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   OLG Zweibrücken, 04.07.2013 - 3 W 50/13   

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https://dejure.org/2013,38805
OLG Zweibrücken, 04.07.2013 - 3 W 50/13 (https://dejure.org/2013,38805)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.07.2013 - 3 W 50/13 (https://dejure.org/2013,38805)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 3 W 50/13 (https://dejure.org/2013,38805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notliquidators für einen eingetragenen Verein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 29; BGB § 48 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen der Bestellung eines Notliquidators für einen eingetragenen Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Notvorstandes für eingetragenen Verein zur Liquidation des Vereins erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Notvorstandes für eingetragenen Verein zur Liquidation des Vereins erforderlich

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 725
  • NZG 2014, 586
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 04.12.2012 - 2 W 49/12

    Antrags- und Beschwerdebefugnis von Vorstandsmitgliedern eines Vereins im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.07.2013 - 3 W 50/13
    Im Verfahren zur Bestellung eines Notvorstandes ist jedes Vereinsmitglied antragsberechtigt und deshalb nach Ablehnung des Antrages auch beschwerdebefugt (OLG Schleswig, FGPrax 2013, 127; Reuter in MüKo/BGB, 6. Aufl., § 29 Rn. 15).

    Die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen nicht nur dann, wenn feststeht, dass keine zur Vertretung befugte Person mehr im Rechtssinne Vorstand ist, sondern schon dann, wenn sämtliche Vorstandsmitglieder sich entweder darauf berufen, sie hätten ihre Ämter wirksam niedergelegt, sie hätten solche niemals angetreten oder sie jedenfalls tatsächlich jegliche Vorstandstätigkeit ernsthaft und endgültig verweigern (OLG Schleswig, FGPrax 2013, 127).

  • KG, 07.09.2021 - 22 W 7/21

    Bestellung eines Liquidators für eine bergrechtliche Gewerkschaft

    Die Bestellung gem. § 164 Abs. 2 Satz 2 BBergG ist der Sache nach nicht verschieden von der Bestellung eines Notliquidators, dessen Bestellung wiederum den Regeln über die Bestellung eines Notvorstandes folgt (vgl. etwa Westermann in: Erman, BGB, 16. Aufl., § 29 BGB, Rn. 1; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrechts, 12. Aufl. 2021, XXII Rn. 1367; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 3 W 50/13 -, Rn. 8, juris).
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