Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Publikums-Personengesellschaft: Voraussetzungen einer Mehrheitsentscheidung über eine nachträgliche Beitragserhöhung; Zustimmungspflicht eines Gesellschafters zur Nachschusspflicht im Sanierungsfall; Einwand der Unwirksamkeit eines entsprechenden Gesellschaftersbeschlusses; Feststellungsinteresse
- Justiz Baden-Württemberg
Publikums-Personengesellschaft: Voraussetzungen einer Mehrheitsentscheidung über eine nachträgliche Beitragserhöhung; Zustimmungspflicht eines Gesellschafters zur Nachschusspflicht im Sanierungsfall; Einwand der Unwirksamkeit eines entsprechenden Gesellschaftersbeschlusses; Feststellungsinteresse und Passivlegitimation für eine auf Feststellung der Beschlussunwirksamkeit gerichtete Gesellschafterklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705; BGB § 707; HGB § 105 Abs. 2
Voraussetzungen einer Beitragserhöhung in einer Publikums-Personengesellschaft; Pflicht der Gesellschafter zur Mitwirkung bei der Sanierung; Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses durch einzelne Gesellschafter - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Beitragserhöhung in einer Publikums-Personengesellschaft; Pflicht der Gesellschafter zur Mitwirkung bei der Sanierung; Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses durch einzelne Gesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beitragserhöhungen in Publikums-Personengesellschaften
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 707; HGB § 105 Abs. 2; ZPO § 256, § 533
Zur Zustimmungspflicht eines Gesellschafters zu nachträglichen Beitragsleistungen im Sanierungsfall - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Feststellungsklage, Gesellschafter, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Insolvenz, Mehrheitsklausel, Nichtigkeitsgründe, Personengesellschaft, Publikumsgesellschaft, Sanieren oder Ausscheiden, Satzung, Treuepflicht, Zahlungsklage
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zur Pflicht des sanierungsunwilligen Gesellschafters zur Einwilligung in nachträgliche Beitragserhöhung
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Zur wirksamen Begründung einer Nachschusspflicht müssen deren Ausmaß und Umfang in der Satzung geregelt sein
- snp-online.de
(Entscheidungsbesprechung)
§ 707 BGB; § 256 ZPO
Satzungsmäßige Grundlage für Nachschüsse muss summenmäßige Begrenzung enthalten (RA Dr. Christian Ostermaier; GWR 2010, 273)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 24.04.2009 - 20 O 35/07
- OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 14 U 20/09
Papierfundstellen
- NJ 2010, 385
- BB 2010, 1098
- DB 2010, 1058
- NZG 2010, 702 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 14 U 52/13
Gesellschafterausschluss aus einer GmbH & Co. KG: Mindestfrist für die …
aa) Ein Gesellschafter kann grundsätzlich nicht zu neuen Vermögensopfern gezwungen werden (s. dazu nur etwa Senatsurteil vom 31.03.2010 - 14 U 20/09 - Tz. 50 m. w. N.;… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 5 IV 5 b [S. 135]), regelmäßig auch nicht unter Treupflichtgesichtspunkten (…s. nur Staub/Schäfer, HGB, 5. Aufl., § 105 Rn. 240).Dies gilt sogar dann, wenn die Gesellschafter zur Finanzierung der Sanierungsaktion unschwer in der Lage wären (s. zum Ganzen Senatsurteil vom 31.03.2010 - 14 U 20/09 - Tz. 50 m. w. N.).
- OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 19 U 11/13
Sanierungsbedürftige Publikumspersonengesellschaft: Zustimmungspflicht eines …
Gleichermaßen fehl geht außerdem der Hinweis des Beklagten auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. März 2010 (14 U 20/09, DB 2010, 1058 ff.), welches ebenfalls die Frage einer Nachschusspflicht eines Gesellschafters zum Gegenstand hat. - LG Dessau-Roßlau, 08.05.2012 - 2 O 240/11
Bonitätsprüfung des Folgegesellschafters einer Publikumsgesellschaft
Die in einem Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern antizipiert erteilte Zustimmung zu Erhöhungen der Bareinlageverpflichtungen oder zur Erhebung von Nachschüssen erfordert aus Gründen des Schutzes des mitgliedschaftlichen Grundrechts eines jeden Gesellschafters, nicht ohne seine Zustimmung mit zusätzlichen Beitragspflichten belastet zu werden, zu ihrer Wirksamkeit die Angabe einer Obergrenze oder hinreichend bestimmte Regelungen über die Eingrenzbarkeit der Vermehrung der Beitragspflichten (st. höchstr. Rspr., zuletzt BGH, NJW-RR 2009, 753 m.w.N.; ferner z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2007 - I-15 U 177/06 - zit. nach juris; OLG Stuttgart, DB 2010, 1058).