Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unlauterer Wettbewerb: Irreführung, Bevorratung und Bewerbung
- Justiz Baden-Württemberg
Unlauterer Wettbewerb: Irreführung, Bevorratung und Bewerbung
- ra.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorratsmenge und OEM Software
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Lockvogelangebote
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lockvogelangebote
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Irreführende Werbung durch mangelnden Vorrat an beworbenen Computern; Erfordernis einer angemessenen Bevorratung von Computern; Feststellung der Irreführungsgefahr anhand des durchschnittlichen Verbrauchers; Computer und Computerzubehör als Gegenstände des täglichen ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lockvogelangebote: Discounter muss "Schnäppchenangebote" mindestens für zwei Tage vorrätig halten - Ausreichende Menge muss vorhanden sein
- 123recht.net (Pressemeldung, 11.7.2005)
Niederlage für Lidl im Streit um Lockvogelangebote // Aktionsware war binnen Stunden vergriffen
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 16.12.2004 - 23 O 157/04
- OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 09.09.2010 - 1 U 13/10
Irreführende Blickfangwerbung - Wettbewerbsverstoß eines Optikers: Irreführende …
Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Hinweis seinerseits am Blickfang teilhat und insbesondere eine Zuordnung zu den heraus gestellten Angaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor - zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg MMR 2010, 408-409 zitiert nach juris; OLG Stuttgart WRP 2005, 1424 - 1428 zitiert nach juris;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 5 UWG Rdn. 2.95). - LG Heilbronn, 08.09.2005 - 23 O 49/05
Anspruch eines Verbandes auf Unterlassung von Werbung für eine Matratze im …
Bei der Festsetzung des Streitwerts gemäß § 3 ZPO auf Euro 60.000,00 - entgegen dem auf Euro 15.000,00 lautenden klägerischen Vorschlag - fanden folgende Ausführungen des Oberlandesgerichts Stuttgart im Urteil vom 30.06.2005 (2 U 7/05) Berücksichtigung:. - LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05 Die verbreitete Praxis von Lebensmitteldiscountern eine für sein Sortiment unübliche Ware für wenige Tage in das Sortiment zu nehmen und verstärkt zu bewerben, trägt in erheblichem Maße die Gefahr in sich, dass Kundenkreise angelockt werden, die wegen des regulären Sortiments das Verkaufslokal nicht aufgesucht hätten (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.06.2005, Az.: 2 U 7/05 = Anlage K6).