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   OLG Zweibrücken, 05.12.1994 - 3 W 167/94   

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https://dejure.org/1994,4493
OLG Zweibrücken, 05.12.1994 - 3 W 167/94 (https://dejure.org/1994,4493)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.12.1994 - 3 W 167/94 (https://dejure.org/1994,4493)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 3 W 167/94 (https://dejure.org/1994,4493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung eines Schlusserben als vertragsmäßige Verfügung; Eintritt der erbvertraglichen Bindung; Wirksamkeit des Widerrufes der Einsetzung zum Schlusserben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1941 § 2270 §§ 2274 ff. § 2299
    Bindungswirkung von erbvertraglichen Verfügungen und Auslegung eines Erbvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1021
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 28.09.2011 - 31 Wx 216/11

    Erbvertrag: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Auslegungsregel über die

    Eine Bindung kann auch nicht durch einen Rückgriff auf die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB festgestellt werden, die bei Erbverträgen unter Ehegatten entsprechend herangezogen wird (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1995, 1021; J. Mayer in Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag, 5. Aufl. § 2278 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung

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  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95

    Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen

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  • OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21

    Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag

    Bei der Auslegung des Erbvertrags kann grundsätzlich über § 2279 Abs. 1 BGB, wonach auf vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen die für letztwillige Zuwendungen und Auflagen geltenden Vorschriften des BGB entsprechende Anwendung finden, im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Interessenlagen auch auf die der Auslegungsregel des § 2270 BGB über die Wechselbezüglichkeit in einem gemeinschaftlichen Testament zugrundeliegenden Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. bereits Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.1960, Az. V ZR 65/59; Senat Beschluss vom 06.03.1997, Az. 20 W 574/95, jeweils zitiert nach beck-online; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 05.12.1994, Az. 3 W 167/94, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 28.09.2011, Az. 31 Wx 216/11, i.E. etwa auch Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2020, Az. 3 Wx 135/19, jeweils zitiert nach juris; a.A. etwa Kanzleiter in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 2279, Rn. 8; Nikolas Hölscher/Thomas Kornexl in Kroiß/Ann/Mayer, NK-BGB, Erbrecht, 6. Auflage 2022, § 2279, Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2001 - 19 U 237/00

    Schadensersatz wegen einer Verfügung der Erblasserin als Vorerbin gegen die

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