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   OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14   

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https://dejure.org/2015,63807
OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14 (https://dejure.org/2015,63807)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2015 - 3 U 192/14 (https://dejure.org/2015,63807)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2015 - 3 U 192/14 (https://dejure.org/2015,63807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Käufers eines gebrauchten Pkw wegen später festgestellten Verdachts des Diebstahls

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 346 BGB, § 435 BGB, § 434 Abs 1 Nr 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB, Art 38 EUBes 533/2007
    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei Verdacht des Diebstahls; Rechtsmangel bei Eintragung des erworbenen Fahrzeugs in das Schengener Informationssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Käufers eines gebrauchten Pkw wegen später festgestellten Verdachts des Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 25.03.2014 - 3 U 185/13

    Ausschreibung eines verkauften Pkw im Schengener Informationssystem als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14
    Es liegt eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung darin, dass der Kläger mit dem Fahrzeug nicht ohne weiteres ins Ausland fahren kann, weil er damit rechnen muss, dass es jedenfalls dort beschlagnahmt werden wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.03.2014, Az. 3 U 185/13, NJW-RR 2014, 1080 ff.).

    Vor dem Hintergrund der Gleichstellung von Sach- und Rechtsmängeln im Gewährleistungsrecht kann es nicht Aufgabe des Käufers sein, mit hohem Aufwand und ungewissem Erfolg selbst für die Beseitigung der Gebrauchsbeeinträchtigung einzustehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2014, 1080 ff.).

  • BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03

    Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es für die Annahme eines Rechtsmangels erforderlich ist, dass die Beschlagnahme tatsächlich ausgeübt wird, zu Recht erfolgt und den Verfall oder die Einziehung der Sache zur Folge haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2004, NJW 2004, 1802 f.), ist nicht ohne weiteres auf eine im Ausland drohende Beschlagnahme anzuwenden.
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14
    Die Nichterfüllung einer Hauptleistungspflicht stellt nicht zugleich einen Mangel dar, sondern es handelt sich um einen Fall der Nichterfüllung (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2007, NJW 2007, 3777 ff. Rn. 27; OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012, NJW-RR 2012, 1441 f.).
  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 28 U 150/11

    Ansprüche des Käufers eines gestohlenen Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14
    Die Nichterfüllung einer Hauptleistungspflicht stellt nicht zugleich einen Mangel dar, sondern es handelt sich um einen Fall der Nichterfüllung (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2007, NJW 2007, 3777 ff. Rn. 27; OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012, NJW-RR 2012, 1441 f.).
  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14
    BGH AZ: VIII ZR 234/15.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14
    Dies ist zu bejahen, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und wenn es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte oder werde umstimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2005, Az. VIII ZR 49/05, Rn. 25, recherchiert unter juris).
  • LG Karlsruhe, 28.11.2006 - 2 O 237/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2015 - 3 U 192/14
    Der Senat folgt nicht der teilweise vertretenen Meinung, dass nur ein vorübergehendes Zulassungshindernis vorliegt, wenn ein Fahrzeug infolge einer internationalen Sachfahndung nicht zugelassen werden kann (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2006, Az. 2 O 237/06, Rn. 29, recherchiert unter juris).
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