BGB) in eine Aufrechnung verbietet sich schon deshalb, weil die Aufrechnung weitergehende Rechtswirkungen entfaltet (…zum Ganzen Staudinger/Gursky, BGB, § 388 Rn. 14; BGH NJW 2000, 278;… anders, aber nicht überzeugend Staudinger/Bittner, BGB, § 273 Rn. 106). - BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99
Arglistige Täuschung über Altlasten
- BGH, 17.02.1986 - II ZR 285/84
Zulässigkeit des Aufrechnungsverbots; Entscheidung über Forderung bei Berufung …
- OLG Düsseldorf, 25.10.1996 - 22 U 56/96
- OLG Hamm, 08.11.1988 - 26 U 113/88
Sonderfragen zur Vergütung im Baurecht; Abschlagszahlungen; Abschlagszahlungen …
- BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99
Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des …
- LG Stuttgart, 22.06.2010 - 24 O 119/10
Nachbarrecht - Wesentlicher Lärm bei Abbrucharbeiten/Sicherheitsleistung?
Daher kann die Vorschrift bei anderen Vertragsverhältnissen, insbesondere bei der Vermietung von Gewerberäumen, vertraglich eingeschränkt oder - in den Grenzen von Treu und Glauben (§§ 138, 242, 536 d BGB) - ausgeschlossen werden (OLG Stuttgart MDR 2009, 21 unter Hinweis auf Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 536 Rdnr. 422).