Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 4 Ws 432/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Vergütung des Übersetzers: Erhöhtes Honorar mangels Editierbarkeit des Textes; Verwendung juristischer Fachbegriffe in einer Anklageschrift als besondere Erschwernis der Übersetzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übersetzung von Anklageschrift und Anschreiben mit Belehrungen in die bulgarische Sprache; Berechnung der Übersetzungsvergütung unter Annahme besonders erschwerender Umstände und Zugrundelegung des erhöhten Honorars; Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen die gerichtliche ...
- Die Justiz
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 11 Abs 1 S 2 JVEG, § 11 Abs 1 S 3 JVEG, Art 6 Abs 3 Buchst a MRK
Vergütung des Übersetzers: Erhöhtes Honorar mangels Editierbarkeit des Textes; Verwendung juristischer Fachbegriffe in einer Anklageschrift als besondere Erschwernis der Übersetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übersetzung von Anklageschrift und Anschreiben mit Belehrungen in die bulgarische Sprache; Berechnung der Übersetzungsvergütung unter Annahme besonders erschwerender Umstände und Zugrundelegung des erhöhten Honorars; Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen die gerichtliche ...
- rechtsportal.de
Übersetzung von Anklageschrift und Anschreiben mit Belehrungen in die bulgarische Sprache
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtliche beauftragte Übersetzungsleistungen - und ihre Honorierung
Verfahrensgang
- AG Bad Urach - 1 Ds 36 Js 17729/13
- LG Tübingen, 15.08.2014 - 9 Qs 94/14
- OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 4 Ws 432/14
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen
Dies sind nicht nur Papiervorlagen, sondern auch zwar elektronisch zur Verfügung gestellte, aber nicht nach den obigen Ausführungen editierbare Texte (einhellige Meinung: OLG Celle…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 Ws 535/13, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 4 Ws 432/14, juris Rn. 4;… OLG Frankfurt, aaO …und Beschluss vom 11. Februar 2015 - 4 WF 235/14, juris Rn. 10 ff.;… Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 4;… Giers, aaO, § 11 JVEG Rn. 5;… Schneider, JVEG, 3. Aufl., § 11 Rn. 9). - OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 4 WF 235/14
Redaktionsversehen in § 11 I 2 JVEG
Daraus folgt für den vorliegenden Fall aus den insoweit zutreffenden Erwägungen des Amtsgerichts, dass § 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG im Wege der Rechtsfortbildung dahingehend auszulegen ist, dass das erhöhte Honorar von 1, 75 Euro für jeweils 55 angefangene Anschläge für die Übersetzung nicht elektronisch zur Verfügung gestellter oder sonstiger nicht editierbarer Texte anfällt (so im Ergebnis auch der 18. Zivilsenat des OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.11.2014 - 18 W 211/14, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.10.2014 - 4 Ws 432/14, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 19.12.2013 - 1 Ws 535/13, NStZ-RR 2014, 128). - LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2020 - 2 Qs 30/20
Keine Erhöhung des Grundhonorars für Übersetzung eines Strafbefehls mit einfachem …
Für die Prüfung einer Erhöhung des Honorars ist eine Gesamtwürdigung des zu übersetzenden Textes als auch äußerer Begleitumstände vorzunehmen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.3.2005 - 12 W 90/05; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.10.2014 - 4 Ws 432/14).Dabei hat die Kammer auch berücksichtigt, dass es sich bei einem Strafbefehl um ein verfahrenseinleitendes Schriftstück handelt, mit der Folge, dass eine hohe qualitative Anforderung an die Übersetzungsleistung zu stellen ist (vgl. für eine Anklage OLG Stuttgart Beschluss vom 31.10.2014 - 4 Ws 432/14).