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   OLG Stuttgart, 31.10.2003 - 4 Ws 270/2003, 4 Ws 270/03   

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https://dejure.org/2003,10543
OLG Stuttgart, 31.10.2003 - 4 Ws 270/2003, 4 Ws 270/03 (https://dejure.org/2003,10543)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.10.2003 - 4 Ws 270/2003, 4 Ws 270/03 (https://dejure.org/2003,10543)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 4 Ws 270/2003, 4 Ws 270/03 (https://dejure.org/2003,10543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Haftbefehls; Ort der Vollstreckung der Maßnahme als Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit; Vorliegen von Untersuchungshandlungen in mehr als einem Bezirk; Bedeutung der Zuständigkeitskonzentration

  • Judicialis

    StPO § 162 Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 58 Abs. 1 Satz 1; ; ZuständigkeitsVO Justiz Baden-Württemberg § 22

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2002 - 2 ARs 265/02

    Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO (Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2003 - 4 Ws 270/03
    Auch steht nicht entgegen, dass der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zu einer Zeit erfolgte, zu der der Durchsuchungsbeschluss bereits erlassen war (BGHSt 48, 23).

    Dieser Zweck kann in einem Fall, in dem die einzelnen Anträge für die Vornahme von richterlichen Untersuchungshandlungen nicht gleichzeitig gestellt werden, was zulässig ist (vgl. BGHSt 48, 23), zunächst ohnehin nicht erreicht werden.

  • OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91

    Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2003 - 4 Ws 270/03
    Diese Bestimmung ist auch anwendbar, wenn es um den Erlass eines Haftbefehls geht; § 125 StPO schließt § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht aus (OLG Stuttgart NStZ 1991, 291; Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdnr. 1).
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