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OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 13 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 305 Abs 2 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB
Verbraucherschutz: Klage einer qualifizierten Einrichtung auf Unterlassung der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermietung und Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
- LG Stuttgart, 02.05.2019 - 11 O 242/18
- OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
Sofortrente - Rentenversicherungsvertrag: Belehrung über Rechtsfolgen des …
Allgemeine Geschäftsbedingungen benachteiligen den Verbraucher unangemessen, wenn sie bei ihm einen falschen Eindruck über die tatsächliche Rechtslage hervorrufen und ihn so davon abhalten können, seine Rechte wahrzunehmen (OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2020 - 2 U 199/19, juris Rn. 120) oder wenn sie dem Verwender die Gelegenheit eröffnen, begründete Ansprüche unter Hinweis auf eine in der Sache unzutreffende Darstellung der Rechtslage in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuwehren (…ebda., juris Rn. 129). - OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20
Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und …
Hieraus ergibt sich die auch für Ansprüche aus § 1 UKlaG erforderliche Wiederholungsgefahr (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2020 - 2 U 199/19, juris Rn. 98 - Rauchwarnmelder).