Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.12.1983 - 8 REMiet 3/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Berechnung der Kündigungsfrist; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Kündigungsfrist, Berechnung; Ehefrau; Wohnraum, Überlassungen; Mitbesitz; Bestandschutz; Wohnung, eheliche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 565 Abs. 2 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
"Überlassen" i. S. d. § 565 Abs. 2 S. 2 BGB der Mietwohnung auch der Ehefrau des Mieters bei Erlangung des Besitzes mit Zustimmung des Vermieters und Bestehen des Mietverhältnisses zur Zeit der Kündigung
Verfahrensgang
- AG Waiblingen - 9 C 864/82
- LG Stuttgart, 01.06.1983 - 5 S 378/82
- OLG Stuttgart, 30.12.1983 - 8 REMiet 3/83
Papierfundstellen
- NJW 1984, 875
- MDR 1984, 405
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 10/14
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses: Wahrung der …
(1) Überwiegend gehen die Instanzrechtsprechung und die Literatur davon aus, es spiele für die nach § 573c Abs. 1 BGB maßgebliche Zeit der Überlassung keine Rolle, aus welchem Rechtsgrund der Vermieter den Gebrauch gewährt habe (OLG Stuttgart, NJW 1984, 875 - zur Anrechnung der Wohndauer als Ehegatte des früheren Mieters; AG Kaiserslautern, ZMR 1967, 301 f. - zur Anrechnung der Wohndauer aufgrund eines vorangegangenen dinglichen Wohnrechts; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.