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   OLG Zweibrücken, 02.02.2011 - 1 VAs 1/11   

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https://dejure.org/2011,22010
OLG Zweibrücken, 02.02.2011 - 1 VAs 1/11 (https://dejure.org/2011,22010)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.02.2011 - 1 VAs 1/11 (https://dejure.org/2011,22010)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 (https://dejure.org/2011,22010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 GVGEG, § 459h StPO, § 459e StPO
    Zuständigkeit bei Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Begriffs der "Entscheidungen" i.S.v. § 459h StPO; Zuständiges Gericht für Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung einer Geldstrafe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16

    Bemessung des Arbeitseinsatzes bei der Abwendung der Vollstreckung einer

    Gemeint sind alle insoweit getroffenen tatsächlichen Maßnahmen und Anordnungen (OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, aaO Rn. 5; Appl in Karlsruher Kommentar, aaO Rn. 2).

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).

    Vielmehr ist auch für derartige Folgeeinwendungen nach §§ 459h, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (vgl. in diesem weiteren Sinne OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 -).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 3 Ws 557/13

    Tilgung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit - Rechtsweg und

    Die Ablehnung der Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit ist nicht nach §§ 23ff. EGGVG, sondern im Verfahren nach §§ 459h, 462 Abs. 1 StPO anfechtbar (OLG Karlsruhe Die Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11; OLG Koblenz BeckRS 2010, 06699; siehe auch BGHSt 54, 25, 28f.; HessStGH ESVGH 59, 6 - juris).
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