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   OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19   

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https://dejure.org/2020,29172
OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19 (https://dejure.org/2020,29172)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.09.2020 - 5 U 50/19 (https://dejure.org/2020,29172)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. September 2020 - 5 U 50/19 (https://dejure.org/2020,29172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2325 Abs 1 BGB, § 2325 Abs 3 S 2 BGB
    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser Übertragung eines Grundstücks

  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Beginn Ausschlussfrist bei schenkweiser Grundstücksübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksübertragung unter Einräumung eines Wohnungs- und Rückforderungsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsanspruch bei Immobilienschenkung des Erblassers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die 10-Jahresfrist bei einer Schenkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die 10-Jahresfrist bei einer Schenkung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnrecht des Erblassers steht Lauf der Zehnjahresfrist nicht entgegen - Wert des Hauses bleibt wegen Ablaufs der Zehnjahresfrist bei der Nachlassverteilung unberücksichtigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 465
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Entscheidend ist, dass dem Erblasser jedenfalls kein weitgehend alleiniges Nutzungsrecht unter Ausschluss des Übernehmers am Grundstück mehr zusteht (vgl. hierzu BGH ZEV 2016, 445; BGH ZEV 1994, 233).

    Etwaige Divergenzen bei der Frage der Berücksichtigung eines vorbehaltenen Wohnrechts im Rahmen des Fristbeginns des § 2325 Abs. 3 BGB zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2008 - 7 U 70/07, juris) sind durch die zeitlich danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (ZEV 2016, 445) bereits rechtsvereinheitlichend geklärt.

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2008 - 7 U 70/07

    Pflichtteilsergänzung - Kein Beginn der 10-Jahres-Frist bei vorbehaltenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Zumindest dann, wenn es sich weder um ein freies Rückforderungsrecht handelt noch um ein solches, dessen Ausübung allein vom Willen des Erblassers abhängt, entbehrt dieser den "wesentlichen Genuss" der übertragenen Immobilien, da er diese weder selbst insgesamt nach seinem Willen bewohnen noch daraus Mieteinnahmen erzielen kann (so im Ergebnis auch MüKoBGB/Lange, 8. Aufl. 2020, BGB § 2325 Rn. 75; Herrler, ZEV 2008, 525, beck-online; Diehn, DNotZ 2009, 67, beck-online; Burandt/Rojahn/Horn, 3. Aufl. 2019, BGB § 2325 Rn. 107-110; v. Proff, ZEV 2016, 681, beck-online; LG Kiel, NJW-RR 2018, 841, beck-online; LG München I, FD-ErbR 2009, 273831, beck-online).

    Etwaige Divergenzen bei der Frage der Berücksichtigung eines vorbehaltenen Wohnrechts im Rahmen des Fristbeginns des § 2325 Abs. 3 BGB zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2008 - 7 U 70/07, juris) sind durch die zeitlich danach ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (ZEV 2016, 445) bereits rechtsvereinheitlichend geklärt.

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB liegt vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, juris).

    Entscheidend ist, dass dem Erblasser jedenfalls kein weitgehend alleiniges Nutzungsrecht unter Ausschluss des Übernehmers am Grundstück mehr zusteht (vgl. hierzu BGH ZEV 2016, 445; BGH ZEV 1994, 233).

  • OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07

    Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online).
  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86

    Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Schuldner des Anspruchs aus § 2325 BGB sind die Erben, bei mehreren Erben damit die Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner, hierbei steht auch dem Gläubiger-Miterben die Gesamtschuldklage nach § 2058 BGB neben der Gesamthandsklage nach § 2059 Abs. 2 BGB zu (BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 227/86 -, juris OLG München, Urteil vom 12. Juni 2019 - 21 U 1295/18 -, juris).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 233/04

    Anforderungen an die Darlegung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Mangels Entscheidungserheblichkeit kann dahinstehen, ob - wie die Kammer meint - ein Miterbe seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch ausschließlich im Wege der Erbauseinandersetzung geltend machen kann (BGH, Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 233/04, juris; a.A. Schindler, ErbR 2018, 185, Weidlich, in: Palandt, § 2325 Rn. 5, 79. Auflage 2020).
  • OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18

    Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Schuldner des Anspruchs aus § 2325 BGB sind die Erben, bei mehreren Erben damit die Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner, hierbei steht auch dem Gläubiger-Miterben die Gesamtschuldklage nach § 2058 BGB neben der Gesamthandsklage nach § 2059 Abs. 2 BGB zu (BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 227/86 -, juris OLG München, Urteil vom 12. Juni 2019 - 21 U 1295/18 -, juris).
  • LG Kiel, 02.02.2018 - 12 O 82/17

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Anwendbarkeit der 10-jährigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19
    Zumindest dann, wenn es sich weder um ein freies Rückforderungsrecht handelt noch um ein solches, dessen Ausübung allein vom Willen des Erblassers abhängt, entbehrt dieser den "wesentlichen Genuss" der übertragenen Immobilien, da er diese weder selbst insgesamt nach seinem Willen bewohnen noch daraus Mieteinnahmen erzielen kann (so im Ergebnis auch MüKoBGB/Lange, 8. Aufl. 2020, BGB § 2325 Rn. 75; Herrler, ZEV 2008, 525, beck-online; Diehn, DNotZ 2009, 67, beck-online; Burandt/Rojahn/Horn, 3. Aufl. 2019, BGB § 2325 Rn. 107-110; v. Proff, ZEV 2016, 681, beck-online; LG Kiel, NJW-RR 2018, 841, beck-online; LG München I, FD-ErbR 2009, 273831, beck-online).
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