Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09   

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OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09 (https://dejure.org/2010,965)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2010 - 10 U 87/09 (https://dejure.org/2010,965)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2010 - 10 U 87/09 (https://dejure.org/2010,965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 195; BGB § 199; BGB § 634a
    Schadensersatzansprüche des Bauherrn bei schuldhaft verzögerter Herstellung; ent¬gangene Gebrauchsvorteile; Mietbelastung; Streitgegenstand; Verjährungsfristen vor und nach Abnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von Gebrauchsvorteilen einer Wohnung bei Bauzeitverzögerung

  • ra.de
  • karstenundschubert.de PDF (Zusammenfassung und Volltext)

    Schadensersatz wegen verspäteter Herstellung einer Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit von Gebrauchsvorteilen einer Wohnung bei Bauzeitverzögerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung beim hängen gebliebenen Architektenvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietschaden schließt Schadensersatzanspruch wegen Nutzungsentgangs aus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vier Jahre auf die Eigentumswohnung gewartet OLG Stuttgart verneint Anspruch der Bauherren auf Schadenersatz für entgangene Nutzung

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen im hängen gebliebenen Architektenvertrag

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Architekten bei Architektenvertrag ohne Abnahme

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjähren Schadensersatzansprüche im hängen gebliebenen Architektenvertrag? (IBR 2010, 283)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz für entgangene Nutzungsmöglichkeit: Auch bei verspätet hergestelltem Wohnungseigentum? (IBR 2010, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1240
  • BauR 2010, 953
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 10.03.2009 - VII ZR 164/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Beginn der Verjährung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    Mit der fristlosen Kündigung eines Werkvertrags (hier: Architektenvertrags) durch den Auftraggeber ist ohne besondere Umstände keine Erklärung zur Abnahme zum bereits erstellten Teil des Werks verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.3.2009, Az. VII ZR 164/06) (Ziff. II 7 a)).

    Danach beginnt die Verjährung auch nach einem gekündigten Vertrag wie hier gemäß § 634a Abs. 2, Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich erst mit der Abnahme oder mit einer endgültigen Abnahmeverweigerung (BGH, Beschluss vom 10.3.2009, AZ: VII ZR 164/06; BGHZ 153, 244, Juris RN 27).

    Für diesen Fall gehen Schulze / Hagen-Fuchs von der überholten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, dass für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Einstellung der Leistungen des Architekten nach der Kündigung des Bauherrn abzustellen sei (vgl. oben unter c) aa) unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 10.3.2009, AZ: VII ZR 164/06; BGHZ 153, 244, Juris RN 27).

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    Wird - erkennbar oder nicht erkennbar (Staudinger-Peters/Jakoby, BGB Bearb. 2009 § 204 RN 17) - eine Teilklage geltend gemacht, beschränkt sich die Hemmung der Verjährung nur auf den eingeklagten Teil des Anspruchs (Staudinger-Peters / Jakoby a.a.O. RN 20; BGHZ 66, 142 Juris RN 19; BGH NJW 1998, 1303, Juris RN 22).

    Zwar geht bei einem Vorschussanspruch die Wirkung der Hemmung der Verjährung über den eigentlichen Streitgegenstand hinaus, weil es angesichts des Charakters des Vorschusses gerechtfertigt ist, spätere Erhöhungen des Vorschusses oder eine Nachzahlung ohne Rücksicht auf den zwischenzeitlichen Eintritt der Verjährung zuzugestehen, wenn es sich um die gleichen Mängel handelt (BGHZ 66, 142, Juris RN 24).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    Danach beginnt die Verjährung auch nach einem gekündigten Vertrag wie hier gemäß § 634a Abs. 2, Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich erst mit der Abnahme oder mit einer endgültigen Abnahmeverweigerung (BGH, Beschluss vom 10.3.2009, AZ: VII ZR 164/06; BGHZ 153, 244, Juris RN 27).

    Für diesen Fall gehen Schulze / Hagen-Fuchs von der überholten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, dass für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Einstellung der Leistungen des Architekten nach der Kündigung des Bauherrn abzustellen sei (vgl. oben unter c) aa) unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 10.3.2009, AZ: VII ZR 164/06; BGHZ 153, 244, Juris RN 27).

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    Ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungsklage oder Feststellungsklage die Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich eines Anspruchs herbeiführt, bestimmt sich danach, was der Gegenstand der Klage ist (BGH NJW 1988, 965; NJW 1998, 1303, Juris RN 21).

    Bei nachträglich auftretenden Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Kenntnis vom Gesamtschaden voraussehbar und die nicht Gegenstand einer Feststellungsklage waren, wird die Verjährung der Schadensersatzansprüche nicht durch eine vorausgegangene, andere Schadensfolgen betreffende Leistungs- oder Feststellungsklage unterbrochen (BGH NJW 1988, 965, Juris RN 15).

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    Ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungsklage oder Feststellungsklage die Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich eines Anspruchs herbeiführt, bestimmt sich danach, was der Gegenstand der Klage ist (BGH NJW 1988, 965; NJW 1998, 1303, Juris RN 21).

    Wird - erkennbar oder nicht erkennbar (Staudinger-Peters/Jakoby, BGB Bearb. 2009 § 204 RN 17) - eine Teilklage geltend gemacht, beschränkt sich die Hemmung der Verjährung nur auf den eingeklagten Teil des Anspruchs (Staudinger-Peters / Jakoby a.a.O. RN 20; BGHZ 66, 142 Juris RN 19; BGH NJW 1998, 1303, Juris RN 22).

  • OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 7 U 108/05

    Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten: Begriff der selbstständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    Die mangelhafte Teilleistung "Holzkonstruktion" hat dadurch keine zu ihrer Mangelhaftigkeit hinzutretende weitere Beschädigung erlitten (vgl. auch OLG Stuttgart BauR 2006, 1920, Juris RN 27).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    In einer weiteren Entscheidung (BGHZ 117, 260) hat der Bundesgerichtshof einen vertraglichen Anspruch auf Entschädigung für einen mangelbedingten Ausfall der Nutzungsmöglichkeit von Wohnraum grundsätzlich für möglich erachtet.
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    In einer späteren Entscheidung (BGHZ 71, 234) wurde im zeitweiligen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit kein zu ersetzender Vermögensschaden erkannt, nachdem der Besteller einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Umstand erst einige Zeit später als vorgesehen in den Besitz der mangelfreien Wohnung gekommen war.
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 339/03

    Begriff des Streitgegenstandes bei einer Schadensersatzklage; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    Dazu gehören alle Tatsachen, die bei natürlicher Betrachtungsweise aus der Sicht der Parteien den Sachverhalt ausmachen, den der Kläger zur Begründung seines Begehrens vorträgt (BGH NJW 2000, 1958, Juris RN 8; NJW-RR 2006, 253, Juris RN 14).
  • BGH, 28.11.1966 - VII ZR 79/65

    Begriff des engen Mangelfolgeschadens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
    Zu den engen Mangelfolgeschäden gehören Aufwendungen, die dadurch anfallen, dass aufgrund von Werkmängeln der Besteller das Werk nicht selbst nutzen kann und deshalb eine Mietwohnung mit den damit verbundenen Kosten nutzen muss (BGHZ 46, 238, 240; vgl. BGH BauR 2003, 1900, Juris RN 9 für den gleich zu behandelnden Fall des Mietausfalls).
  • BGH, 15.06.1978 - VII ZR 15/78

    Schadensminderungspflicht des Bauherrn

  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

  • BFH, 21.07.1989 - III R 89/85

    Ein Gebäude, bei dem entgegen der Bauplanung teilweise Türen, Innenputz und

  • BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02

    Ersatz von infolge von Baumängeln entstandenen Mietausfällen und Prozeßkosten

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten;

  • OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00

    Nutzungsentschädigung wegen mängelbedingter Lärmbelästigung

  • OLG Celle, 16.07.2008 - 17 UF 70/08

    Berücksichtigung eines Hausgrundstücks im Rahmen der Feststellung der

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 40/72

    Beseitigung von auf Planungs- oder Aufsichtsfehlern beruhenden Baumängeln durch

  • BFH, 11.03.1975 - VIII R 23/70

    Ein gemischtgenutztes Gebäude ist fertiggestellt i. S. des § 7b EStG, wenn der

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84

    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

  • BGH, 28.04.1994 - VII ZR 73/93

    Einbeziehung von Familienangehörigen des Auftraggebers in den Schutzbereich eines

  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 73/99

    Fälligkeit des Architektenhonorars

  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07

    Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage - Zusammenrechnung der Einkünfte beider

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

  • OLG Koblenz, 25.01.2007 - 6 U 326/06

    Schadensminderungspflicht des Auftragnehmers im selbständigen Beweisverfahren;

  • BGH, 20.03.2000 - II ZR 250/99

    Klageänderung bei Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18

    Terrasse ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!

    Es wird jedoch vertreten, dass in diesen Fällen nicht die 5-jährige Frist gelten soll, sondern die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit Schluss des Jahres, in dem Kenntnis vom Mangel vorliegt, §§ 195, 199 (vgl. MüKo aaO; Werner/Pastor aaO; ebenso: OLG Hamm, Urt. v. 21.02.2008, Az.: 21 U 3/07, jurion, Rn. 47, jedoch letztlich offen lassend und unter Bezugnahme auf die mittlerweile geänderte BGH-Rechtsprechung; A.A.: faktisch für 5-jährige Frist durch Konstruktion einer 5-jährigen Hemmung nach dem Rechtsgedanken des § 634a BGB: OLG Stuttgart, Urteil v. 30.03.2010, Az.: 10 U 87/09, jurion, insbes. Rn. 104, 123).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Verringerte sich im Gegenzug ein Ersatz entgangener Nutzungen zu Gunsten der Kläger um die höheren Mietforderungen auf verbleibende ([1.500,00 EUR x 81 Monate =] 121.500,00 EUR Nutzungsentgang - [19.741,02 EUR + 25.510,80 EUR =] 45.251,82 EUR Miete =) 76.248,18 EUR (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2014, Az.: VII ZR 172/13, - zitiert nach juris -, Rn. 21), wäre in der Folge ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bereits deshalb ausgeschlossen, weil einzelne Posten des gleichen Schadens betroffen sind, welche innerhalb des identischen Schadens als verschiedene Berechnungsparameter bloß unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadensersatzanspruches darstellen und im Rahmen des geltend gemachten Gesamtbetrags damit austauschbar sind (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2010, Az.: 10 U 87/09, - zitiert nach juris -, Rn. 84 zum Vorliegen eines einheitlichen Streitgegenstandes, soweit Nutzungsentgang und Mietschaden denselben Haftungsgrund haben, sich aber gegenseitig ausschließen).

    Für den Verjährungsbeginn muss der Geschädigte nicht in der Lage sein, seinen Anspruch zu beziffern; vielmehr genügt die Möglichkeit, eine Feststellungsklage zu erheben (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2010, Az.: 10 U 87/09, - zitiert nach juris -, Rn. 107 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19

    Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte;

    Der Senat hat in der Vergangenheit angenommen, dass vor Abnahme gemäß § 634a BGB analog eine Hemmung der Verjährungsfrist für 5 Jahre eintritt, um dem Willen des Gesetzgebers, dass angesichts der Gefahr später Erkennbarkeit von Mängeln bei Bauwerken eine lange Verjährungsfrist notwendig ist, gerecht zu werden ( Senat , Urteil vom 30.3.2010, Az. 10 U 87/09).
  • OLG Jena, 29.05.2013 - 7 U 660/12

    Wohnung nicht pünktlich fertig: Bauträger muss Nutzungsausfall ersetzen!

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 30.03.2010 Az. 10 U 87/09) hat es dahingestellt bleiben lassen, ob die schuldhafte Verzögerung der Möglichkeit, eine Wohnung nach Herstellung erstmalig zu Eigenen Wohnzwecken zu nutzen durch den Vertragspartner überhaupt zu einem ersatzfähigen Vermögensschaden führen kann.
  • OLG Stuttgart, 08.07.2013 - 5 U 7/13

    Schadensersatzrecht: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei

    Zur Begründung führen sie aus, die Entscheidung des Landgerichts, wonach die Hauptwohnung für die Kläger nicht von allgemeiner, zentraler Bedeutung für ihre Lebenshaltung gewesen sei, weil ihnen eine andere Wohnung zur Verfügung gestanden habe, basiere ganz wesentlich auf der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30.03.2010 - 10 U 87/09 -.

    Dort wird zutreffend darauf hingewiesen, dass bislang Schadensersatzansprüche für die entgangene oder beschränkte Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie auf vertragsrechtlicher Grundlage nur dann zugesprochen worden sind, wenn der Geschädigte die Immobilie schon genutzt hatte, bevor ihm die Nutzungsmöglichkeit entzogen wurde (OLG Stuttgart, BauR 2010, 953 Rn. 75).

    Diese Auffassung vertritt insbesondere der 10. Zivilsenats des OLG Stuttgart (BauR 2010, 1240).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10

    Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und

    Er kann nicht gleichzeitig Vorhaltekosten für den entzogenen Gebrauch der Immobilie und anderweitige Unterbringungskosten beanspruchen, weil er anderenfalls besser stünde, als wenn das Werk mangelfrei erstellt worden wäre (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2010, 10 U 87/09, Rz. 84, das freilich von der Subsidiarität der entgangenen Nutzungsvorteile gegenüber einem Mietschaden ausgeht).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09

    Schadensersatz wegen Unverhältnismäßigkeit begrenzt?

    Daran fehlt es hier aber, da die Klägerin während der Bauzeit noch in ihrer Mietwohnung in H###-E### wohnte (OLG Stuttgart BauR 2010, 1240, unter Nr. 11. 4.).
  • OLG Nürnberg, 13.07.2021 - 2 U 2524/20

    Architektenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

    Zu demselben Ergebnis gelangt eine andere Auffassung, nach der Ansprüche aus einem Bauvertrag wegen Mängeln, die bereits vor Abnahme geltend gemacht wurden, zwar nicht der Frist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährungsfrist nach den §§ 195, 199 BGB unterliegen, diese jedoch in ihrem Ablauf aufgrund einer analogen Anwendung des Rechtsgedankens aus § 634a Abs. 3 Satz 2 BGB bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Abnahme gehemmt sein soll (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2010 - 10 U 87/09 -, juris Rn. 122 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 6 U 200/11

    Ansprüche aus Bauträgervertrag

    Demgegenüber vertritt das OLG Stuttgart (Urteil vom 30.3.2010 - 10 U 87/09; zitiert nach juris) zwar abweichend hiervon die Auffassung, ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für verspätet fertig gestellten Wohnraum komme jedenfalls dann in Betracht, wenn der Geschädigte zum einen in dem fraglichen Zeitraum keinen für seine Lebensverhältnisse angemessenen Wohnraum zur Verfügung gehabt habe (a.a.O. Tz. 81) und zum andern auch keinen - vorrangig geltend zu machenden - Mietschaden erlitten habe (a.a.O. Tz. 82).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10

    Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst Miete für Ersatzwohnung!

    Zu den engen Mangelfolgeschäden gehören Aufwendungen, die dadurch anfallen, dass aufgrund von Werkmängeln der Besteller das Werk nicht selbst nutzen kann und deshalb eine Mietwohnung mit den damit verbundenen Kosten nutzen muss (BGH, VersR 1967, 160; OLG Stuttgart, BauR 2010, 1240 ff., juris Tz. 85).
  • LG Ulm, 13.12.2018 - 6 O 343/15

    Werkvertrag: Verjährung eines Mängelanspruchs bei fehlender Abnahme; Pflichten

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