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   OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22   

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https://dejure.org/2022,31358
OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22 (https://dejure.org/2022,31358)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.07.2022 - 3 W 6/22 (https://dejure.org/2022,31358)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - 3 W 6/22 (https://dejure.org/2022,31358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 24 Abs 1 FamFG, § 24 Abs 2 FamFG, § 395 Abs 1 FamFG, § 395 Abs 2 FamFG
    Aufnahme eines Amtslöschungsverfahrens nach Löschungsvermerk im Handelsregister

  • notar-drkotz.de

    Aufnahme eines Amtslöschungsverfahrens nach Löschungsvermerk im Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 395
    Voraussetzung für die Löschung einer im Handelsregister vollzogenen Löschung einer Gesellschaft ist, dass der Löschungseintrag auf einer Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift beruht.

  • rechtsportal.de

    FamFG § 395
    Amtslöschung der deutschen Zweigniederlassung einer englischen Limited aus dem Handelsregister nach dem Brexit Löschung einer im Handelsregister vollzogenen Löschung einer Gesellschaft Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 266
  • NZG 2023, 761
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Die Beschwerdemöglichkeiten des Anregenden werden durch § 24 Abs. 2 FamFG jedoch nicht eingeschränkt, es gelten vielmehr die allgemeinen Regeln der §§ 58 ff. (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - II ZB 8/10 -, Rn. 11; juris; BeckOK FamFG/Burschel, 42. Ed. 1.4.2022, FamFG § 24 Rn. 16).

    Eine beschwerdefähige Endentscheidung des Registergerichts im Sinne dieser Vorschrift liegt nach § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG vor, wenn und soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - II ZB 8/10 -, Rn. 11, juris).

    § 24 FamFG bestimmt nichts anderes im Sinn von § 58 Abs. 1 FamFG (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - II ZB 8/10 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Zwar war die Löschung vom 20. Mai 2021 nicht anfechtbar, da nach § 383 Abs. 3 FamFG gegen vollzogene Eintragungen im Handelsregister, zu denen auch Löschungen gehören, die Beschwerde an sich nicht statthaft ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, Rn. 7, juris).

    Denn das ist der einzige vom Gesetz vorgesehene Weg zur Beseitigung einer unrichtigen Eintragung, hier also einer nach Ansicht der Beschwerdeführerin unrichtigen Löschung (Senatsbeschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, Rn. 8, juris).

    Eine "Löschung der Löschung" kommt nach nahezu einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird, nur dann in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht (zum Fall der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG: Senatsbeschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, Rn. 7, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 -, Rn. 17, juris; jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17

    Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Eine "Löschung der Löschung" kommt nach nahezu einhelliger Auffassung, die auch vom Senat geteilt wird, nur dann in Betracht, wenn die Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht (zum Fall der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG: Senatsbeschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, Rn. 7, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 -, Rn. 17, juris; jeweils m.w.N.).

    Demgegenüber darf die Löschung gemäß §§ 394 Abs. 3, 393 Abs. 5 FamFG in den Fällen, in denen kein Widerspruch erhoben wird oder in denen dieser bereits rechtskräftig zurückgewiesen worden ist, ohne weiteres erfolgen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 -, Rn. 17 - 18, juris).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Denn das ist der einzige vom Gesetz vorgesehene Weg zur Beseitigung einer unrichtigen Eintragung, hier also einer nach Ansicht der Beschwerdeführerin unrichtigen Löschung (Senatsbeschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Denn nach oben Gesagtem würden die Beschränkungen des Verfahrens nach § 394 FamFG leer laufen, wenn die Gesellschaft, die zunächst von der Erhebung eines Widerspruchs abgesehen hat, nach Eintragung der Löschung ohne zeitliche Beschränkung im Amtslöschungsverfahren nach § 395 FamFG geltend machen könnte, die Voraussetzungen des § 394 FamFG hätten von Anfang an nicht vorgelegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2012 - I-3 Wx 62/12 -, Rn. 14, juris).
  • BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 256/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Die Gesellschaft ist auch beschwerdeberechtigt, da sie durch die Löschungsankündigung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. Januar 1995 - 3Z BR 256/94 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 16.02.2021 - II ZB 25/17

    Offenlegungspflicht für Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Dabei hat der Senat hier nicht zu prüfen, ob die Löschung der Beschwerdeführerin, die das Registergericht als unechte Auslandsgesellschaft (also als nicht nachhaltig im Vereinigten Königreich unternehmerisch tätige Gesellschaft, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat) qualifiziert hat, aus dem Handelsregister nach dem Brexit, infolge dessen sie sich nicht mehr auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49, 54 AEUV berufen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - II ZB 25/17 -, Rn. 7, juris), richtig war.
  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Für das Verfahren der Löschung der Löschungseintragung ist die Gesellschaft als fortbestehend anzusehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. November 1992 - 15 W 266/92 -, Rn. 12, juris).
  • BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97

    Gesetzliche GmbH-Vertreter im Amtslöschungsverfahren - Ersatzzustellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
    Insoweit sind die Grundsätze, die für natürliche Personen bezüglich der Prozessfähigkeit in Verfahren über ihre Geschäftsfähigkeit gelten entsprechend anzuwenden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 3Z BR 44/97 -, Rn. 6, juris).
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