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   OLG Stuttgart, 31.01.2020 - V 4 Ws 22/20   

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OLG Stuttgart, 31.01.2020 - V 4 Ws 22/20 (https://dejure.org/2020,2767)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2020 - V 4 Ws 22/20 (https://dejure.org/2020,2767)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - V 4 Ws 22/20 (https://dejure.org/2020,2767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 5 GKG, § 68 Abs 1 S 1 GKG, § 464 Abs 3 S 1 Halbs 2 StPO
    Strafvollzugs- und Unterbringungsvollzugsverfahren: Statthaftigkeit der Streitwertbeschwerde

  • landesrecht-bw.de

    GKG § 68 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde in Strafvollzugs- und Unterbringungsvollzugsverfahren vor der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2016 - 2 Ws 67/16

    Streitwertbeschwerde in Strafvollzugssachen: Statthaftigkeit; Kammerbesetzung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2020 - V 4 Ws 22/20
    In Strafvollzugs- und Unterbringungsvollzugsverfahren vor der Strafvollstreckungskammer ist die Streitwertbeschwerde - unabhängig von der Anfechtbarkeit der Hauptsache - gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft; § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ist nicht entsprechend anzuwenden (Aufgabe Senatsbeschluss vom 29. September 2005, 4 Ws 231/05, RVG-letter 2005, 139; Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2016, 2 Ws 67/16, RVGreport 2016, 232).(Rn.4).

    Der Senat gibt seine entgegenstehende Rechtsprechung (Beschl. v. 29.9.2005 ? 4 Ws 231/05) auf und schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.3.2016 - 2 Ws 67/16, juris Rn. 6 mwN) an, die auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten wird (KG, Beschl. v. 30.3.2007 - 2 Ws 151/07 Vollz, juris Rn. 4; OLG Hamm, Besch. v. 18.5.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04, juris Rn. 3).

    Auf den in § 52 Abs. 2 GKG genannten Betrag von 5.000 ? kann nur zurückgegriffen werden, wenn keine sonstigen Anhaltspunkte für die Wertbemessung bestehen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.3.2016 - 2 Ws 67/16, juris Rn. 9 mwN).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2005 - 4 Ws 231/05

    Strafvollzugsrecht: Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2020 - V 4 Ws 22/20
    In Strafvollzugs- und Unterbringungsvollzugsverfahren vor der Strafvollstreckungskammer ist die Streitwertbeschwerde - unabhängig von der Anfechtbarkeit der Hauptsache - gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft; § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ist nicht entsprechend anzuwenden (Aufgabe Senatsbeschluss vom 29. September 2005, 4 Ws 231/05, RVG-letter 2005, 139; Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. März 2016, 2 Ws 67/16, RVGreport 2016, 232).(Rn.4).

    Der Senat gibt seine entgegenstehende Rechtsprechung (Beschl. v. 29.9.2005 ? 4 Ws 231/05) auf und schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.3.2016 - 2 Ws 67/16, juris Rn. 6 mwN) an, die auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten wird (KG, Beschl. v. 30.3.2007 - 2 Ws 151/07 Vollz, juris Rn. 4; OLG Hamm, Besch. v. 18.5.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04, juris Rn. 3).

  • KG, 30.03.2007 - 2 Ws 151/07

    Strafvollzug: Streitwertfestsetzung in Strafvollzugssachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2020 - V 4 Ws 22/20
    Der Senat gibt seine entgegenstehende Rechtsprechung (Beschl. v. 29.9.2005 ? 4 Ws 231/05) auf und schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.3.2016 - 2 Ws 67/16, juris Rn. 6 mwN) an, die auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten wird (KG, Beschl. v. 30.3.2007 - 2 Ws 151/07 Vollz, juris Rn. 4; OLG Hamm, Besch. v. 18.5.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04, juris Rn. 3).

    Andererseits darf er nicht so niedrig sein, dass die anwaltliche Tätigkeit in wirtschaftlicher Hinsicht völlig unmöglich wird (KG, Beschl. v. 30.3.2007 - 2 Ws 151/07 Vollz, juris Rn. 14 mwN).

  • OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04

    Justizvollzugssache; Streitwertfestsetzung; isolierte Festsetzung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2020 - V 4 Ws 22/20
    Der Senat gibt seine entgegenstehende Rechtsprechung (Beschl. v. 29.9.2005 ? 4 Ws 231/05) auf und schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.3.2016 - 2 Ws 67/16, juris Rn. 6 mwN) an, die auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten wird (KG, Beschl. v. 30.3.2007 - 2 Ws 151/07 Vollz, juris Rn. 4; OLG Hamm, Besch. v. 18.5.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04, juris Rn. 3).
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