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   OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08   

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https://dejure.org/2008,7396
OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,7396)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.07.2008 - 19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,7396)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 19 U 54/08 (https://dejure.org/2008,7396)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Vorbenutzung eines Pkw als Mietwagen

  • openjur.de

    Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht über eine Vorbenutzung als Mietwagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen wegen arglistiger Täuschung aufgrund nicht gegebenen Hinweises auf die Vorbenutzung des Fahrzeugs als Mietwagen; Verletzung der Aufklärungspflicht durch einen Gebrauchtwagenhändler; Auslegung des Begriffs des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkauf - Rücktritt wegen Mietwageneigenschaft

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Aufklärungspflicht bei Vornutzung als Mietwagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Arglistige Täuschung durch Verschweigen der ausschließlichen Vorbenutzung eines gebraucht veräußerten Pkw als Mietfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen "aus erster Hand" - Händler muss Kaufinteressenten informieren, wenn es sich um ein Mietauto handelt

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung als Mietwagen muss angegeben werden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Erste-Hand-Angabe war arglistige Täuschung - Mietwageneigenschaft verändert die "übliche Beschaffenheit" negativ

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über Mietwageneigenschaft bei Gebrauchtfahrzeugkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 551
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    a) Da es hinsichtlich der atypischen Vorbenutzung an einer Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) fehlt und die in Rede stehende Sollbeschaffenheit sich auch nicht aus der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB) ergibt, ist das Fahrzeug nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB frei von Sachmängeln, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (vgl. BGH NJW 2008, 53).

    Eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf unmöglich (vgl. BGHZ 168, 64, 71; BGH NJW 2008, 53).

    Die in der Lieferung des mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung ist nicht unerheblich, so dass dem Rücktritt auch nicht § 323 Abs. 5 S. 2 BGB entgegensteht (vgl. BGH NJW 2008, 53).

  • BGH, 11.10.1979 - VII ZR 285/78

    Haubenkipper - § 687 Abs. 2 BGB; §§ 818 Abs. 4, 819 BGB, § 281 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Durch den Anspruch auf das Surrogat nach § 285 BGB wird ihr nicht nur der Zugriff auf Schadensersatzansprüche gegen Dritte ermöglicht, vielmehr kann sie auch das durch Rechtsgeschäfte erlangte Entgelt verlangen (BGHZ 75, 203, 205).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    f) Hingegen ergibt sich aus der - bestrittenen - Behauptung der Klägerin, der Pkw sei laut dem am Fahrzeug angebrachten Auszeichnungsschild als Halb- bzw. Dreiviertel-Jahreswagen angeboten worden, wobei bereits der Begriff des Jahreswagens eine Nutzung als Mietwagen ausschließen würde (vgl. dazu BGH NJW 2006, 2694), kein Anfechtungsrecht, nachdem der Zeuge G. eine solche Ausschilderung nicht bestätigt hat.
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf unmöglich (vgl. BGHZ 168, 64, 71; BGH NJW 2008, 53).
  • BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02

    Zum Bereicherungsanspruch gegen den "Zweitbeschenkten"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Der Verkaufserlös, also auch der Gewinn von 5.880,-- EUR, unterfällt zwar nicht der Herausgabepflicht des § 818 Abs. 1 Hs. 2 BGB, da insoweit § 818 Abs. 2 BGB eine Sonderregelung enthält (BGH NJW 2004, 1314; Palandt/Sprau, a.a.O., § 818 Rn. 14; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1718); er kann jedoch nach § 816 BGB herausverlangt werden (Palandt/Sprau, a.a.O., § 816 Rn. 23/24; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1718), nachdem bei der Anfechtung nach § 123 BGB von einer Gesamtnichtigkeit des angefochtenen Geschäfts unter Einschluss der dinglichen Seite auszugehen ist (Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1718 i. V. m. Rn. 1714).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    k) Auch besteht als Schadensersatz neben der Leistung (§§ 437 Nr. 3, 325, 280 Abs. 1 BGB [vgl. dazu BGHZ 170, 86, 98]) grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.
  • OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95

    Pflicht des Gebrauchtwagenkäufers zur Offenbarung einer atypischen Nutzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Die Rechtsauffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Köln vom 29.05.1996, abgedruckt NZV 1997, 312, und des OLG Düsseldorf vom 26.07.2000, abgedruckt in OLGR Düsseldorf, 2001, 19, wo eine Aufklärungspflicht verneint worden ist, da den Entscheidungen anders gelagerte Sachverhalte zu Grunde gelegen haben, nämlich dass die verkauften Fahrzeuge zwei Voreigentümer hatten und dass nur der kürzere Teil des Zulassungszeitraumes auf die Nutzung als Mietwagen entfallen ist.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
    Damit wird die Verfahrensgebühr, da es sich um denselben Gegenstand handelt und die vorgerichtliche Geschäftsgebühr selbst unangetastet bleibt, um die Hälfte vermindert (BGH MDR 2007, 984).
  • LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16

    Jedenfalls ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler muss vor Kaufvertragsschluss

    Kunden gehen davon aus, dass ein solches Fahrzeug einer stärkeren Abnutzung unterlag, da die zahlreichen Nutzer von Mietwagen aufgrund der nur kurzen und einmaligen Nutzung regelmäßig weniger pfleglich mit einem Fahrzeug umgehen, als Eigentümer oder Leasingnehmer, welche einen längerfristigen Nutzungshorizont haben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 [OLG Stuttgart 31.07.2008 - 19 U 54/08] ; OLG Oldenburg, Urt. v. 16.09.2010 - 1 U 75/10 Rn. 22 ff.; Staudinger/Annemarie Matusche-Beckmann (2013) BGB § 434, Rn. 222; Pammler in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 434 BGB, Rn. 219).
  • LG Kaiserslautern, 25.03.2009 - 2 O 498/08

    Unerheblichkeit des Mangels eines Jahreswagens bei einem Reparaturaufwand von ca.

    Sie stellt entgegen der Ansicht des OLG Stuttgarts (Urt. v. 31.7.208, Az.: 19 U 54/08 - zitiert nach juris) nämlich keine atypische Nutzung mehr dar, da ein immer größerer Anteil an fabrikneuen Fahrzeugen zunächst als Mietfahrzeug genutzt wird, bevor er an Privatpersonen weiterverkauft wird (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn 1594 ff.).
  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 1455/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten

    Dagegen wird die Verwendung als Mietwagen vom Verkehr wegen der zahlreichen tatsächlichen Nutzer, die keine Veranlassung haben, das Fahrzeug in einer auf längeren Werterhalt angelegten Weise sorgsam zu behandeln, als abträglich angesehen und begründet einen merkantilen Minderwert (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 551; Reinking/Eggert, a. a. O., Rz. 1595 f.).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mietwagen als "Jahreswagen";

    (vgl. zu letzterem OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 551).
  • LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10

    Minderwert eines gebrauchten Reisemobils wegen Vornutzung als Mietfahrzeug

    Insofern ist mit der Rechtsprechung in jedem Einzelfall auf die Dauer der atypischen Nutzung und den Zeitraum nach der Einstellung dieser Nutzung bis zum Verkaufszeitpunkt abzustellen, ob diese zu einer Beeinträchtigung und/oder Wertminderung des Fahrzeugs geführt hat und einen Sachmangel begründet (vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012, Rdnr. 3206; OLG Köln, VersR 1997, 1368 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 19 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 f.).
  • LG Paderborn, 16.03.2010 - 6 O 17/10

    Es liegt eine wettbewerbsrechtlich Irreführung durch Verschweigen der

    Das OLG Stuttgart (Urt. v. 31.07.2008, NJW-RR 2009, 551) hatte über die Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung aufgrund Verschweigens der Mietwageneigenschaft zu entscheiden.
  • LG Stuttgart, 26.03.2010 - 33 O 2/10
    Ebenso wie das OLG Stuttgart (31.07.2008, 19 U 54/08) und Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10.Auflage, RN 1597 a. E. ist das Landgericht der Ansicht, dass die Vorbenutzung eines PKW als Mietfahrzeug beim Voreigentümer bei einem Kauf aus erster Hand für einen durchschnittlich informierten, verständigen Verbraucher, der sich der Werbung mit 'situationsadäquater Aufmerksamkeit zuwendet, immer noch eine atypische Vorbenutzung darstellt und einen die Wertbildung negativ beeinflussenden Faktor, der in der Regel einen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auslöst und üblicherweise zu einem Abschlag auf den "Normalpreis" des Fahrzeugs führt.
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