Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzansprüche aus positiver Verletzung; Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Körperverletzung ; Ansprüche auf Rückzahlung ärztlichen Honorars, Schmerzensgeld sowie Feststellung; "Ganzheitliche", d.h. naturheilkundlich ausgerichtete (Außenseiter-)Methode; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung [hier: kieferchirurgischer Eingriff]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 01.08.2002 - 3 O 163/00
- OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77
Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02
Diese Grenzen sind erst da überschritten, wo der ärztliche Eingriff unter keinen Umständen mehr als eine Heilbehandlung begriffen werden kann (BGH, NJW 1978, 1206) oder eine "völlige Außenseitermethode" angewandt wird (…BGH, AHRS a.a.O. S. 6). - BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02
Bereits dies führt zu einer Erleichterung für den Nachweis der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden (vgl. BGH, NJW 1999, 860 und 3408).
- OLG Zweibrücken, 19.04.2016 - 5 U 8/14
Zahnarzthaftung: Behandlungsfehler bei einer vom Patienten gewünschten …
Diese Grenzen sind erst da überschritten, wo der ärztliche Eingriff unter keinen Umständen mehr als eine Heilbehandlung begriffen werden kann oder eine "völlige Außenseitermethode' angewandt wird (OLGR Zweibrücken 2004, 148 - 151). - OLG Bremen, 18.12.2003 - 2 U 71/03
Pflicht des Herausgebers des amtlichen Telefonbuchs zur Hereinnahme von …
Ferner habe die Klägerin die Revision gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg (Urteil vom 10. Juli 2003 - 5 U 23/2002 - Bl. 246 ff d. A.), das das Marktverhalten der Klägerin missbillige, allein aus Kostengründen zurückgenommen.Die Rechtssache hat insofern grundsätzliche Bedeutung, als offen ist, in welchem Umfang sich die Beklagte als ein marktstarkes Unternehmen gegen einen kleineren Konkurrenten abschotten darf, der in einen von der Beklagten eröffneten Markt ohne eigene akquisitorische Bemühungen eindringt und damit bei der Beklagten Umsatz- und Gewinneinbußen bewirkt (Hans. OLG Hamburg, Urt. vom 10. Juli 2003 - 5 U 23/02, S. 11 ff.).