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   OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16   

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https://dejure.org/2017,3431
OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2017,3431)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2017 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2017,3431)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2017,3431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages durch Ehegatten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung eines Altvertrags bei Aushändigung eines Exemplars der Belehrung an Eheleute

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherdarlehen; Widerrufsbelehrung; mehrere Darlehensnehmer

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages durch Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerrufsbelehrung bei Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Eheleuten regelmäßig keine zwei Widerrufsbelehrungen notwendig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Schließen mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer mit einem Unternehmer als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag, kann jeder von ihnen seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbständig widerrufen (BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15, Rn. 13 ff).

    Eine Notwendigkeit, jeden Darlehensnehmer darüber zu informieren, dass er seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung ohne Rücksicht auf das Schicksal der Vertragserklärung des anderen Darlehensnehmers widerrufen könne, bestand nicht (BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15, Rn. 13).

    Die Divergenz mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 15.12.2015, Az. 17 U 145/14, wonach bei mehreren Darlehensnehmern der Widerruf nur gemeinsam erklärt werden kann, ist durch die Entscheidung des BGH vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, geklärt.

  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Neben der Feststellung, dass sich der Darlehensvertrag durch den Widerruf in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt hat, hat die negative Feststellung, dass die Kläger der Beklagten nicht mehr als den von ihnen aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses errechneten Saldo schulden, keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Streitwert (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2016, XI ZR 6/16, Rn. 5).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der im Beschluss vom 25.10.2016 (XI ZR 6/16) ausführt, dass das Begehren, bestellte Sicherheiten freizugeben, keine höhere Beschwer begründet, wenn zuvor kein entsprechender Antrag gestellt worden war.

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO besteht auch nicht deshalb, weil der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (BVerfG, Beschluss vom 16.06.2016, 1 BvR 873/15, Rn. 34 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 17 U 145/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Ausübung des Widerrufsrechts bei von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Die Divergenz mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 15.12.2015, Az. 17 U 145/14, wonach bei mehreren Darlehensnehmern der Widerruf nur gemeinsam erklärt werden kann, ist durch die Entscheidung des BGH vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, geklärt.
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Das ist bei lebensnaher Betrachtung gewährleistet, wenn zwei Verbraucher einen Darlehensvertrag abschließen, die - wie im vorliegenden Fall - in häuslicher Gemeinschaft leben und Mitbesitz an der Widerrufsbelehrung erlangen (OLG Hamm, 21.10.2015, 31 U 56/15, juris Rn. 95 ff).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2009 - 2 U 71/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Kraftmaschine zum gezielten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Da die Belehrung dem Verbraucher sonach "mitzuteilen" ist, muss sie ihm im Sinne des § 130 BGB zugehen (Staudinger/Dagmar Kaiser [2012], BGB, § 355 Rn. 58; OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.02.2008, 2 U 71/08, juris Rn. 24).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Auf diese Idee wird ein unbefangener, durchschnittlicher Verbraucher, auf den abzustellen ist (BGH, Urteil vom 13.01.2009, XI ZR 118/08), nicht kommen.
  • OLG Frankfurt, 18.04.2017 - 17 U 250/16

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag: Schutzwirkung des Artikel 247 § 6 Abs. 2

    Demgegenüber ist es nicht erforderlich, dass jedem Darlehensnehmer ein eigenes Exemplar des Darlehensantrags ausgehändigt wird, wenn die Darlehensnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und Mitbesitz an der Unterlage erlangen (BGH, Beschluss vom 7. März 2017,-XI ZR 282/16-, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2016 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 23 U 42/15,- Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.01.2017, - 6 U 55/16-, Juris, Rn. 35; OLG Hamm, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I 31 U 56/15 -, Rn. 95 Juris).
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