Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09
Volksverhetzung durch Plakate
Eine solche Personenmehrheit stellen unstreitig farbige Menschen dar (vgl. PfzOLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490 ff.; OLG Hamburg, NJW 1975, 1088 ff;… Schönke/Schröder, a. a. O.). - OLG Hamm, 06.05.2010 - 2 Ss 220/09
Beleidung durch Auslagen
Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2003 in 2 Ss 452/03; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490). - OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 2003 in 2 Ss 452/03; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490).
- LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als …
Äußerungen, die lediglich emotionale Ablehnung ausdrücken, genügen dagegen selbst dann nicht, wenn sie zum Beispiel eine fremdenfeindliche Einstellung erkennen lassen ( Schönke/Schröder - Lenckner § 130 StGB Rn 5-7 unter Verweis auf OLG Zweibrücken NStZ 1994, 490. - OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03
Beleidigung, Anforderungen an die Feststellungen
Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (zu vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490). - OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00
Feststellungen bei Verurteilung wegen Beleidigung
Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer beispielsweise ausländerfeindlichen Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1994, S. 490). - OLG Hamm, 29.05.2001 - 3 Ss 391/01
Volksverhetzung; Angriff gegen die Menschenwürde, Diskriminierung, Öffentlichkeit
Ein Angriff gegen die Menschenwürde im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB liegt dann vor, wenn die Angehörigen der in Rede stehenden Bevölkerungsgruppe, hier die in Deutschland lebenden dunkelhäutigen Menschen, die einen solchen Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB darstellen (OLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490, 491), im Kernbereich ihrer Persönlichkeit getroffen werden. - KG, 27.12.2001 - 1 Ss 297/01 Dies zu beurteilen und unter Berücksichtigung aller festzustellenden bedeutsamen Begleitumstände die Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt auszulegen, ist Aufgabe des Tatrichters (vgl. BGH NStZ 1981, 258; BGHSt 40, 97, 101, 102; PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 490, 491).