Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
InsO § 4; ; InsO § 6; ; InsO § 7; ; InsO § 289 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 233 ff.; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren; schuldhafte Fristversäumung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmittel; Wiedereinsetzungsverfahren; Fristversäumung; Rechtsmittelfrist; Insolvenz; Sofortige Beschwerde; Auslandsaufenthalt; Ausland
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Prozessrecht; Zustellungen während des Urlaubs
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen - 3e IK 2/99
- LG Frankenthal - 1 T 10/01
- OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.01.2006 - IX ZA 26/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen gegenteiligen Auffassung (OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 811;… HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 7 Rn. 8;… FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 7 Rn. 3b), wonach hier nur eine Erstbeschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 4 InsO statthaft sei, folgt der Senat nicht. - OLG Zweibrücken, 23.07.2001 - 5 WF 54/01
Prozesskostenhilfe, Kostenübernahmeanspruch
Nach der Gegenmeinung gibt die Übernahmeverpflichtung nach § 91 Abs. 4 Satz 2 BSHG lediglich einen Anspruch auf Kostenfreistellung, der den Anspruch des Hilfeempfängers auf Prozesskostenhilfe unberührt lasse (Beschluss des 6. Zivilsenats des Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 107 = DAvorm. 2000, 803 m. w. N.). - AG Göttingen, 10.12.2001 - 74 IN 10/99
Insolvenzverfahren: Richterliche Entscheidung nach Insolvenzeröffnung über …
Die Rechtsprechung bejaht dies teilweise (LG Göttingen NZI 200, 220, 221; AG Duisburg NZI 2000, 184 f; offen gelassen von LG Duisburg NZI 2000, 184; im Ergebnis wohl auch OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 811), teilweise werden die Vorschriften über die Wiedereinsetzung für nicht anwendbar erklärt (OLG Köln ZInsO 2000, 608, 610 mit ablehnender Anmerkung Pape EWiR 2001, 127, 128).