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   OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11   

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https://dejure.org/2011,53301
OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11 (https://dejure.org/2011,53301)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.08.2011 - 3 U 44/11 (https://dejure.org/2011,53301)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. August 2011 - 3 U 44/11 (https://dejure.org/2011,53301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur Umwandlung eines Teils seines Sondereigentums in Gemeinschaftseigentum

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 4, 10; BGB § 925
    Nur ausnahmsweise Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Teilung seines Sondereigentums und Überführung dieses Teils in das Gemeinschaftseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung der übrigen Eigentümer zur Umwandlung eines Teils seines Sondereigentums in Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; WEG § 4 Abs. 1; WEG § 4 Abs. 2
    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung der übrigen Eigentümer zur Umwandlung eines Teils seines Sondereigentums in Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein "aufgedrängtes" Sondereigentum als Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Umwandlung von Sonder- in Gemeinschaftseigentum? (IMR 2013, 1048)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 54
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11
    Nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG bedarf es im Rahmen einer Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum der Auflassung nach § 925 Abs. 1 BGB und der Eintragung ins Grundbuch (BGH NJW 1998, 3711 ff.; BayObLG DNotZ 1999, 665 ff.).
  • BGH, 05.10.1998 - II ZR 182/97

    Aufteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11
    Nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG bedarf es im Rahmen einer Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum der Auflassung nach § 925 Abs. 1 BGB und der Eintragung ins Grundbuch (BGH NJW 1998, 3711 ff.; BayObLG DNotZ 1999, 665 ff.).
  • OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07

    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11
    Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich nicht einen Teil seines Sondereigentums der Gemeinschaft als Gemeinschaftseigentum aufdrängen (DNotZ 2007, 946 ff.).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gemeinschaftsbezogene Streitigkeit; Statthaftigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11
    BGH AZ: V ZR 228/11.
  • AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13

    Wohnungseigentum: Herausgabe eines durch einen anderen Wohnungseigentümer

    Allein wirtschaftliche Interessen sind nicht geeignet, eine Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum im Zwangswege zu erreichen (OLG Stuttgart, Urteil vom 31.08.2011, Az. 3 U 44/11).
  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

    Dieser Entstehung von Gemeinschaftseigentum steht nicht der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz entgegen, dass den übrigen Wohnungseigentümern durch die Teilung einer Sondereinheit kein zusätzliches Gemeinschaftseigentum aufgezwungen werden kann (für diesen Grundsatz siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Mai 2011, RNotZ 2012, 571 ff.; BayObLG, Beschluss vom 07. Dezember 1995 in NJW-RR 1996, 721; Hügel in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.11.2013, § 5 WEG Rn. 18; Kral in Timme, Beck'scher Online-Kommentar WEG, § 7 WEG Rn. 114).
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