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OLG Zweibrücken, 05.12.1994 - 3 W 167/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsetzung eines Schlusserben als vertragsmäßige Verfügung; Eintritt der erbvertraglichen Bindung; Wirksamkeit des Widerrufes der Einsetzung zum Schlusserben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1941 § 2270 §§ 2274 ff. § 2299
Bindungswirkung von erbvertraglichen Verfügungen und Auslegung eines Erbvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lahnstein - 1 VI 395/93
- LG Koblenz, 31.08.1994 - 2 T 575/94
- OLG Zweibrücken, 05.12.1994 - 3 W 167/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1021
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 21.03.1927 - IV 386/26
Erbvertrag
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- OLG München, 28.09.2011 - 31 Wx 216/11
Erbvertrag: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Auslegungsregel über die …
Eine Bindung kann auch nicht durch einen Rückgriff auf die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB festgestellt werden, die bei Erbverträgen unter Ehegatten entsprechend herangezogen wird (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1995, 1021;… J. Mayer in Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag, 5. Aufl. § 2278 Rn. 12 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98
Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95
Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21
Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag
Bei der Auslegung des Erbvertrags kann grundsätzlich über § 2279 Abs. 1 BGB, wonach auf vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen die für letztwillige Zuwendungen und Auflagen geltenden Vorschriften des BGB entsprechende Anwendung finden, im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Interessenlagen auch auf die der Auslegungsregel des § 2270 BGB über die Wechselbezüglichkeit in einem gemeinschaftlichen Testament zugrundeliegenden Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. bereits Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.1960, Az. V ZR 65/59; Senat Beschluss vom 06.03.1997, Az. 20 W 574/95, jeweils zitiert nach beck-online; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 05.12.1994, Az. 3 W 167/94, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 28.09.2011, Az. 31 Wx 216/11, i.E. etwa auch Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2020, Az. 3 Wx 135/19, jeweils zitiert nach juris;… a.A. etwa Kanzleiter in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 2279, Rn. 8;… Nikolas Hölscher/Thomas Kornexl in Kroiß/Ann/Mayer, NK-BGB, Erbrecht, 6. Auflage 2022, § 2279, Rn. 17). - OLG Stuttgart, 26.04.2001 - 19 U 237/00
Schadensersatz wegen einer Verfügung der Erblasserin als Vorerbin gegen die …
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