Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw. ärztlicher Behandlungsfehler als tauglicher Verfahrensgegenstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 485 Abs. 2
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 25.02.2015 - 1 OH 5/14
- OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
- BGH, 10.11.2015 - VI ZB 11/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 11.10.2016 - 1 W 68/16
Selbständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Sachverständigengutachten zu …
Der Senat hält es nicht für richtig, dass Fragen an einen Sachverständigen, welche Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht betreffen, generell nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein könnten, wie dies in Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.2015, 1 W 11/15, juris) und Literatur (…vgl. etwa Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 485 Rdn. 9) vertreten wird. - OLG Köln, 27.12.2016 - 5 W 41/16
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines …
Ein Fall unzulässiger Umformulierungen liegt nicht vor (vgl. insoweit Senat, Beschl. v. 28.10.2011, VersR 2012, 123 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.3.2015, 1 W 11/15).
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