Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2279
OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05 (https://dejure.org/2005,2279)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.06.2005 - 3 W 16/05 (https://dejure.org/2005,2279)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 3 W 16/05 (https://dejure.org/2005,2279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 137 S 2 BGB, § 883 BGB, § 2160 BGB, § 22 Abs 1 S 1 GBO
    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines bedingten Anspruchs auf Grundstücksübereignung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 22; BGB § 883
    Löschung einer Vormerkung für einen durch Ereignis zu Lebzeiten des Berechtigten be-dingten Anspruchs nach dessen Tod als Grundbuchberichtigung und ohne Bewilligung der Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Bewilligung des Betroffenen oder eines Unrichtigkeitsnachweises für die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung)

  • Judicialis

    BGB § 137 Satz 2; ; BGB § 883; ; BGB § 2160; ; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung einer zur Sicherung eines bedingten Anspruchs auf Grundstücksübereignung im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann Auflassungsvormerkung gelöscht werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 244
  • FamRZ 2005, 2085
  • Rpfleger 2005, 597
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
    Ihre Eintragung unterliegt indes gleichwohl der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (vgl. zum Ganzen: BayObLG RPfleger 1980, 278 f; BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2064; OLG Hamm, RPfleger 1992, 474; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 46 Rdnrn. 3, 7 und § 22 Rdnrn. 4, 18, jew. m. w. N.).

    Ein derartig bedingt gestalteter Anspruch konnte - anders als die Vermächtnisanordnung (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2066) - durch Vormerkung gesichert werden (vgl. OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 290; BGHZ 134, 182 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 883 Rdnr. 9, jew. m. w. N.) und war deshalb ein taugliches Mittel zur Verhinderung vermächtniswidriger Verfügungen der Beteiligten über das Grundstück zu Lebzeiten.

  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90

    Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
    c) Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde ist allein das von dem Rechtspfleger des Grundbuchamts in der Zwischenverfügung vom 7. September 2004 angenommene Eintragungshindernis, also die Beanstandung der fehlenden Löschungsbewilligung durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Vormerkungsberechtigten, nicht hingegen die Entscheidung über den Löschungsantrag selbst (vgl. BayObLGZ 1991, 97, 102 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1999, 474, 475).
  • OLG Hamm, 01.04.1992 - 15 W 3/92

    Löschung einer Auflassungsvormerkung bei "vertragsgerechter Eigentumsumschreibung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
    Ihre Eintragung unterliegt indes gleichwohl der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (vgl. zum Ganzen: BayObLG RPfleger 1980, 278 f; BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2064; OLG Hamm, RPfleger 1992, 474; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 46 Rdnrn. 3, 7 und § 22 Rdnrn. 4, 18, jew. m. w. N.).
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
    Ihre Eintragung unterliegt indes gleichwohl der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (vgl. zum Ganzen: BayObLG RPfleger 1980, 278 f; BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2064; OLG Hamm, RPfleger 1992, 474; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 46 Rdnrn. 3, 7 und § 22 Rdnrn. 4, 18, jew. m. w. N.).
  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
    Ein derartig bedingt gestalteter Anspruch konnte - anders als die Vermächtnisanordnung (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2066) - durch Vormerkung gesichert werden (vgl. OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 290; BGHZ 134, 182 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 883 Rdnr. 9, jew. m. w. N.) und war deshalb ein taugliches Mittel zur Verhinderung vermächtniswidriger Verfügungen der Beteiligten über das Grundstück zu Lebzeiten.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2003 - 3 Wx 389/02

    "Anspruch" aus Erbvertrag nicht vormerkungsfähig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
    Ein derartig bedingt gestalteter Anspruch konnte - anders als die Vermächtnisanordnung (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2066) - durch Vormerkung gesichert werden (vgl. OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 290; BGHZ 134, 182 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 883 Rdnr. 9, jew. m. w. N.) und war deshalb ein taugliches Mittel zur Verhinderung vermächtniswidriger Verfügungen der Beteiligten über das Grundstück zu Lebzeiten.
  • BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98

    Befugnis des Testamentsvollstreckers nach der Erteilung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
    c) Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde ist allein das von dem Rechtspfleger des Grundbuchamts in der Zwischenverfügung vom 7. September 2004 angenommene Eintragungshindernis, also die Beanstandung der fehlenden Löschungsbewilligung durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Vormerkungsberechtigten, nicht hingegen die Entscheidung über den Löschungsantrag selbst (vgl. BayObLGZ 1991, 97, 102 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1999, 474, 475).
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Zwar ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs in Bezug auf eine Vormerkung auch dann nachgewiesen, wenn feststeht, daß ein durch sie gesicherter Anspruch nicht oder jedenfalls nicht mehr besteht, da die Vormerkung als Sicherungsmittel in ihrem Bestand von dem eines gesicherten Anspruchs abhängt (vgl. BayObLGZ 1969, 258 [259]; BayObLGZ 1989, 363 [365]; BayObLG MittBayNot 1990, 37 [38]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244).

    Deshalb hat - darauf weisen die Antragsteller insoweit zutreffend hin - die Rechtsprechung wiederholt den Nachweis des Todes des Berechtigten dann als hinreichenden Nachweis für die Löschung einer zu seinen Gunsten eingetragenen (Rück-) Auflassungsvormerkung angesehen, wenn der durch diese Vormerkung gesicherte Anspruch von der Verletzung bestimmter (z.B. Pflege-) Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber dem Vormerkungsberechtigten abhängig gemacht war und die Auslegung der zugrunde liegenden Vereinbarung ergab, daß der Rückübereignungsanspruch nur zu Lebzeiten des Berechtigten sollte geltend gemacht werden können, so daß mit dessen Tod feststand, daß der Sicherungsfall nicht mehr eintreten konnte und der gesicherte Anspruch endgültig entfallen war (vgl. BayObLG MittBayNot 1990, 37 ["in der Regel"]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244 [245]; LG München II, MittBayNot 2002, 397; LG Kleve, RNotZ 2004, 265; Ertl, MittBayNot 1990, 39 ["üblicherweise"]).

    Deshalb kann - wie die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes zutreffend erkannt hat - in Fällen der hier vorliegenden Art eine Vormerkung nur noch mit Bewilligung des Berechtigten bzw. seiner Gesamtrechtsnachfolger gelöscht werden (vgl. Heggen, RNotZ 2008, 213 [217]), weil wegen der genannten Möglichkeit des Auswechselns eben nicht - wie indes erforderlich (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244) - zweifelsfrei feststeht, daß der gesicherte Anspruch und mit ihm die Vormerkung erloschen ist.

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, S. 61 f.; Rpfleger 1997, S. 151 f.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG München, NotBZ 2010, S. 62 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, S. 106; Böttcher, aaO., § 22 Rn. 138).

    In derartigen Konstellationen wurde in der Rechtsprechung in der Vergangenheit auch durchaus davon ausgegangen, dass wegen Nichtbestehens der gesicherten Forderung die akzessorische Vormerkung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO zu löschen sei, wenn der Tod des Berechtigten nachgewiesen ist (BayObLG, Rpfleger 1990, S. 61 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; LG München II, MittBayNot 2002, S. 397; LG Bayreuth, MittBayNot 2007, S. 215 f.).

  • OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10

    Löschung Auflassungsvormerkung ohne Bewilligung durch Grundbuchberichtigung nach

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung setzt deshalb voraus, dass durch den Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird, dass jede Möglichkeit des Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, 61 und NJW-RR 1997, 590; OLG Hamm Rpfleger 1992, 474; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244).

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Die Löschung der Eigentumsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises setzt daher den formgerechten (§ 29 GBO) Nachweis voraus, dass der durch die eingetragene Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch nicht besteht und auch nicht mehr durch Bedingungseintritt entstehen kann; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLG NJW-RR 1997, 590; FGPrax 2002, 151; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244/245).
  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des

    2 Z 92/89">Rpfleger 1990, S. 61 f.; Rpfleger 1997, S. 151 f.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG München, NotBZ 2010, S. 62 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.; OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, S. 106; Böttcher, aaO., § 22 Rn. 138).
  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Zwar ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs in Bezug auf eine Vormerkung auch dann nachgewiesen, wenn feststeht, dass ein durch sie gesicherter Anspruch nicht oder jedenfalls nicht mehr besteht, da die Vormerkung als Sicherungsmittel in ihrem Bestand von dem eines gesicherten Anspruchs abhängt (OLG Köln aaO., m.w.N.; OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244 ff.).
  • OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20

    Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine

    Die Löschung einer Vormerkung wegen Unrichtigkeit ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Senat, a. a. O.; OLG München, a. a. O., m. w. N.; OLG Köln FGPrax 2010, 14; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2014 - 12 Wx 74/13  - juris; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244/245), denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist.
  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur

    18 Da die Vormerkung von dem Bestand des durch sie gesicherten Anspruchs abhängig ist, wird das Grundbuch hinsichtlich einer eingetragenen Vormerkung unrichtig, wenn der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch erloschen ist (BGHZ 60, 47, 50; BayObLG, DNotZ 1989, 363; OLG Hamm, Rpfleger 1992, 474; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2005, 597; Demharter a.a.O. Anh. zu § 44 Rdn. 89).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Unrichtigkeitsnachweises für die

    Ihre Eintragung unterliegt aber der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Düsseldorf RNotZ 2011, 295; Senat Rpfleger 2005, 597).
  • LG Bayreuth, 09.01.2007 - 42 T 6/07

    Löschungserleichterung bei bedingtem Rückübertragungsanspruch

    Auch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung unterliegt der Berichtigung nach § 22 GBO , sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (OLG Zweibrücken, RPfleger 2005, 597 m.w. N. = MittBayNot 2006, 234; vgl. auch BayObLG, Rpfleger 2002, 563 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht