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   OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19   

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https://dejure.org/2019,49166
OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19 (https://dejure.org/2019,49166)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.12.2019 - 4 VAs 6/19 (https://dejure.org/2019,49166)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Dezember 2019 - 4 VAs 6/19 (https://dejure.org/2019,49166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1 GVGEG, § 24 Abs 1 GVGEG, § 28 Abs 3 GVGEG, § 89a Abs 1 S 4 JGG, § 64 StGB
    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    JGG § 89a Abs. 1 ; StVollstrO § 44b
    Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung des Restes einer Jugendstrafe nach Widerruf der Aussetzung zur Bewährung und der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 01.06.2012 - 2 VAs 8/12

    Zusammentreffen einer Maßregelvollstreckung gemäß § 64 StGB mit widerrufenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19
    Allerdings wurde nicht erwogen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Strafreste, deren Aussetzung widerrufen wurden, gemäß § 454b Abs. 2 Satz 2 StPO nicht an der durch § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO i. V. mit §§ 57, 57a StGB gewährleisteten gemeinsamen Aussetzungsentscheidung teilnehmen und deshalb regelmäßig der Vorwegvollstreckung überantwortet sind (vgl. BGH, NJW 2012, 1016 f.), in dem hier vorliegenden, in § 44b StVollstrO geregelten Fall, dass neben einer Freiheitsstrafe - auch einem widerrufenen Strafrest - eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken ist, keine Anwendung findet (vgl. OLG Dresden NStZ 2013, 173 f.; OLG Saarbrücken, aaO).
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19
    Allerdings wurde nicht erwogen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Strafreste, deren Aussetzung widerrufen wurden, gemäß § 454b Abs. 2 Satz 2 StPO nicht an der durch § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO i. V. mit §§ 57, 57a StGB gewährleisteten gemeinsamen Aussetzungsentscheidung teilnehmen und deshalb regelmäßig der Vorwegvollstreckung überantwortet sind (vgl. BGH, NJW 2012, 1016 f.), in dem hier vorliegenden, in § 44b StVollstrO geregelten Fall, dass neben einer Freiheitsstrafe - auch einem widerrufenen Strafrest - eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken ist, keine Anwendung findet (vgl. OLG Dresden NStZ 2013, 173 f.; OLG Saarbrücken, aaO).
  • OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15

    Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19
    Eine Mindestverbüßungspflicht, wie in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft zum Antrag nach § 23 EGGVG angedeutet, sieht der Senat durch § 89a Abs. 1 Satz 4 JGG nicht begründet (vgl. hierzu: OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - 2 VAs 19/15 -, Rn. 23 - 29, juris).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2015 - VAs 14/15

    Strafvollstreckung: Rechtsschutz gegen die Festlegung der Reihenfolge der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19
    Insbesondere ist der Antrag gemäß § 23 Abs. 1 EGGVG statthaft (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Oktober 2015, VAs 14 - 15/15, BeckRS 2015, 18165 mwN).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2020 - 4 VAs 4/20

    Vollstreckungszurückstellung zur Rehabilitation bei Unterbringung in

    Um eine solche Überprüfung zu ermöglichen, muss die Entscheidung erkennen lassen, welche Überlegungen die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung angestellt hat und welche Gründe für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (Senatsbeschluss vom 30. Dezember 2019 - 4 VAs 6/19, juris Rn. 12).
  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des

    Eine eigene Sachentscheidung des Gerichts kommt allerdings ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Ermessen der Justizbehörde "auf Null" reduziert ist, wenn also nach Aktenlage nur eine bestimmte Entscheidung rechtmäßig wäre und das Bekanntwerden neuer entscheidungsrelevanter Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, nicht mehr zu erwarten ist (vgl. hierzu: OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 2016, 2 VAs 26/15, juris Rn. 56; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juni 2010, 2 VAs 19/10, juris Rn. 13; eine Ermessensreduzierung "auf Null" im konkreten Fall verneinend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2019, 4 VAs 6/19, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 27. Januar 2009, 1 VAs 2/09, juris Rn. 6).
  • KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20

    Reststrafenaussetzung bei Straftaten nach §§ 129a, 129b StGB

    Die Sachaufklärungspflicht gebietet es zudem, auf aktueller Tatsachengrundlage zu entscheiden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2019 - 4 VAs 6/19 -, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 2 Ws 379/17 -, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 -, juris Rn. 10; KG, Beschluss vom 19. September 2012 - 2 Ws 268-270/12 -).
  • OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21

    Absehen von Vorwegvollstreckung geringerer Verurteilungen gegenüber lebenslanger

    Auch der widerrufene Rest einer Jugendstrafe ist wie ein Strafrest nach allgemeinem Strafrecht bei entsprechend günstiger Kriminalprognose sofort, d. h. jederzeit und ohne sechsmonatige (An)Vollstreckung erneut aussetzungsfähig (OLG Dresden, Beschl. v. 12.10.2015 - 2 VAs 19/15, NStZ 2016, S. 109; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.12.2019 - 4 VAs 6/19, BeckRS 2019, 35832).
  • KG, 29.10.2020 - 5 Ws 143/20

    Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse einer mündlichen Anhörung nach § 454

    Die Sachaufklärungspflicht gebietet es zudem, auf aktueller Tatsachengrundlage zu entscheiden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2019 - 4 VAs 6/19 -, juris Rn 20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 2 Ws 379/17 -, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 -, juris Rn 10; KG, Beschluss vom 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12).
  • BayObLG, 17.04.2023 - 203 VAs 8/23

    Generalstaatsanwaltschaft, Vorwegvollzug, Freiheitsstrafen,

    Die Vollstreckungsbehörde hat dabei die Persönlichkeit des Täters, die Länge der Freiheitsstrafe und der notwendigen Behandlung zu berücksichtigen (vgl. Senat, a.a.O. Rn. 27; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2019 - 4 VAs 6/19 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 5 zu § 67 StGB).
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