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   OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20 Lw   

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https://dejure.org/2021,17599
OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20 Lw (https://dejure.org/2021,17599)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2021 - 101 U 2/20 Lw (https://dejure.org/2021,17599)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2021 - 101 U 2/20 Lw (https://dejure.org/2021,17599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 214 Abs 1 BGB, § 590 Abs 2 S 1 BGB, § 591 BGB, § 591a S 1 BGB, § 591b BGB
    Anspruch eines Landpächters auf Zustimmung zur Übertragung (Herausgabe) des Ackerstatus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umwandlung von Gründland in Ackerland während der Pachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 10 U 12/17

    Ansprüche des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstücks gegen den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Wegen dieser kann der Pächter unter Umständen nach § 591 BGB Verwendungen ersetzt (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. Juni 2015 - 2 L U 13/14 -, juris) oder nach § 591a BGB die Wegnahme verlangen, nicht jedoch - wie vorliegend beantragt - die Zustimmung zur Übertragung des Ackerstatus (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2017 - 10 U 12/17 -, juris zu einem ähnlich gelagerten Fall).

    Aus welchem Grunde sich die Beklagte auf eine solche Rechtsfolge hätte einlassen sollen, wäre den Parteien das Problem bei Vertragsschluss bewusst gewesen, ist nicht erkennbar (so OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2017 - 10 U 12/17 -, juris zu Rn. 7).

    Bereicherungsrechtliche Ansprüche werden bereits durch die gesetzliche Spezialregelung der §§ 590b ff. BGB ausgeschlossen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. Juni 2015 - 2 L U 13/14 -, juris zu Rn. 51 OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2017 - 10 U 12/17 -, juris zu Rn. 10 mit Nachw.).

    Dieser Zweck kommt vorliegend aber schon deshalb nicht mehr in Betracht, weil der Pachtvertrag bereits beendet ist und die Fläche zurückgegeben worden ist (OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2017 - 10 U 12/17 -, juris zu Rn. 8).

  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht ein Anspruch auf Abschöpfung in den Fällen des Entstehens eines auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhenden Mehrwertes gerade nicht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 272 zum weinanbaurechtlichen Wiederbepflanzungsrecht aufgrund öffentlichen Rechts; BGH NJW 1991, 3279, 3280 zur Milchreferenzmenge).

    Dies ist im Ergebnis aber abzulehnen (ebenso BGH NJW 1991, 3279 zur Milchreferenzmenge), denn es fehlt ein erforderlicher Regelungsbedarf.

    Der BGH hat sich zu diesem Problem im Zusammenhang mit der Milchreferenzmenge geäußert (BGH NJW 1991, 3279, 3280).

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

    Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Das Erlangte muss bis zu dem die Bereicherung auslösenden Vorgang der Vermögenssphäre des Entreicherten zuzurechnen sein, d.h. vom Zuweisungsgehalt der rechtlich geschützten Position des Entreicherten umfasst sein, die durch den Bereicherungsvorgang beeinträchtigt wird (BGH NJW 2007, 216; Palandt-Sprau, 80. Aufl. 2021, § 812 Rn. 43).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Selbst wenn man aus Gründen höherrangigen Rechts oder des Gemeinschaftsrechts eine Anwendung des § 591a BGB auf den streitgegenständlichen Ackerstatus fordern würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 3 C 42/88 -, BVerwGE 87, 94-103 -, juris zu Rn. 29 ff. zur Milchreferenzmenge und der Vereinbarkeit der Zuweisung an den Verpächter / Eigentümer mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht), wären damit begründete Ansprüche des Klägers hier verjährt (vgl. unten).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2020 - 101 W 1/20

    Bemessung des Streitwerts eines Rechtsstreits über die Zustimmung zur Umwandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Wirtschaftlich geht es um die Übertragung des Ackerstatus (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. November 2020 - 101 W 1/20 Lw -, juris).
  • BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Die pflichtwidrige Rückgabe der Pachtsache kann einen Schadensersatzanspruch des Verpächters begründen (BGH, Urteil vom 28. April 2017 - LwZR 4/16 -, juris = NJW-RR 2017, 1046, 1048 zu Rn. 19), nicht aber anders herum einen Ausgleichsanspruch des Pächters auf Herausgabe des Status.
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99

    Ansprüche des Pächters bei Übergang des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht ein Anspruch auf Abschöpfung in den Fällen des Entstehens eines auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhenden Mehrwertes gerade nicht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 272 zum weinanbaurechtlichen Wiederbepflanzungsrecht aufgrund öffentlichen Rechts; BGH NJW 1991, 3279, 3280 zur Milchreferenzmenge).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 157/60
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Denn die Parteien können eine gewillkürte Formabrede jederzeit - auch stillschweigend - aufheben, was voraussetzt, dass die Parteien die Maßgeblichkeit des mündlich Vereinbarten überstimmend gewollt haben (BGH NJW 1962, 1908 Palandt-Ellenberger, 80. Aufl. 2021, § 127 Rn. 1; § 125 Rn. 19).
  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 136/86

    Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20
    Denn Einrichtung ist nur eine Sache, die der Landpächter mit der Pachtsache verbunden und dazu bestimmt hat, ihrem Zweck zu dienen (BGH NJW 1987, 2861).
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