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   OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01   

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https://dejure.org/2002,4256
OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01 (https://dejure.org/2002,4256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.07.2002 - 7 U 69/01 (https://dejure.org/2002,4256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 7 U 69/01 (https://dejure.org/2002,4256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Prozessuale Willenserklärung; Rechtsscheinshaftung; Berechtigung des "Bucheigentümers" zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage

  • Judicialis

    BGB §§ 171 ff.; ; BGB § 172; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 797

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Möglichkeit eine von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte, und von dem Vertretenen nicht genehmigte Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO , in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 171 ff als rechtswirsam zu behandeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretung - Gültige Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 171, 177, 1148; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800
    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Zweibrücken, 21.01.2002 - 7 U 70/01

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Notarurkunde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
    Eine von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte und von dem Vertretenen nicht genehmigte Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kann, weil sie als prozessuale Willenserklärung lediglich prozessrechtlichen Grundsätzen untersteht, nicht in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 171 ff. BGB als rechtswirksam behandelt werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Januar 2002 - 7 U 70/01 = OLG Report 2002, 285).

    Denn die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus dem konstitutiven Schuldversprechen in das allgemeine Vermögen des Klägers ist in der Tat unzulässig, weil - wie der erkennende Senat bereits in einem gleichgelagerten Rechtsstreit zwischen der Beklagten und einem anderen Titelschuldner entschieden hat (Urteil vom 21. Januar 2002, 7 U 70/01 = Revisionsverfahren des Bundesgerichtshofs IV ZR 43/02) - die von der K.

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
    als auch die der Treuhänderin in derselben Urkunde erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. dazu im Einzelnen BGHZ 145, 265 = WM 2000, 2443 = ZIP 2001, 123; BGH WM 2001, 2113 = ZIP 2001, 1990; BGH ZIP 2001, 2091; BGH, Urteile vom 14. Mai 2002, XI ZR 148/01 und XI ZR 155/01).
  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2002 - 7 U 69/01
    Der Einlegung einer Anschlussberufung seitens des im ersten Rechtszug erfolgreichen Klägers zum Zwecke der Klageänderung bedurfte es nicht, weil sich sein Sachantrag weiterhin auf die Abwehr der Berufung der Beklagten beschränkt (vgl. BGH MDR 1978, 398 und BGH BauR 1988, 502, 504).
  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 173/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Die Vollstreckungsabwehrklage kann nach allgemeiner Meinung nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden (BAG, NJW 1964, 687, 689; OLG Zweibrücken, WM 2003, 380, 382; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 767 Rn. 9; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 767 Rn. 21; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rn. 9; MünchKomm/Schmidt, ZPO, 3. Aufl., § 767 Rn. 44; Saenger/Kindl, ZPO, 4. Aufl., § 767 Rn. 18).
  • LG Bonn, 05.09.2003 - 3 O 622/02

    Wirksamkeit des Darlehensvertrages trotz wegen nichtiger Vollmacht unwirksamen

    Der mögliche Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kläger und der Firma H berührt die Wirksamkeit der von der Notargehilfin T als Vertreterin der Firma H erklärte Vollstreckungsunterwerfung aber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, ZfIR 2003, 352ff.; Joswig, Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz, ZfIR 2003, 533, 539).
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