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   OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07   

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https://dejure.org/2007,30419
OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07 (https://dejure.org/2007,30419)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.08.2007 - 19 U 27/07 (https://dejure.org/2007,30419)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. August 2007 - 19 U 27/07 (https://dejure.org/2007,30419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erbvertrag: Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines Grundstücksvermächtnisnehmers; Auslegung eines Erbvertrages zu Vermächtnissen als vertragsgemäßen Verfügungen; Bewertung einer Pflegeverpflichtung; Vermietung oder Verpachtung von Vermächtnisgrundstücken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines Grundstücksvermächtnisnehmers durch Mieter; Auslegung eines Erbvertrages zu Vermächtnissen als vertragsgemäße Verfügungen bei Vorliegen eines widersprüchlichen Testaments; Wirksamkeit einer im Widerspruch zur erbvertraglichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 22.09.1999 - 11 U 53/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Ein lebzeitiges Eigeninteresse wird bejaht, soweit die Schenkung dem Bemühen des Erblassers entspringt, seine Altersversorgung zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8; 77, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 806; Köln ZEV 2000, 317).

    Trifft ein pflegebedürftiger Erblasser eine im Widerspruch zur erbvertraglichen Bindung stehende Verfügung, um sich die Pflege durch die Person zu sichern, der alleine er eine angemessene Pflegeleistung zutraut, so hat der Vertragsvermächtnisnehmer dies zu akzeptieren (vgl. OLG Köln ZEV 2000, 317 Rz. 27 m.w.N.).

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Ein lebzeitiges Eigeninteresse wird bejaht, soweit die Schenkung dem Bemühen des Erblassers entspringt, seine Altersversorgung zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8; 77, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 806; Köln ZEV 2000, 317).
  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Die Annahme einer vertragsmäßigen Verfügung liegt im Übrigen - unabhängig vom Wortlaut - besonders nahe, wenn sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und wenn es sich um die eigenen Kinder begünstigende Verfügungen handelt (vgl. auch OLG Hamm FGPRAX 2005, 30).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Letzteres folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung (Leihe) nicht als Schenkung im Sinne von § 2287 BGB aufgefasst werden kann (BGH NJW 1982, 820; BGH NJW 1987, 2816; OLG Köln NJW-RR 2000, 152).
  • BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Wenn aber - wie hier - die Erblasserin und ihr Ehemann sich ausdrücklich gegenseitig vertragsmäßig zu ihren unbeschränkten Alleinerben eingesetzt haben, das Überlebende vertragsmäßig die gemeinschaftlichen Kinder zu Erben beruft und das Überlebende vertragsmäßig folgende Vermächtnisse zuwendet, so ergibt sich angesichts der Klarheit und Eindeutigkeit einer solchen Erklärung als deren nächstliegende Bedeutung, dass die Verfügung vertragsmäßig im Sinn von § 2278 BGB getroffen werden sollte mit der Folge, dass die Erblasser an die Verfügungen gebunden waren und jede weitere widersprechende Verfügung von Todes wegen grundsätzlich ausgeschlossen war, § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 196; Palandt/Edenhofer, 66. Aufl., BGB, § 2278 Rz. 3).
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Letzteres folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung (Leihe) nicht als Schenkung im Sinne von § 2287 BGB aufgefasst werden kann (BGH NJW 1982, 820; BGH NJW 1987, 2816; OLG Köln NJW-RR 2000, 152).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 7 U 157/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Ein lebzeitiges Eigeninteresse wird bejaht, soweit die Schenkung dem Bemühen des Erblassers entspringt, seine Altersversorgung zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8; 77, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 806; Köln ZEV 2000, 317).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Ein lebzeitiges Eigeninteresse wird bejaht, soweit die Schenkung dem Bemühen des Erblassers entspringt, seine Altersversorgung zu verbessern (vgl. BGHZ 66, 8; 77, 264; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 806; Köln ZEV 2000, 317).
  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 138/96

    Beeinträchtigung des Vertragserben bzw. -vermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Kann der mit der Veräußerung erstrebte Zweck auch durch andere Maßnahmen erreicht werden, dann liegt im Rahmen des § 2288 BGB kein lebzeitiges Eigeninteresse vor (BGH NJW-RR 1998, 577).
  • OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96

    Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohn- und Nutzungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
    Letzteres folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung (Leihe) nicht als Schenkung im Sinne von § 2287 BGB aufgefasst werden kann (BGH NJW 1982, 820; BGH NJW 1987, 2816; OLG Köln NJW-RR 2000, 152).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 230/81

    Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Veräußerung - Änderung der

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