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   OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15   

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https://dejure.org/2016,75009
OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,75009)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.09.2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,75009)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. September 2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,75009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausnahmen bestätigen die Regel! (IBR 2019, 22)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Holzfassade aus Seekiefern an der Wetterseite ist ein Planungsmangel! (IBR 2018, 689)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Mängel am Bauwerk infolge eines Planungs- oder Überwachungsfehlers des Architekten sind mit dem Mangel des Architektenwerks zusammenhängende Folgeschäden (BGH Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00).

    Der Anspruch auf Ersatz dieses Mangelfolgeschadens besteht aus positiver Vertragsverletzung (BGH Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00).

  • BGH, 19.11.2015 - VII ZR 151/13

    Honorar des Architekten: Honorarnachforderung wegen Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Sein Anspruch bleibt in vollem Umfang bestehen (BGH Urteil vom 11. November 2015 - VII ZR 151/13 Rz. 12 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Danach schuldete der Beklagte umfassende Planung und Betreuung des Umbaus und der Aufstockung des Mehrfamilienhauses der Klägerin; der geschuldete Werkerfolg liegt in der Entstehung eines mangelfreien Bauwerks (BGH Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97 Rz. 12; hier und nachfolgend zitiert nach juris).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Zwar beginnt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers mit einer endgültigen Verweigerung der Abnahme zu laufen, wenn dadurch das vertragliche Erfüllungsverhältnis beendet wurde und sich in ein Abwicklungs- und Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat (BGH Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08 Rz. 23).
  • BGH, 11.03.2015 - VII ZR 270/14

    Werkvertraglicher Schadensersatzanspruch: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F. gilt auch für einen nach Mängelbeseitigungskosten berechneten Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. (BGH Urteil vom 11. März 2015 - VII ZR 270/14 Rz. 15).
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche aus einem Vollarchitekturvertrag beginnt daher frühestens mit Ablauf der in der Regel ebenfalls fünf Jahre betragenden Gewährleistungsfristen gegenüber den am Bau beteiligten Unternehmern (BGH Urteile vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12 Rz. 29 und vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche aus einem Vollarchitekturvertrag beginnt daher frühestens mit Ablauf der in der Regel ebenfalls fünf Jahre betragenden Gewährleistungsfristen gegenüber den am Bau beteiligten Unternehmern (BGH Urteile vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12 Rz. 29 und vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93).
  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Weil sich die Mängel des Architektenwerks bereits im errichteten Bauwerk verkörpert haben, kommt von den der Klägerin zur Verfügung stehenden Gewährleistungsrechten lediglich der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a.F. in Betracht (BGH Urteil vom 23. November 2000 - VII ZR 242/99 Rz. 12 m.w.N.).
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