Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.12.2003 - 3 W 257/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 KostO, § 14 KostO, § 18 KostO, § 21 KostO, § 8 WoEigG
Gerichtskosten im Grundbuchverfahren: Gebühr für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern - Judicialis
Gerichtskosten im Grundbuchverfahren
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 7, 14, 18, 21; WEG § 8
Gebührenbemessungsgrundlage für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtskosten im Grundbuchverfahren - Gebühr für Vollzug einer Teilungserklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern
, S. 67 (Auszüge)
KostO §§ 7, 14, 18, 21; WEG § 8
Gebührenbemessungsgrundlage für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten für den Vollzug einer Teilungserklärung für Wohnungseigentum im Grundbuch; Gebühr für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 31.10.2003 - 2 T 142/03
- OLG Zweibrücken, 05.12.2003 - 3 W 257/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 51
- Rpfleger 2004, 321
Wird zitiert von ...
- LG Duisburg, 11.09.2006 - 7 T 211/06
Beantragung einer Teilungserklärung einer im Grundbuch eingetragenen …
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000,- EUR festgesetzt (Wert des Wohnungseigentums, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.12.2003, 3 W 257/03, zitiert nach Juris, mit umfangreichen weiteren Nachweisen).