Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern , S. 58
BGB §§ 1952 Abs. 1 und 3, 2270 Abs. 1, 2271 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2
Kein Recht zur Ausschlagung aus nur wegen der Ausschlagung wirksamer letztwilliger Verfügung - openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1952 Abs. 1 und 3, 2270 Abs. 1, 2271 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2
Kein Recht zur Ausschlagung aus nur wegen der Ausschlagung wirksamer letztwilliger Verfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Ehegattentestaments; Ausschlagungsrecht von Miterben; Zur Hinfälligkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament; Widerrufsmöglichkeit bei beschränkter Testierfähigkeit; Anfechtung der Erbschaftsannahme; Bestehen eines Rechts zur ...
- Judicialis
BGB § 1952 Abs. 1; ; BGB § 1952 Abs. 3; ; BGB § 2270 Abs. 1; ; BGB § 2271 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindende Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Westerburg - 7 VI 128/03
- LG Koblenz, 28.04.2004 - 2 T 905/03
- OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 8
- FGPrax 2004, 290
- FamRZ 2005, 556
- Rpfleger 2005, 26
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 28.03.1919 - III 505/18
Nachprüfung der Vertragshaftung durch das Revisionsgericht; Amtspflichten des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04
Das Recht auszuschlagen kann nicht aus einer letztwilligen Verfügung hergeleitet werden, die zunächst unwirksam ist und allenfalls infolge der Ausschlagung wirksam werden könnte (Anschluss an RGZ 95, 214, 218 f).Das Recht auszuschlagen kann nicht aus einer Verfügung hergeleitet werden, die zunächst unwirksam ist und allenfalls infolge der Ausschlagung wirksam werden könnte (so zutreffend RGZ 95, 214, 218 f).
- BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04
Die angeblich fehlende Kenntnis des Ausschlagungsrechts ist ein bloßer Rechtsirrtum, der nach allgemeiner Ansicht unbeachtlich ist und nicht zur Anfechtung berechtigt (BayObLGZ 1995, 120, 127 = FGPrax 1995, 122 = NJW-RR 1995, 904 = FamRZ 1996, 59; BayObLGZ 1987, 357, 359 = … - KG, 24.07.1990 - 1 W 949/89
Bindungswirkung bei wechselbezüglicher testamentarischen Verfügung ; Ausschlagung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04
Denn um sich von der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments durch Ausschlagung des ihr Zugewendeten zu lösen, hätte die Erblasserin, weil als gesetzliche Erben außer ihr nur zwei Geschwister ihres Ehemannes vorhanden waren, möglicherweise auch ihren gesetzlichen Erbteil ausschlagen müssen (zum Meinungsstand insoweit vgl. einerseits KG, OLGZ 1991, 6 ff = NJW-RR 1991, 330 und andererseits z.B. Tiedtke, FamRZ 1991, 1259 ff); lebten die Eheleute K.