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   OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22   

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https://dejure.org/2022,27487
OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22 (https://dejure.org/2022,27487)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2022 - 2 W 47/22 (https://dejure.org/2022,27487)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2022 - 2 W 47/22 (https://dejure.org/2022,27487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Beschäftigunsgverhältnis des Partners, Pflicht zur Selbstanzeige

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 1 ZPO, § 48 ZPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Frau des Richters bei einer Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 48 ; ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen hervorgehobener Beschäftigung des Ehegatten bei einer der Prozessparteien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    (Ehe-)Partner arbeitet(e) bei Partei: Richter befangen?

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung: Anstellung des Partners bei einer Partei - Die pflichtwidrig unterlassene Selbstanzeige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 56
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Umgekehrt kann schon der Umstand einer leitenden Tätigkeit des Ehegatten bei einer Partei oder einem Tochterunternehmen genügen, um die die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, juris Rn. 31).

    Die in § 48 ZPO vorgesehene Anzeige bestimmter Gründe durch den Richter dient der Gewährleistung des Verfassungsrechts der Parteien, nicht vor einen Richter gestellt zu werden, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, juris Rn. 32).

    Die Anzeigepflicht gewährleistet, dass die Parteien von etwaigen, ihnen unbekannten Ablehnungsgründen Kenntnis erlangen und sich zu ihnen äußern können (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, juris Rn. 33).

  • KG, 07.07.2010 - 20 SchH 2/10

    Befangenheit des Schiedsrichters: Beachtung der für Richter geltenden Gebote und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Allerdings hat der Richter nicht auf "alles Mögliche", sondern nur auf Umstände hinzuweisen, von denen er annehmen muss, sie könnten bei vernünftiger Betrachtung Zweifel an seiner Unbefangenheit und Unparteilichkeit erwecken (Kammergericht, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, juris Rn. 20; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - I-8 SchH 1/11, juris Rn. 22).

    Dies gilt allerdings nicht für Umstände, die eindeutig und klar ungeeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit des Richters zu begründen (Kammergericht, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, juris Rn. 20).

  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Die Besorgnis der Befangenheit des Richters kann sich etwa daraus ergeben, dass sein Ehegatte beruflich für eine der Parteien tätig ist oder war (BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, juris Rn. 10).

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich, dass die berufliche Tätigkeit eines Ehegatten die Besorgnis der Befangenheit im Einzelfall begründen kann (BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, juris Rn. 10).

  • OLG München, 26.03.2014 - 15 U 4783/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorheriger Zugehörigkeit zu einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Offen zu legen sind alle Umstände, die Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Richters wecken können (OLG München, Urteil vom 26. März 2014 - 15 U 4783/12, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2017 - VI-U (Kart) 9/17, juris Rn. 81).

    Wie bei der Beurteilung nach § 42 ZPO ist unbeachtlich, ob der Richter sich tatsächlich befangen fühlt, da es darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (OLG München, Urteil vom 26. März 2014 - 15 U 4783/12, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Nach diesem Maßstab ist im Ablehnungsverfahren nicht darüber zu entscheiden, ob sich der Richter befangen fühlt oder tatsächlich befangen ist, sondern ob aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei die Besorgnis besteht, der zur Entscheidung berufene Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, juris Rn. 8).

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es allerdings auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03, juris Rn. 25).

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 14).

    Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters können sich zum einen aus dem Verhalten des Richters innerhalb oder außerhalb des konkreten Rechtsstreits sowie aus einer besonderen Beziehung des Richters zum Gegenstand des Rechtsstreits oder zu Prozessbeteiligten ergeben (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 10).

  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18

    Verletzung der Offenbarungspflicht eines Schiedsrichters oder eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Anders liegt es hingegen, wenn sich dem Richter eine Offenlegungspflicht in der konkreten Situation aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - I ZB 46/18, juris Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07

    Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2007 - 1 W 23/07, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 8 SchH 1/11

    Wie weit reicht die schiedsrichterliche Offenbarungspflicht?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Allerdings hat der Richter nicht auf "alles Mögliche", sondern nur auf Umstände hinzuweisen, von denen er annehmen muss, sie könnten bei vernünftiger Betrachtung Zweifel an seiner Unbefangenheit und Unparteilichkeit erwecken (Kammergericht, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, juris Rn. 20; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - I-8 SchH 1/11, juris Rn. 22).
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
    Da die Abgrenzung zu Gründen, die eine Befangenheit nahelegen, nicht immer klar ist, wird eine einfache Fehleinschätzung im Einzelfall nicht dazu führen, dass aus der Sicht einer Partei durch den unterbliebenen Hinweis Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98, juris Rn. 14).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08

    Entlassung einer schwerbehinderten Richterin aus dem Richterverhältnis auf Probe

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 127/17

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Stützen

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

  • OLG München, 26.08.2009 - 1 W 2051/09

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen der Tätigkeit der Ehefrau des

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

  • BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 271/13

    Befangenheit eines Richters bei Entscheidung über ein Rechtsmittel vor Eingang

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

  • OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 101/18

    Schätzung des Eintritts eines Kartellschadens; Ersatz kartellbedingten Schadens

  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 237/09

    Richterablehnung wegen persönlicher Beziehungen zu einem Mitglied einer in

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

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