Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2 Nr 1 KostO, § 5 Abs 1 KostO, § 13 KostO, § 426 BGB, § 670 BGB
Grundbucheintragung: Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners - Judicialis
Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 2 Nr. 1; 5 Abs. 1; 13; BGB §§ 426; 670
Gebührenpflicht des nicht befreiten Gesamtschuldners - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 2 Nr. 1 § 5 Abs. 1 § 13; BGB § 426 § 670
Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners bei Antrag auf Grundbucheintragung; Antragstellung im Eigeninteresse ; Auftragsverhältnis
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 08.07.2002 - 2 T 310/02
- OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 272
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 29.03.2006 - 14 Wx 12/05
Notarkosten: Veranlasser als Gebührenschuldner; Erstreckung der …
Damit soll verhindert werden, daß der nichtbefreite Gebührenschuldner in vollem Umfang zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird und dann über den Umweg einer gesetzlichen Ausgleichspflicht doch beim kostenbefreiten (Mit-) Gebührenschuldner Rückgriff nimmt (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 272 f., 273 m.w.N.).Denn zum einen stellt die Abgabe eines Kaufangebotes auch dann ein Geschäft des Anbieters und nicht ein solches des Empfängers dar, wenn die Abgabe auf Veranlassung des Angebotsempfängers erfolgt und auch in seinem Interesse liegt (…a.A. für den dort entschiedenen Fall BayObLGZ 1978, S. 94 ff., 96); und zum anderen ist nichts dafür ersichtlich, daß der Beteiligte B. das Angebot in Erfüllung einer der Gemeinde gegenüber eingegangenen vertraglichen Verpflichtung abgegeben habe (vgl. auch OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 272 f., 273).