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   OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03   

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https://dejure.org/2004,6411
OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03 (https://dejure.org/2004,6411)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.11.2004 - 4 U 149/03 (https://dejure.org/2004,6411)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. November 2004 - 4 U 149/03 (https://dejure.org/2004,6411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Geschmacksschmusterschutz und Gebrauchsmusterschutz; Schutzfähigkeit des Geschmacksmusters an einem Kristalllampen-Sockel; Bloße Vergrößerung einer Kabeldurchführung in einem Kristalllampen-Sockel als Neuheit einer Erfindung; Begründung eines ...

  • Judicialis

    GebrMG § 11; ; GebrMG § 24 Abs. 1; ; GeschmMG § 1 Abs. 2; ; GeschmMG § 13; ; GeschmMG § 14 a; ; PatG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz für Kristalllampen-Sockel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 667 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.11.1986 - 6 U 39/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Das hätte erfordert, dass der Zeuge konkrete Angaben zu den Tatsachen gemacht hätte, aus denen sich die Wesensgleichheit des vorbenutzten Gegenstands mit dem beanstandeten Sockel ergab (BGH GRUR 1963, 311; OLG Frankfurt a. Main, GRUR 1987, 169); ferner fehlten konkrete Angaben über Art, Zeit und Ort der Vorbenutzung (BGH GRUR 1963, 311; Eichmann/von Falkenstein aaO, § 14 a Rdnr. 76).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76

    Auslegung von "vorbekannt und daher nicht neu" i.S.v. § 1 Abs. 2

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Wegen des zu ihren Gunsten eingetragenen Geschmacksmusters wird gemäß § 13 GeschmMG vermutet, dass der angemeldete Sockel neu ist (vgl. auch BGH GRUR 1978, 168; 1962, 144; Eichmann/v. Falkenstein, GeschmMG, 2. Aufl., § 14 a Rdnr. 58 m. w. N.).
  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Das hätte erfordert, dass der Zeuge konkrete Angaben zu den Tatsachen gemacht hätte, aus denen sich die Wesensgleichheit des vorbenutzten Gegenstands mit dem beanstandeten Sockel ergab (BGH GRUR 1963, 311; OLG Frankfurt a. Main, GRUR 1987, 169); ferner fehlten konkrete Angaben über Art, Zeit und Ort der Vorbenutzung (BGH GRUR 1963, 311; Eichmann/von Falkenstein aaO, § 14 a Rdnr. 76).
  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Solche wären insbesondere deshalb erforderlich gewesen, weil schon geringe Abweichungen von bekannten Modellen genügen können, einen Musterschutz zu begründen (BGH GRUR 1966, 681) und es auch immer wieder vorkommt, dass Personen behaupten, schon Ähnliches gemacht zu haben, wenn ein entsprechendes Muster angemeldet wird (BGH GRUR 1963, aaO).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Die Beweislast dafür liegt auf Seiten der Beklagten, weil die Eintragung als Geschmacksmuster nur eine Vermutung für die "Neuheit", nicht aber für die "Eigentümlichkeit" schafft (BGH GRUR 1969, aaO, 95; OLG Düsseldorf GRUR 1993, 969; Eichmann/von Falkenstein aaO, § 14 a Rdnr. 60).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Als neuheitsschädlich ist alles zu betrachten, was im Anmeldezeitpunkt in Gestalt von Mustern, Modellen oder deren Abbildungen vorliegt, es sei denn, dass diese den einschlägigen inländischen Fachkreisen weder bekannt noch bei zumutbarer Beachtung der auf dem einschlägigen oder benachbarten Gewerbebetrieb vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGH GRUR 1969, 90).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Wegen des zu ihren Gunsten eingetragenen Geschmacksmusters wird gemäß § 13 GeschmMG vermutet, dass der angemeldete Sockel neu ist (vgl. auch BGH GRUR 1978, 168; 1962, 144; Eichmann/v. Falkenstein, GeschmMG, 2. Aufl., § 14 a Rdnr. 58 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Ohne Erfolg rügen die Beklagten, dass die vom Landgericht zutreffend herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("BGH") (GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 667 - Radschützer) eine vom hiesigen Sachverhalt abweichende Sachverhaltskonstellation betreffe und deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Ohne Erfolg rügen die Beklagten, dass die vom Landgericht zutreffend herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("BGH") (GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 667 - Radschützer) eine vom hiesigen Sachverhalt abweichende Sachverhaltskonstellation betreffe und deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.
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