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   OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15   

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https://dejure.org/2015,36821
OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15 (https://dejure.org/2015,36821)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2015 - 1 W 11/15 (https://dejure.org/2015,36821)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2015 - 1 W 11/15 (https://dejure.org/2015,36821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 485 Abs 1 ZPO, § 485 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 485 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 487 Nr 2 ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw. ärztlicher Behandlungsfehler als tauglicher Verfahrensgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 485 Abs. 2
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • medizinrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Behandlungsfehler als tauglicher Verfahrensgegenstand

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann im Arzthaftungsrecht ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalles verneint werden (BGHZ 153, 302, juris Rn. 10; BGHZ 198, 237, juris Rn. 18).

    Dazuhin ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Sinn und Zweck der vorprozessualen Beweissicherung nach § 485 Abs. 2 ZPO, die Gerichte von Prozessen zu entlasten und die Parteien unter Vermeidung eines Rechtsstreits zu einer raschen und kostensparenden Einigung zu bringen (BGHZ 153, 302, juris Rn. 14).

  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10

    Rechtliches Interesse zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Entsprechendes gilt, wenn Anträge auf eine umfassende Klärung der Frage abzielen, welcher mehrerer Antragsgegner den Antragsteller in jeweils welcher konkreten Weise fehlerhaft behandelt hat, um herauszufinden, ob möglicherweise die Voraussetzungen für eine Klage gegen einen oder mehrere Antragsgegner vorliegen könnten oder nicht (vgl. Pauge aaO; H. Prütting in FAKomm-MedR, 3. Aufl., § 485 Rn. 2; OLG Jena, Beschluss vom 19.12.2005 - 4 W 503/05 - juris Rn. 50; OLG Köln VersR 2009, 1515, juris Rn. 16 ff.; OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 9; eher großzügig aber OLG Karlsruhe MedR 2012, 261, juris Rn. 12-13).

    Dadurch, dass die Antragstellerin ihre Krankengeschichte ab dem Jahre 2009 ungefiltert in mindestens 374 Fragen zur Überprüfung durch sechs verschiedene Sachverständige stellt, sind diese Ziele jedenfalls unter den vorliegenden Umständen schlechterdings nicht zu erreichen (vgl. OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 6).

  • OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Sie sind deshalb grundsätzlich kein tauglicher Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens ( Pauge in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 2. Aufl., § 485 ZPO Rn. 4; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. B 522; OLG Oldenburg GesR 2010 76, juris Rn. 11; a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.9.2011 - 12 W 24/11 - juris Rn.29).

    Jedoch gilt im Rahmen des § 487 Nr. 2 ZPO das Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Vortrag (BAG NJOZ 2009, 281 Tz. 28; OLG Oldenburg MDR 2008, 1059, juris Rn. 8; GesR 2010, 76, juris Rn. 7; Zöller/ Herget , ZPO, 30. Aufl., § 487 Rn. 4; Martis/Winkhart aaO, Rn. B 507, 519).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Denn im selbständigen Beweisverfahren findet zwar keine Erheblichkeits- oder Schlüssigkeitsprüfung statt (BGH NJW 2004, 3488, juris Rn. 5) und es ist auch auf die Informationsnot der beweispflichtigen Partei Rücksicht zu nehmen.
  • BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08

    Selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Jedoch gilt im Rahmen des § 487 Nr. 2 ZPO das Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Vortrag (BAG NJOZ 2009, 281 Tz. 28; OLG Oldenburg MDR 2008, 1059, juris Rn. 8; GesR 2010, 76, juris Rn. 7; Zöller/ Herget , ZPO, 30. Aufl., § 487 Rn. 4; Martis/Winkhart aaO, Rn. B 507, 519).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Dem Senat ist es grundsätzlich verwehrt, die Beweisfragen inhaltlich so zu verändern und umzuformulieren, dass sie sich im Rahmen des Zulässigen bewegen (OLG Köln GesR 2011, 157, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.3.2009 -1 W 11/09 - juris Rn. 9).
  • OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens hinsichtlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Entsprechendes gilt, wenn Anträge auf eine umfassende Klärung der Frage abzielen, welcher mehrerer Antragsgegner den Antragsteller in jeweils welcher konkreten Weise fehlerhaft behandelt hat, um herauszufinden, ob möglicherweise die Voraussetzungen für eine Klage gegen einen oder mehrere Antragsgegner vorliegen könnten oder nicht (vgl. Pauge aaO; H. Prütting in FAKomm-MedR, 3. Aufl., § 485 Rn. 2; OLG Jena, Beschluss vom 19.12.2005 - 4 W 503/05 - juris Rn. 50; OLG Köln VersR 2009, 1515, juris Rn. 16 ff.; OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 9; eher großzügig aber OLG Karlsruhe MedR 2012, 261, juris Rn. 12-13).
  • OLG Köln, 28.10.2010 - 5 W 31/10

    Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Verletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Dem Senat ist es grundsätzlich verwehrt, die Beweisfragen inhaltlich so zu verändern und umzuformulieren, dass sie sich im Rahmen des Zulässigen bewegen (OLG Köln GesR 2011, 157, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.3.2009 -1 W 11/09 - juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Entsprechendes gilt, wenn Anträge auf eine umfassende Klärung der Frage abzielen, welcher mehrerer Antragsgegner den Antragsteller in jeweils welcher konkreten Weise fehlerhaft behandelt hat, um herauszufinden, ob möglicherweise die Voraussetzungen für eine Klage gegen einen oder mehrere Antragsgegner vorliegen könnten oder nicht (vgl. Pauge aaO; H. Prütting in FAKomm-MedR, 3. Aufl., § 485 Rn. 2; OLG Jena, Beschluss vom 19.12.2005 - 4 W 503/05 - juris Rn. 50; OLG Köln VersR 2009, 1515, juris Rn. 16 ff.; OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 9; eher großzügig aber OLG Karlsruhe MedR 2012, 261, juris Rn. 12-13).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 W 24/11

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
    Sie sind deshalb grundsätzlich kein tauglicher Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens ( Pauge in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 2. Aufl., § 485 ZPO Rn. 4; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. B 522; OLG Oldenburg GesR 2010 76, juris Rn. 11; a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.9.2011 - 12 W 24/11 - juris Rn.29).
  • OLG Jena, 19.12.2005 - 4 W 503/05
  • BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

  • BGH, 10.11.2015 - VI ZB 11/15

    Selbständiges Beweisverfahren: Substantiierung der im Einleitungsantrag zu

  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

  • BGH, 19.05.2020 - VI ZB 51/19

    Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht als

    Nach der einen Auffassung, der sich auch die Vordergerichte im Streitfall angeschlossen haben, können Fragen der ärztlichen Aufklärung grundsätzlich nicht Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens sein, weil sie keine der in § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO genannten Fallgruppen beträfen (OLG Jena, Beschluss vom 12. April 2001 - 4 W 235/01, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 805, juris Rn. 30; OLG Oldenburg, VersR 2010, 927, 928, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 2015 - 1 W 11/15, juris Rn. 24; dieser Rechtsprechung folgend Pauge in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl., § 485 ZPO Rn. 4; Martis in Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rn. B 522; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 485 Rn. 25; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 485 Rn. 9; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 485 Rn. 49).
  • OLG Bremen, 12.06.2019 - 5 W 6/19

    Zur Substantiierungspflicht im selbständigen Beweisverfahren in

    Zwar findet im selbstständigen Beweisverfahren keine Erheblichkeits- oder Schlüssigkeitsprüfung statt und es ist auch auf die Informationsnot der beweispflichtigen Partei Rücksicht zu nehmen, doch gilt im Rahmen des § 487 Nr. 2 ZPO das Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Vorbringen (OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.03.2015, 1 W 11/15 - juris - Rn. 25 m. w.N.).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2019 - 12 W 17/19

    Selbständiges Beweissicherungsverfahren zur Begutachtung von Verletzungen

    Es liefe vielmehr auf eine unzulässige Ausforschung hinaus, wollte man einen nicht näher unterlegten Vortrag in eine allgemeine Begutachtung stellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 28 W 2124/16 -, Rn. 7 - 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 2015 - 1 W 11/15 - OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 1 W 51/17 -, Rn. 28, juris).

    Dem Senat ist es dabei verwehrt, die Beweisfrage inhaltlich so zu verändern und umzuformulieren, dass sie sich im Rahmen des Zulässigen bewegt (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 30.3.2015 - 1 W 11/15, beck-online).

  • OLG Hamburg, 11.10.2016 - 1 W 68/16

    Selbständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Sachverständigengutachten zu

    Der Senat hält es nicht für richtig, dass Fragen an einen Sachverständigen, welche Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht betreffen, generell nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein könnten, wie dies in Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.2015, 1 W 11/15, juris) und Literatur (vgl. etwa Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 485 Rdn. 9) vertreten wird.
  • OLG Köln, 27.12.2016 - 5 W 41/16

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines

    Ein Fall unzulässiger Umformulierungen liegt nicht vor (vgl. insoweit Senat, Beschl. v. 28.10.2011, VersR 2012, 123 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.3.2015, 1 W 11/15).
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