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   OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73   

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https://dejure.org/1974,1168
OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73 (https://dejure.org/1974,1168)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.1974 - 13 U 125/73 (https://dejure.org/1974,1168)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 1974 - 13 U 125/73 (https://dejure.org/1974,1168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters eines PKW für mitwirkendes Verschulden seines Fahrers bei einem Verkehrsunfall; Erstattung von Gutachterkosten

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB §§ 249 ff.; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein infolge eines Wendeversuchs quer stehendes Fahrzeug

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 951
  • VersR 1975, 164
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.05.1968 - 4 U 169/66
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73
    Ob die Kosten eines vom Geschädigten zu Unfallschadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens zu ersetzen sind, hängt davon ab, ob für die Einholung eines solchen Gutachtens ein rechtfertigender Anlaß bestand, d. ob das Gutachten zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig war (vgl. Palandt, 33. Aufl. 1973, Vorbem. vor § 249 BGB, Anm. 5 c, bb und § 249 BGB, Anm. 3 b unter Sachverständigenkosten mit weitern Nachweisen, insbesondere OLG Karlsruhe NJW 1968, 1333; Soergel-Siebert, BGB, 10. Aufl., §§ 249 bis 253, Rdnote 25 unter "Privatgutachten" mit weiteren Nachweisen, u.a. auf OLG Celle MDR 1960, 400, vgl. auch BGH NJW 1974, 91 rechte Spalte).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72

    Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73
    Ob die Kosten eines vom Geschädigten zu Unfallschadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens zu ersetzen sind, hängt davon ab, ob für die Einholung eines solchen Gutachtens ein rechtfertigender Anlaß bestand, d. ob das Gutachten zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig war (vgl. Palandt, 33. Aufl. 1973, Vorbem. vor § 249 BGB, Anm. 5 c, bb und § 249 BGB, Anm. 3 b unter Sachverständigenkosten mit weitern Nachweisen, insbesondere OLG Karlsruhe NJW 1968, 1333; Soergel-Siebert, BGB, 10. Aufl., §§ 249 bis 253, Rdnote 25 unter "Privatgutachten" mit weiteren Nachweisen, u.a. auf OLG Celle MDR 1960, 400, vgl. auch BGH NJW 1974, 91 rechte Spalte).
  • BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67

    Mitverschulden an einem Verkehrsunfall wegen einer rücksichtslosen Handlungsweise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73
    Auch wenn der klägerische Fahrer H eine über diesen Anhalteweg hinausgehende weitere Sicht gehabt haben sollte, etwa weil das Abblendlicht des klägerischen Pkw mit asymetrischen Scheinwerfern ausgestattet war, deren Abblendlicht in der Regel bis 75 m reicht (vgl. BGH VRS 33, 368), und er deshalb den Pkw des Beklagten im Abblendlicht des klägerischen Pkw rechtzeitig erkennen konnte, bleibt dann der Vorwurf, den in seinem Abblendlicht erkennbaren Pkw zu spät bemerkt oder zu spät hierauf reagiert zu haben.
  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    Das berechtigte Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der Schadensfeststellungen seines Sachverständigen ist nämlich aufgrund der entgegenstehenden technischen Einwendungen des Schädigers oder dessen Haftpflichtversicherers so weit erschüttert, dass es dem Geschädigten - auch aus Gründen der Waffengleichheit (vgl. hierzu OLG Stuttgart, DAR 1974, 189) - nicht zuzumuten ist, auf dieser Grundlage seinen Schaden geltend zu machen (zur Einholung eines Zweitgutachtens bei berechtigten Zweifeln an der Richtigkeit des Schadensgutachtens vgl. bereits Kammer, Urt. v. 22.02.2013 aaO).
  • LG Bamberg, 13.04.2017 - 3 S 88/16

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens nach einem

    Wohl überwiegend wird hingegen vertreten, der Geschädigte dürfe die Einholung eines zweiten -"eigenen" - Gutachtens selbst dann für erforderlich halten, wenn Zweifel an der Objektivität oder Richtigkeit des vom Schädiger beauftragten Gutachtens nicht bestehen (z. B. OLG Stuttgart, NJW 1974, 951; KG, DAR 1976, 241; LG Mannheim, zfs 1980, 266; AG Oldenburg in Holstein, BeckRS 2008, 09416; Vuia, NJW 2013, 1197, 1199 m.w. N., auch zur Gegenauffassung).

    Verwiesen wird insoweit auf den Grundsatz der Waffengleichheit; bei der Beauftragung eines Sachverständigen durch den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung müsse der Geschädigte das Recht behalten, das Gutachten eines Sachverständigen "seines Vertrauens" einzuholen (so z. B. OLG Stuttgart, NJW 1974, 951, bei juris Rn. 37 a.E.).

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 4 U 270/01

    Schadensersatzanspruch aus einem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis

    Neben den Reparaturkosten hat er Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten (vgl. BGH, NJW 1974, 34 (35); NJW-RR 1989, 953 (956); OLG Stuttgart, NJW 1974, 951; Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Auflage, § 249 BGB, Rdnr. 22; Sanden/Völtz, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, 7. Auflage, Rdnr. 156).
  • AG Achern, 20.09.2011 - 1 C 135/11
    Vielmehr kann der Geschädigte selbst dann ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag geben, wenn er weiß, dass die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat (OLG Stuttgart, Urt. v. 30.1.1974 - 13 U 125/73, NJW 1974, 951; KG, Urt. v. 26.4.1976 -12 U 2992/75, DAR 1976, 241 f., juris Rn. 54; KG, Urt. v. 1.7.1976 - 12 U 268/76, DAR 1977, 16, juris Rn. 40; LG Mannheim, Urt. v. 30.5.1980 - 20  194/79, ZfS 1980, 266M LG Essen, Urt. v. 14.1.1981 - 1 S 570/80, DAR 1981, 224; LG Stuttgart, Urt. v. 19.11.1971 - 6 S 237/71, VersR 1972, 698 f.; Meine! , VersR 2005, 201).

    Aus dem Grundsatz der "Waffengleichheit" folgt im Gegenteil, dass gerade bei einer Beauftragung eines Sachverständigen durch die Versicherung der Geschädigte das Recht behalten muss, das Gutachten eines Sachverständigen "seines Vertrauens" einzuholen (so ausdrücklich OLG Stuttgart, Urt. v. 30.11974 - 13 U 125/73, NJW 1974, 951, juris Rn. 37 a.E.).

  • AG München, 05.04.2017 - 336 C 20606/16
    Das berechtigte Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der Schadensfeststellungen seines Sachverständigen ist nämlich auf Grund der entgegenstehenden technischen Einwendungen des Schädigers oder dessen Haftpflichtversicherers so weit erschüttert, dass es dem Geschädigten - auch aus Gründen der Waffengleichheit (vgl. hierzu OLG Stuttgart, NJW 1974, 951) - nicht zuzumuten ist, auf dieser Grundlage seinen Schaden geltend zu machen.
  • AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15

    Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Kosten der Einholung

    Das berechtigte Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der Schadensfeststellungen seines Sachverständigen ist nämlich aufgrund der entgegenstehenden technischen Einwendungen des Schädigers oder dessen Haftpflichtversicherers so weit erschüttert, dass es dem Geschädigten - auch aus Gründen der Waffengleichheit (vgl. hierzu OLG Stuttgart, DAR 1974, 189) - nicht zuzumuten ist, auf dieser Grundlage seinen Schaden geltend zu machen.
  • AG Nürtingen, 19.01.2018 - 13 C 986/17
    Es war folglich für die Klägerin als Laie aufgrund der Weigerungshaltung der Beklagten erforderlich, durch den Sachverständigen klären zu lassen, ob die Beklagte Recht hat und sich die Klägerin gegen die Reparaturwerkstatt wenden muss oder ob die Beklagte zur Zahlung der übrigen Reparaturkosten verpflichtet ist (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1974, 189).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1987 - 14 U 30/86

    Haftung des Vermieters: Verrichtungsgehilfe

    b) Ersatzfähig sind weiter die Kosten des Sachverständigen mit netto DM 727 (Anlage 1, AS 14; zur Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten vgl. BGH, NJW 1974, 91 insoweit in BGHZ 61, 325 nicht abgedruckt; OLG Stuttgart, NJW 1974, 951 ).
  • KG, 26.04.1976 - 12 U 2992/75

    Ersatzfähigkeit von Kosten für ein Sachverständigengutachten zum Schadensumfang

    Das gilt im Interesse der "Waffengleichheit" zwischen Geschädigtem und Haftpflichtversicherer im allgemeinen auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer bereits einen Gutachtenauftrag erteilt oder ein Gutachten bereits vorliegen hat (vgl OLG Stuttgart, NJW 1974, 951).
  • AG Kempten, 07.11.2017 - 4 C 937/17
    Das gilt auch, wenn der Versicherer bereits ein Gutachten hat erstellen lassen (OLG Stuttgart NJW 1974, 951), (BHHJJNahnke BGB 8 249 Rn. 149-160, beckonline), Unstreitig ist der Kläger aufgrund des Verkehrsunfalls berechtigt gewesen, einen Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen.
  • AG Augsburg, 24.01.2022 - 15 C 493/21
  • AG Leverkusen, 06.11.2015 - 25 C 147/15

    Verkehrsunfall: Gutachterkosten eines Autohauses mit eigener Werkstatt

  • AG Hamburg, 06.04.2017 - 31b C 151/16
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